Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tini80, 20. SSW am 16.10.2015, 13:00 Uhr

Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Hallo zusammen,
wahrscheinlich wird meine Frage nichts bringen, da wohl jeder anderer Meinung sein wird. Ich versuche es trotzdem mal:

Ich bin Grundschullehrerin, komme morgen ins 6. Monat und arbeite seit vergangenem Jahr als Mobile Reserve (in Bayern müssen wir 2 Jahre mobil machen). Bis gestern habe ich immer ganz normal gearbeitet. Die Tätigkeit als Mobile Reserve ist ein bisschen anders als wenn man feste Stunden hätte. Letztes Schuljahr habe ich zwar einige ganz lange Einsätze gehabt und habe eigentlich wie eine Klassenlehrkraft gearbeitet, mit Zeugnis schreiben, Proben usw.
Da dem Schulamt natürlich jetzt bekannt ist, dass ich schwanger bin (mein Mutterschutz beginnt im Januar), bekomme ich in diesem Schuljahr nur noch kurze, ganz spontane Einsätze - weil sie Angst haben, dass ich bei längerfristigen Einsätzen mal ausfalle).
Das heißt für mich zur Zeit, dass ich oft morgens an meine Schule (= Stammschule) fahre, und dann dort spontan erfahre, an welche Schule ich SOFORT fahren muss. Dort erfahre ich vor Ort, welche Klasse und welche Fächer ich vertreten muss. Ohne Vorbereitungszeit muss ich sofort in die Klasse, die zum Teil aus Mangel an anderen Lehren sich selbst überlassen war.
Oftmals ist vom erkankten Lehrer nicht mal ein Wochenplan vorhanden, so dass ich zu Genüge ins kalte Wasser geworfen werde, und erst mal schauen muss, was ich Sinnvolles mit der Klasse mache - und dass sie natürlich diszipliniert arbeiten. Kann ja nicht nur Mandalas ausmalen lassen.
Schön und gut - das ist einfach das Los einer mobilen Reserve. Ich kann damit umgehen (musste ich ja letztes Jahr schon zu Genüge), stehe aber oft unter psychischem Stress und natürlich auch unter einer hohen Anspannung.
Letztens hätte ich z.B. spontan an einer Schule 4 Stunden Schwimmen erteilen sollen. Das hatte ich in der Pause erfahren. Ich habe keinen Schwimmschein (ich darf also ebenso wenig wie eine Privatperson mit einer Schulklasse in ein Schwimmbad), ich kannte die Kinder nicht und ich - bin eben schwanger. Das ist auch nicht die Schuld der Schulleitung, sondern das Schulamt hat ja die Stundenpläne aller Lehrer - und weiß auch, dass ich kein Schwimmlehrer bin. Trotzdem haben sie mich genau an diese Schule geschickt - um Schwimmen zu vertreten. Der Rektor musste dann wegen mir den ganzen Stunden- und Vertretungsplan umwerfen, so dass ich anderweitig vertreten habe. Mir war das wahnsinnig unangenehm.

Auf alle Fälle - bis vorgestern war ich immer ganz normal in der Arbeit. Am Nachmittag bekam ich aus heiterem Himmel Bauchkrämpfe, die auch Nachts nicht weggingen. Mein Freund fuhr mich dann gestern zur Frauenärztin. Sie untersuchte mich eingehend, stellte GOTT SEI DANK keine Wehen fest, aber einen sehr harten Bauch und einen Nierenstau. Das machte ihr Sorgen und sie verordnete mir viel Ruhe und ein Beschäftigungsverbot bis nächsten Freitag. Dann erkundigte sie sich nach meiner Arbeit und als ich ihr von meiner mobilen Tätigkeit erzählte, wollte sie mir SOFORT ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz ausstellen. :-( Sie meint, der Stress sei nicht gut. Aber - andere haben doch auch Stress in der Arbeit???
Ich konnte das noch abwehren, weil ich heute sowieso noch mal hinmuss, zu meinem regulären Termin für den erweiterten Ultraschall.
Sie will nicht, dass ich so spontan jeden Tag bzw. jede Woche ins kalte Wasser geworfen werde - anstatt wie ein normaler Lehrer einen Stundenplan zu haben und sich zu Hause auf die Stunden vorbereiten und einstellen zu können. Heute will sie das noch mal mit mir besprechen.

