Geschrieben von Butterfly82 am 23.06.2010, 17:11 Uhr |
frage wegen elterngeld
bekomme ich vom jugendamt ein negativ bescheid für elterngeld wenn die vaterschaftsanerkennung vom erzeuger noch nicht unterschrieben wurde und somit die vaterschaft nicht fest steht ?
Re: frage wegen elterngeld
Antwort von Mandy4 am 23.06.2010, 17:24 Uhr
Das Elterngeld hat doch mit der Vaterschaft nix zu tun !! Meine Schwester hat keine Ahnung wer der Vater von der kleinen ist ( ich glaube sie weiß es ganz genau sagt es aber nicht) und bekommt auch Elterngeld!! Oder war das nicht dein Anliegen??
Re: frage wegen elterngeld
Antwort von laeann am 23.06.2010, 18:12 Uhr
Elterngeld bekommt man nicht vom Jugendamt. Du meinst vielleicht den Unterhaltsvorschuss. Den kann nur der Vater beantragen, wenn er nicht zahlen kann. Soweit ich weiß, muss die Vaterschaft festgestellt werden und dann kannst du einen Unterhaltstitel vor Gericht einklagen. (Wenn er nicht freiwillig diesen Antrag ausfüllt) Und dann glaub ich bekommt man es auch vom JA aber der Vater bekommt die monatliche Summe aufgeschrieben und das Jugendamt fordert das vom Vater zurück. Also ihm werden jeden Monat 133,00 € Schulden vermerkt.
Re: frage wegen elterngeld
Antwort von Dinchen16012009 am 23.06.2010, 18:46 Uhr
Unterhaltsvorschuss kann nur vom Vater beantragt werden??????
Seit wan das denn???
Das Geld ist als Ersatz für den Unterhalt gedacht, wenn der Vater nicht zahlen kann und Diesen beantragt die Mutter!!!
leann falsch
Antwort von xIntirax, 17. SSW am 23.06.2010, 19:06 Uhr
Elterngeld kommt vom Jugendamt, ist seit letztem Jahr glaub ich so, weil ich meine Heiratsurkunde und das Einkommen von meinem Mann ans Jugendamt schicken musste, weil die fürs Elterngeld zuständig sind.
Unterhaltsvorschuss kann NUR der Elternteil beantragen wo das Kind lebt.
Ich hab für meine Kinder Unterhaltsvoschuss beim Jugendamt beantragt, weil der Vater den Unterhalt nicht bestreiten kann.
Gruß
@xIntirax Unterhalt falsch
Antwort von laeann am 23.06.2010, 19:21 Uhr
Wie das mit dem Elterngeld neu geregelt ist, weiß ich noch nicht.
In meinem Fall durfte nur der Vater den Unterhaltsvorschuss beantragen, sonst hätt ich ihn verklagen müßen und das hab ich nicht getan. Ich durfte da garnichts machen, musste er damals alles ausfüllen.
Bei mir wars eben andersrum
Antwort von xIntirax, 17. SSW am 23.06.2010, 20:03 Uhr
Ich musste zum JA wegen dem Unterhaltsvorschuss und ihn beantragen, da der Erzeuger meiner beiden Mäuse arbeitslos ist.
Das es wohl auch anders geht wußte ich nicht.
Gruß
Re: Bei mir wars eben andersrum
Antwort von laeann am 23.06.2010, 20:21 Uhr
da sollte sie sich mal informieren. vielleicht macht das jedes JA auch anders.
Re: leann falsch
Antwort von Princess01, 8. SSW am 23.06.2010, 21:38 Uhr
Sehe ich auch so! Schon vor 4 Jahren bekam man das Erziehungsgeld vom JA und Unterhaltsvorschuß setzt zwar die Vaterschaftsanerkennung vorraus, wird aber immernoch von der Mutter in Anspruch genommen wenn fest steht das der Vater nicht zahlen kann. Das Amt holt sich schon sein Geld.
Re: leann falsch
Antwort von Sasumm am 24.06.2010, 9:22 Uhr
vor 4 Jahren war aber auch noch nicht Elterngeld. Ich denke, dass es Städte gibt, die das ans Jugendamt anbinden. Bei uns gibt es eine Stadt und eine Kreisverwaltung - und da müssen wir zum Kreis in die Elterngeldstelle.
Für das Elterngeld braucht sie vielleicht die Vaterschaftsanerkennung wegen dem Überschreiben der Partnermonate?!?