Geschrieben von KittyMami, 27. SSW am 19.08.2013, 14:08 Uhr |
Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
Hallo Mädels!
Unser kleiner Mann wird Mitte November auf die Welt kommen. Mein Lebensgefaehrte und ich leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. Wie sieht es denn dann mit der Vaterschaft aus? Muss er die extra beim Jugendamt beantragen oder erhaelt er sie automatisch?
Und welchen Nachnamen wird der Kleine erhalten? Koennen wir uns das aussuchen und kann er auch unsere beiden Nachnamen bekommen? Wenn nicht, kann das evtl. spaeter, nach einer Heirat, noch geaendert werden?
Danke f`uer Eure Antworten!
Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
Antwort von mf4 am 19.08.2013, 14:21 Uhr
automatisch nicht
er muss eine Vaterschaftsanerkennung ausfüllen
deinen Nachnamen, da ihr nicht verheiratet seid
seinen kann man aber ich würde immer abraten
geändert werden kann er nach der Hochzeit natürlich
Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
Antwort von Muffin08, 30. SSW am 19.08.2013, 14:22 Uhr
Ja Vaterschaft und Sorgerecht müsst ihr beim Jugendamt gemeinsam beantragen...Geht recht flott..und auch den Namen könnt ihr vor der Geburt schon beim Standesamt vormerken lassen..
Unser Sohn wird den Nachnamen des Vaters bekommen...
Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
Antwort von jenny2204 am 19.08.2013, 14:25 Uhr
Er muss die Vaterschaft anerkennen beim JA, dies geht schon während der Schwangerschaft ich meine ab der 34ten Woche bin aber nicht sicher.
Den Nachnamen suchst du aus bzw. wenn du nichts angibst erhält es automatisch deinen Nachnamen. Du kannst aber sagen, dass du gerne möchtest, dass das Kleine den Nachnamen deines Partners erhält.
Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
Antwort von Muffin08, 30. SSW am 19.08.2013, 14:27 Uhr
das mit der 34. Woche stimmt so nicht, wir waren schon vor Wochen beim Jugendamt
Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
Antwort von keinnamemehrfrei am 19.08.2013, 14:44 Uhr
ja die meisten dinge wurden ja schon beantwortet.
die vaterschaft zu beantragen ist sehr sinnvoll. ist inzwischen ab der 24.ssw möglich. im gleichen zug könnt ihr auch das gemeinsame sorgerecht beantragen. andernfalls erhältst es nur du.
nachnamen sind beide möglich, aber nicht beide zusammen. also kein doppelname. selbst wenn du nach einer heirat den doppelnamen nehmen würdest, so darf das kind trotzdem nur einen tragen. wenn das kind jetzt deinen namen bekommt, ihr dann heiratet und du den namen des mannes annimmst, könnt ihr auch das kind noch umbenennen.
Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
Antwort von KittyMami, 27. SSW am 19.08.2013, 14:46 Uhr
Ich danke Euch, jetzt weiss ich bescheid!
Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
Antwort von Mine2508, 18. SSW am 19.08.2013, 15:13 Uhr
Hey bei uns war das so mein Freund musste die Vaterschaft anerkennen wurde beim anmelden vom kind getan..und eig hat das Kind dein Nachnamen aber wenn du willst das er denn von deinem Freund hat müsst ihr das sagen mein Sohn hat denn Nachnamen wie mein Freund und wir haben geteiltes Sorgerecht ;) beim 2ten wirds auch so :)
Re: Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys
Antwort von Sina26, 39. SSW am 19.08.2013, 15:49 Uhr
Hallo haben das auch gerade hinter uns.. Wir heiraten im Dezember und ich hab am 31.08 ET ...
Wir waren auf dem jugendamt und haben dort eine Vaterschaftsannerkennung gemacht und direkt auch gleich die Sorgerechtsteilung.
Den nachnamen könnt ihr aussuchen, das wird nach der geburt beim Standesamt gemacht.
Er wird automatisch deinen nachnamen erhalten wenn ihr "Nichts" tut...
heiratet ihr dann innerhalb der ersten 5 jahre (bevor das kind 5 wird) wird er automatisch auch euren "Ehenamen" erhalten.
Lg Sina
Komische zuckungen links im bauch
Jemand Erfahrung mit Lux4kids Kinderwagen?
Am Tag des Eisprungs GV - wird mit Sicherheit ein Junge?
Wie seht ihr das?
Dehnen und Strecken in der Schwangerschaft
Wer von Euch schläft nachts durch?
Thrombose???
Trotz magnesiumeinnahme immer noch krämpfe?!
Spät zum fa gehen?