Mich macht das psychisch fertig. Bin am Überlegen, ob ich mit meiner Chefin und der Schulleitung rede, ob es für mich einen anderweitigen Einsatz mit festen Stunden bis Januar gibt. Das WIRD es aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, sie brauchen hier im Landkreis dringend mobile Reserven, die spontan täglich rumgeschickt werden. Und einen Festeinsatz über Monate bekomme ich als Schwangere ja wie gesagt nicht.

Was mache ich denn jetzt? Ich hätte ein wahnsinnig schlechtes Gewissen, wenn ich ab sofort zu Hause sitze - und - es ist wohl lächerlich, aber ich habe Angst vor meinen Eltern. Die arbeiten beide nach wie vor hart, mein Vater geht trotz Arthrose noch jeden Tag hart arbeiten, ist viel auf Montage und beide versorgen eine Nebenerwerbslandwirtschaft. Meine Mutter wird null Verständnis haben. Auf ihre Kommentare dazu kann ich echt verzichten.

Und - solange das Kind nicht direkt gefährdet ist (ich habe ja keine Wehen), sondern sich nur die Mutter schlecht fühlt - ist doch ein Beschäftigungsverbot ohnehin übertrieben - oder nicht?

Nachdenkliche Grüße von tini

 
18 Antworten:

Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von malini am 16.10.2015, 13:47 Uhr

Hallo,
vielleicht solltest du die Bauchkrämpfe als Warnzeichen sehen. Ich würde auf das Angebot der Frauenärztin eingehen - es ist dein Kind!
Ich kann das mit dem schlechten Gewissen verstehen, ging mir bei meinem ersten BV ähnlich am Anfang.
Vor deinen Eltern brauchst du m. E. keine Angst haben, es geht schließlich auch um ihr Enkelkind!
Denk nur an dich und den Wurm!

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von Bengelengelmama, 24. SSW am 16.10.2015, 13:54 Uhr

für einen Außenstehenden ist so eine Situation schwierig zu beurteilen, aber
psychischer Stress kann sich sehr wohl negativ auswirken, das kann tatsächlich auch wehenfördernd sein.
Generell wird eine Beschäftigungsverbot ausgestellt, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr ist.

Wegen einem harten Bauch wird dir deine FÄ sicherlich kein Beschäftigungsverbot erteilen.
Zwingen kann dich keiner. Ich würde tatsächlich versuchen mit deinem "Chef" ein Gespräch zu führen, vllt. ergibt sich doch eine andere Möglichkeit, die du u.U. noch gar nicht ins Auge gefasst hast.

Wg. deinen Eltern... nun du musst entscheiden, ist dir die Meinung deiner Eltern so wichtig, dass du evtl. das Leben deines Babys auf Spiel setzen möchtest? Ich habe auch eine Mutter die gern "klugscheißen" möchte... der sage ich meine Meinung, dann redet sie eine Weile nicht mehr mit mir und gut ists.... Ich habe aufgehört mich immer darum zu sorgen was andere von mir halten oder was sie machen würden.

Letztendlich kannst nur du entscheiden was du tust und deine FÄ gibt dir nicht unbegründet ein BV - sie muss das vor der KK begründen, und die sind da recht ekelhaft

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von K.D., 22. SSW am 16.10.2015, 14:20 Uhr

Ich würde das Angebot der FÄ annehmen, es geht um die Gesundheit deines Kindes. Zum Schwimmunterricht, ich denke du dürftest den als Schwangere nicht geben. Darfst/Sollst nicht ausrutschen (also nasses Schwimmbad ich weiß nicht ob das aus MuSchG Gründen ginge) und dürftest auch kein Kind retten geschweige denn Wiederbeleben. Privat darfst du natürlich schwimmen, aber im Beruf ist das nochmal etwas anderes. Lies dir dazu mal das MuSchG durch.
Ich verstehe dich, dass du die Schwangerschaft nicht als "Krankheit" siehst und dich von daher im Stande fühlen würdest zu arbeiten. Aber deine FÄ wird auch ihre Gründe haben dir ein solches auszustellen. Abgesehen davon hast du ja eh bis in den 6. Monat gearbeitet. Freundinnen von mir sind gleich mit bekanntwerden der Schwangerschaft ins BV gegangen, z.T. schon in der 9./10. SSW.
Ich hatte beides. Beim Großen habe ich bis zur 28 SSW gearbeitet (hatte keine Komplikationen, super Kollegen und die Arbeit hat mir sehr viel Spaß gemacht). In der aktuellen Schwangerschaft war alles anders. Von Beginn an Komplikationen und dann war ich schon froh, dass mir mein AG ein BV ausgestellt hat.
Bist du denn beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet? In Bayern muss dort jede Schwangere gemeldet sein.

