Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von honigbärchen07, 13. SSW am 22.09.2008, 22:21 Uhr

Frage wg. Beschäftigungsverbot

Ich hatte heute einen Termin mit meinem Chef, es war grauenhaft. ( Muss dazu sagen, dass ich mich wohl in der Elternzeit weg bewerben werde) Will das jetzt gar nicht so im Detail ausführen, aber es gab so viele Probleme, dass ich deswegen echt gesundheitlich angeschlagen bin.
Nun erwäge ich, das zu tun, was meine FÄ mir schon vor 4 Wochen vorgeschlagen hat: Beschäftigungsverbot.
Ich habe dazu allerdings ein paar Fragen, die ich vorab klären muss:
Wer kennt sich aus???
- Bekomme ich wirklich und tatsächlich den vollen Lohnausgleich, also das gleiche Geld wie jetzt?? Ich habe im April angefangen, mit 30 Stunden zu arbeiten, im März habe ich mit 5 Stunden pro Woche angefangen.
- Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich ein BV habe? Zur Info: Wir haben keinen Tarifvertrag, sondern Einzelarbeitsverträge. Es steht drin, und es wird auch immer wieder gesagt, dass dies eine freiwillige Leistung des AG ist und kein Anspruch darauf besteht. Ich hatte den Betriebsrat schon mal gefragt deswegen, und mir wurde gesagt, dass der Chef es "versäumt" hat, dies schriftlich auf dem Lohnstreifen zu vermerken ( macht er von Zeit zu Zeit), aber dies die vergangenen 3 Jahre wohl vergessen hat, und somit gibt es "Gewohnheitsrecht", er kann das wohl nicht streichen. Weihnachtsgeld ist bei uns eine Sonderzahlung, wie sagtt man, die Betriebstreue zu belohnen und die Mitarbeiter an die Firma zu "binden" ( mir fällt der genaue Wortlaut nicht ein).
Ich denke eher, dass es schwieritg ist, Einzelpersonen das Weihanchtsgeld zu streichen, und dass der BR da nicht mitmacht, aber kann er das?? Bin nämlich echt darauf angewiesen
- was ist die Alternative? Immer wieder krank schreiben lassen? Ich muss sagen, dass es finanziell einfach keine Option für mich ist, nach 6 Wochen Krankengeld zu erhalten ( was meines Wissens 60 % beträgt), damit wären wir finanziell ruiniert. Ich habe gehört, dass man, wenn man immer wegen der gleichen Diagnose krank ist ( was ja der AG nicht weiß oder wissen muss), auch, wenn man zwischendurch mal wieder arbeitet, die Krankheitswochen auch zusammengerechnet werden und ab der 7 Woche die Lohnfortzahlung auch endet????
- was muss ich sonst noch wissen zum BV???

 
7 Antworten:

Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot

Antwort von NeueMami_2008, 28. SSW am 22.09.2008, 22:31 Uhr

Hallo Grüß Dich,

es besteht KEIN Anspruch auf Weihnachtsgeld für Dich.

Lohnfortzahlung bei Krankenschein endet nach 6 Wochen. Danach erhälst Du lt. Gesetzgeber 72 Wochen wegen der gleichen Krankheit Krankengeld.
Auch wenn Du 3 x 2 Wochen krank bist, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung!
70 % vom netto sind das ca. - de facto bleiben ca. 60 % übrig, wegen diverser Abgaben.

Beschäftigungsverbot garantiert Dir VOLLEN Lohnausgleich bis zum Ende der Schwangerschaft. Wenn es Dir Dein Doc schon anbietet - dann mach es doch. Dein Arbeitgeber hat dadurch keinen Nachteil. Die Krankenkasse zahlt die Differenz an Deinen Arbeitgeber für Dich.

LG
Tanja

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Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot

Antwort von punkt06, 36. SSW am 22.09.2008, 22:33 Uhr

Hi!

ich kann dir nicht großartig weiter helfen, denn bei meinem BV lief es anders (wurde von der Chefin ausgesprochen).
Was aber auf jeden Fall Fakt ist, dass du dein volles Gehalt bekommst! Eine Krankschreibung wäre da wirklich die schlechtere Alternative....
Beim Weihnachtsgeld weiß ich leider auch nicht weiter, bestimmt melden sich noch einige Expertinnen

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Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot

Antwort von justin+tomsmama am 22.09.2008, 23:06 Uhr

Hallo!!

Also ich kann Dir sagen, daß Du Dein volles gehalt weiterbekommst und auch Weihnachtsgeld zusteht. Dann das BV ist ja keine Krankschreibung in dem Sinne, Du darfst nur ncht mehr an Deinem derzeitigen Arbeitsplatz arbeiten, da er für Dich und Dein baby gesundheitsgefährdend sein kann. Ich hatte bei Mika ( jetzt 1 1/2 ) auch ein BV, da ich mich in der Schwangerschaft bei meinem Mittleren mit Ringelröteln angesteckt hatte. Ich habe meine vollen Bezüge weiter erhalten. Also keine Bange!!!

LG Conny

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Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot

Antwort von justin+tomsmama am 22.09.2008, 23:08 Uhr

außer Weihnachtsgeld, aber das bekommen wir Polizisten schon seit Jahren nicht mehr

LG Conny

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Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot

Antwort von Schnuckibaby, 26. SSW am 22.09.2008, 23:17 Uhr

Hi!

Also das mit dem Weihnachtsgeld ist die Wahl deines AG wenn ihr keinen Tarifvertrag habt.Wenn er den zahlen will dann macht er das ansonsten nicht.Kann auch sein,dass er das nur einigen von euch auszahlt wo er
der Meinung ist,dass die das verdient haben.
Mit der Krankmeldung........na ja 6 Wochen für die gleiche Krankheit,danach war´s das wie du schon sagst.Es sei denn du erfindest immer neue Krankheiten die nix mit der Schwangerschaft zu tun haben.Aber ob das so prickelnd ist?!Der Chef muss es nicht wissen sagst du - das stimmt nicht ganz.Dein Chef kann jeder Zeit bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen.Wie´s mit dem Beschäftigungsverbot aussieht weiß ich leider auch nicht.Aber frag dann doch einfach deinen Arzt,wenn er dir das anbietet dann wird er dir bestimmt auch sagen können wie´s abläuft.

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Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot

Antwort von februar2007 am 23.09.2008, 14:29 Uhr


Der Beitrag kommt mir doch bekannt vor

Gruß an Benno und Babylein wünscht Hannah, die hier eigentlich garnichts zu suchen hat

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@Hannah

Antwort von honigbärchen07, 13. SSW am 23.09.2008, 22:00 Uhr

Ja klar!!! ;-)
Hier ereichst du einfach noch mehr Leute, die sowas schon erlebt haben!

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