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von Bibimaus84 am 16.10.2015, 14:22 Uhr

Ich würde auch das Angebot der FÄ annehmen.. worauf willst du warten? Auf weiteren Krämpfen? Auf Blutungen? Das wäre mir alles viel zu riskant!
Deine Eltern werden es sicher auch verstehen.

Noch dazu wirkt sich der Stress negativ aufs Kind aus.

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von sterntaler82, 15. SSW am 16.10.2015, 14:24 Uhr

Du kannst auch durch Stress in der Schwangerschaft grünes Fruchtwasser bekommen, Bluthochdruck und und und. Also nim das BV an du hast ja nicht in Woche 8 gesagt mir geht es schlecht ich brauch ein bv. Ich finde das total in Ordnung!

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@K.D. Bist du auch Lehrerin?

Antwort von tini80, 20. SSW am 16.10.2015, 14:37 Uhr

... Bzw. deine Freundinnen?
Danke für deine Antwort! Ja, ich bin beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet. Dazu habe ich Unterlagen zum Ausfüllen zugeschickt bekommen. Die hätte die Schulleitung ausfüllen müssen, die hatte aber -auf gut Deutsch- keine Lust, es gab einen blöden Kommentar, und ich habe alles selber ausgefüllt, was ging. Den Rest musste dann die Schulleitung machen.

Wer ist denn dafür verantwortlich, dass das Mutterschutzgesetz eingehalten wird? Muss ich da selber schauen? Ein Infoblatt dazu wurden mir vom Schulamt schon zugeschickt. Das ist aber eher allgemein gehalten. Da steht jetzt nicht drin, dass ich beispielsweise kein Sport / Schwimmen / keine Pausenaufsicht halten dürfte (so wie es z.B. in NRW der Fall ist).
Dem Schulamt wird halt gemeldet, wo ein Lehrer krank ist, dann schauen die auf ihre Liste und dann wird halt eine freie mobile Reserve hingeschickt. Sie achten nicht darauf, ob das jetzt eine Schwangere ist und ob das mit den Fächern zusammenpasst. Hauptsache, es vertritt jemand.

Naja. So ist das halt. Erzieher im Kindergarten müssen ja gleich zum Betriebsarzt. Und viele bekommen schon allein wegen der Gefahr von Kinderkrankheiten ein Berufsverbot vom Arbeitgeber. Da ist das ja sehr streng. Das wird hier in Bayern von schulischer Seite überhaupt nicht abgefragt. Obwohl gerade Grundschullehrer außer Wickeln den selben Umgang mit kleinen Kindern haben (grad 1./2. Klasse).
Hätte ich mich nicht selbst darum gekümmert, dass mein Immunstatus überprüft wird, hätte das niemand gemacht - und im schlimmsten Fall wäre ich nicht gegen Röteln immun würde es nicht wissen, und würde mich jetzt in der Schule anstecken. Das juckt hier niemand... Aber das nur am Rand.

Ich z.B. bin gegen Keuchhusten nicht immun. Meine Ärztin meinte am Anfang der Schwangerschaft, ich sollte mich damit in der Schule besser nicht anstecken, weil es eben wochenlang ein ganz unangenehmer Husten ist. Aber - woher soll ich denn wissen, ob an der Schule, an die ich geschickt werde, gerade Keuchhusten rumgeht? Da kümmert sich doch niemand...

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@Bibimaus Naja.... meine Mutter...

Antwort von tini80, 20. SSW am 16.10.2015, 14:44 Uhr

... zeigt irgendwie wenig Verständnis. Schon wenn ich ihr erzähle, dass heutzutage regelmäßig auf Toxoplasmose getestet wird, und dass man auf Rohmilch verzichten soll, meint sie nur, dass sie das damals nicht wusste, dass das doch alles übertrieben ist und dass man heutzutage als Schwangere wie eine Kranke behandelt wird. Als ich ihr von den Unterlagen vom Schulamt bzg. Mutterschutzgesetzt erzählte, meinte sie nur, das hätte es bei ihr nicht gegeben, sie hatte ja sowieso keine Beschwerden, sie hat bei meiner Schwangerschaft bis zum Schluss gearbeitet und musste auf dem Weg in die Arbeit im Bus immer stehen, weil kein Fahrgast bereit war, ihr einen Sitzplatz zu überlassen. Als meine Geschwister (Zwillinge) unterwegs waren, hat sie bis zum Schluss und auch nach der Geburt gleich wieder hart in der Landwirtschaft (in unserem Nebenerwerb) gearbeitet und gleichzeitig noch meine Oma gepflegt.

Es tut mir sehr Leid, dass sie so ein hartes Arbeitsleben hatte / hat - aber anstatt sich mal einfach neutral anzuhören, was bei mir "los ist", und vielleicht einfach mal "Anteil zu nehmen", vergleicht sie es immer gleich mit sich selbst. Und da schneide ich natürlich immer SCHLECHT ab.

Und ich will einfach nicht als faul dastehen - die mit ihren Schwangerschaftsbeschwerden als verbeamtete Lehrerin jetzt "natürlich" nicht arbeitet.

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von Klingelingfee, 33. SSW am 16.10.2015, 15:15 Uhr

Ganz ehrlich jetzt denk doch mal an dich! Ja früher waren die Zeiten hart und niemanden hat es interessiert wenn eine Frau schwanger war. Aber ganz ehrlich ich mach drei Kreuze das es heute nicht mehr so ist und das es genug Leute gegeben hat die sich für den Schutz von Schwangeren eingesetzt haben. Das deine Mutter dir so ein schlechtes Gewissen macht finde ich unmöglich du hast ja schließlich bis jetzt gearbeitet.
Ich arbeite in der Kita und war sofort raus und alle fanden das in meinem Umkreis vollkommen in Ordnung und haben immer gesagt genieß die Zeit und entspann dich weil nach der Geburt hast du genug Stress. Und genauso sollte es sein.
Nimm dieses Beschäftigungsverbot an und entspann dich. Dein Körper hat dir schon Warnsignale geschickt und das macht er meist wenn man selber nicht auf sich achtet. Außerdem hört sich dein Job nach Unmengen Stress an, was für dein ungeborenes Kind überhaupt nicht gut ist! Es bekommt das doch alles mit!
Lass doch die anderen Reden was immer sie wollen es geht jetzt mal ausnahmsweise um dich und am Ende trägst du allein die Konsequenzen wenn es durch den ganzen Stress zu Komplikationen kommt!.
Ich wünsch dir jedenfalls viel Kraft für die nächste Zeit und hoffe das du für dich und dein Kind die beste Entscheidung triffst.

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von Katjameyer am 16.10.2015, 15:46 Uhr

Diesen ausführlichen und tollen Antworten ist nix mehr hinzuzufügen! Bleib daheim und schon Dich, ganz ehrlich, denk an Dich und Dein Baby! Schade dass von Deiner Mum so wenig Anteilnahme kommt anstatt sich zu freuen dass man heut eine Schwangerschaft genießt und Du es nicht so schwer haben musst! Sei stark und konzentrier Dich auf Dich und das Zwerglein!

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Re: @K.D. Bist du auch Lehrerin?

Antwort von K.D., 22. SSW am 16.10.2015, 15:48 Uhr

Ichh bin keine Lehrerin, sondern Ergotherapeutin und habe dort auch viel mit Kindern und alten immobilen Patienten zu tun. Meine Freundinnen arbeiten bzw arbeiteten damals im Krankenhaus, Altenheim und Arztpraxis. Alle drei haben ziemlich früh ihr BV, also ab Bekanntgabe der Schwangerschaft, ein BV bekommen.
Für die Einhaltung des MuSchG ist,meiner Meinung nach, der AG zuständig. Du musst gemelet sein und dann muss der AG alle Richtlinien einhalten, sollte dir oder dem Kind im Zuge der beruflichen Tätigkeiten etwas zustoßen, würde wohl ein Verfahren eingeleitet werden. Dazu kannst du dich aber beim Gewerbeaufsichtsamt deiner Region ganz unverbindlich am Telefon beraten lassen. Für mich, als Niederbayerin, ist das Amt in Landshut zuständig.
Das mit der Nässe weiß ich so genau, weil das 1. in dem Gefährdungsanalysebogen abgefragt wird und zum 2. habe ich in meiner ersten Schwangerschaft in einem Wohnheim gearbeitet und dort musste ich auch beim morgendlichen Waschen helfen und wurde von der Chefin explizit darauf hingewiesen, darauf zu achten, dass der Boden nicht nass wird.
Ich gehe davon aus, dass du den selben Bogen ausfüllen musstest wie ich. Da steht ja dann ganz zum Schluss ob einer oder mehrere Fragen mit JA beantwortet wurden und dann kann man zwischen 3 Punken auswählen. Welcher Punkt wurde denn da bei dir angekreuzt?
Wobei das total unerheblich wäre, wenn deine FÄ dir ein BV ausstellt.
In diesem Bogen wir dann aber auch gefragt ob du mit Kindern arbeitest oder nicht?

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von tini80, 20. SSW am 16.10.2015, 19:38 Uhr

Danke an alle für eure ausführlichen, einfühlsamen Antworten. Ihr seid echt lieb!!!

Ich war heute Nachmittag zu meinem normalen Kontrolltermin inklusive US. Im Rahmen dessen habe ich mit der Ärztin noch einmal über das Thema gesprochen. Sie hat mir keinen Druck gemacht, aber gemeint, dass es eben aus medizinischer Sicht auf alle Fälle sinnvoll wäre, wenn ich nicht mehr in die Arbeit gehe. Ob ich mich mit dem Gedanken anfreunden kann. Ich habe ja jetzt schon bis nächsten Freitag das Besch. verbot. Nächste Woche soll ich mich telefonisch melden, dann wird voraussichtlich das weitere Beschäftigungsverbot ausgestellt.

Das, was ich über meine Mutter geschrieben habe, kommt jetzt beim nochmaligen Lesen wirklich hart rüber. So ist es in Wirklichkeit nicht. Nur - ist sie halt von früher noch vieles anders gewohnt als es heute ist. Deshalb zeigt sie für vieles halt ein gewisses Unverständnis und vergleicht es mit früher. Das ist vielleicht bei euren Eltern auch so.
Sie hat mich nach dem Termin sofort am Handy angerufen und zeigte auf alle Fälle Verständnis für meine Situation. Das hat mich sehr gefreut. Auch wollte sie wissen, ob ansonsten mit dem Baby alles gut ist und wie es mir momentan geht.
Für sie ist es insgesamt wohl ungewohnt, dass heutzutage alles etwas anders und wohl komplizierter und vor allem vorsichtiger gehandhabt wird. Ansonsten - verstehen wir uns wirklich gut, meine Geschwister und ich haben immer die vollste Unterstützung von ihnen. Sie hat z.B. viele zeitlose Babysachen z.B. unser altes (schlichtes) Gitterbett, Wickelaufsatz usw usw aufgehoben und meint, dass ich alles benutzen kann, was ich will. Dafür bin ich ihr wirklich sehr sehr dankbar.

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von LuisHasen, 28. SSW am 16.10.2015, 22:46 Uhr

Puh, das ist ja mal ein richtig besch... System! Ich würde als Kollegin aus sh das Angebot deiner fa annehmen, es dankt dir keiner, wenn du dich kaputt schuftest! Oder du findest mit dem Schulamt eine praktikable Lösung, die dich nicht täglich wohin schickt und dann ja wohl schon gar nicht zum Sportunterricht!!!
Ich würde da auch ein bisschen erpressen, das können die echt nicht ernst meinen. Sag, wie du dich fühlst und dass du notfalls dann ganz zu Hause bleibst.
Ich drück dir die Daumen und wünsche dir noch eine schöne Schwangerschaft.

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von katschnuffel am 16.10.2015, 23:23 Uhr

Raus aus der Schule und genieße die Zeit. Du bist Ersatzware. Und so leid es mir tut, es dankt dir niemand, aber du verzeihst es dir nicht, wenn was mit deinem Baby ist. Liebe Kollegin, ich habe es selbst erlebt und bin froh, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekommen habe (Risikoschwangerschaft). Ein andere Kollegin bekam meine Stelle bis zum Ende der Elternzeit.... Liebe Grüße
P.s. Ich hoffe, dass du als Springer eine feste Anstellung

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von LottiOtti, 41. SSW am 17.10.2015, 14:19 Uhr

Gerade als Reservelehrkraft dankt es dir keiner, wenn du dich kaputt schuftest! Und auch wenn ich dein schlechtes Gewissen gut verstehen kann: Du bist doch wunderbar ersetzbar! Keine Klassenlehrkraft, keine Kinder und Eltern die traurig sind, wenn du kurzfristig ausfällst.

Dem Schulamt gegenüber musst du dich nicht schuldig fühlen, die akzeptieren das berechtigte Berufsverbot und gut ist.

Alles Gute und viele Grüße
Lotti (auch Grundschullehrerin :))

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von Vampirchen am 17.10.2015, 18:57 Uhr

Hallo Tini!

Bin auch Lehrerin in BY, allerdings an der RS. Ich habe zwei Mädels und bin in beiden Ssen vorher aus dem Verkehr gezogen worden. In Ss 1 waren es 6 Wochen vor dem Mutterschutz. Ich hatte einen verkürzten GmH und pendelte täglich 70km einfach. In Ss 2 konnte ich noch meine 10. Kl durch die AP bringen und stieg dann aus, da ich auch immer Bauchkrämpfe hatte. (6 Wochen vor den Sommerferien, der MS begann Anf. Sept)

Ich kenne das, irgendwann nagt das schlechte Gewissen an einem, dass die Kollegen jetzt vertreten müssen usw. Aber ich habe schnell gelernt, dass es dir keiner dankt, wenn du dafür deine Gesundheit und das Wohl des Fötus aufs Spiel setzt.

Nimm den Rat des Doc an - geh ins BV und genieß die letzten Ssmonate. Die Zeit danach wird stressig genug.

LG und alles Gute

Vampirchen

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von LottiOtti am 17.10.2015, 19:03 Uhr

Ach und das mit der Schwimmunterrichtsvertretung hätte ich auch unschwanger nicht gemacht. Da hättest du überhaupt nicht eingesetzt werden dürfen! Stell dir mal vor, wenn dann was passiert wäre......

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von lambogenie am 18.10.2015, 23:25 Uhr

Hallo,
schwangere Lehrkräfte sind von der mobilen Reserve freigestellt,außer sie machen es freiwillig!
Erkundige dich mal beim bllv!
Lass es dir gut gehen! Deine Aufopferung dankt dir keiner!
Glg von einer Kollegin

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Re: Frage zu Beschäftigungsverbot :-( Achtung- langer Beitrag :-(

Antwort von schlangenlady237 am 19.10.2015, 18:53 Uhr

Ich kann mich den anderen Beiträgen nur anschließen. Ich bin auch der Meinung, dass du in erster Linie an dich denken solltest und nicht an die Schüler. Auußerdem hast du den Vorteil, dass dir deine Frauenärztin von sich aus angeboten hat, dich ins Beschäftigungsverbot zu schicken. Ich hatte mal eine Freundin, die auch Grundschullehrerin war und durch ihre Schüler extrem gestresst war. Leider hat sie aus Pflichtbewusstsein die Zähne zusammengebissen und hat sich nicht krank schreiben lassen. Das Ende vom Lied war, dass sie eine Gestose entwickelt hat und ihr Kind bereits in der 32. SSW geboren wurde. Sie hat es im nachhinein bereut, dass sie nicht früher zu Hause geblieben ist und sich Ruhe gegönnt hat.

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