Geschrieben von jenjen01, 12. SSW am 18.05.2006, 21:34 Uhr |
Frage wegen Nachtbereitschaft
Hallo ihr Lieben!
Vielleicht kann mir ja eine von euch helfen. Ich arbeite in einem Kinderhaim als Jugend-u Heimerzieherin im Schichtdienst, d.h. wir haben dort auch Nachtbereitschaften abzudecken. Ich kann dort schlafen, falls aber eines der 14 Kinder/jugendliche etwas nachts hat, kann es mich wecken. Nachts bin ich dann also allein. Wielang darf ich diese NB machen? Mein Chef sagt nämlich bis zum 5 ten Monat auf jeden Fall. Auch dürfte ich bis zum Mutterschutz bis um 22.30 Uhr arbeiten. Kann das sein? Unsere Arbeitszeiten regeln sich nach dem AVR, aber da find ich nichts.
Wäre klasse, wenn sich jemand von euch da evt. auskennt! Danke und liebe Grüße
Jenny
Re: Frage wegen Nachtbereitschaft
Antwort von Britta25, 38. SSW am 18.05.2006, 21:46 Uhr
Hallo Jenny,
soweit ich weiß, darfst du ab Beginn des 6. Monats nicht mehr nach 20Uhr und vor 6Uhr arbeiten.
Müsste aber nochmal genau nachforschen...
Ich habs bei mir zumindest so gehandhabt, denn ich hab auch im Zweischichtsystem (meistens 14-23 Uhr)gearbeitet.
:-) Britta
@Britta
Antwort von jenjen01 am 18.05.2006, 21:57 Uhr
Hallo!
Ja dachte nämlich auch, dass ich irgendwann nicht mehr bis 22.30Uhr abreiten muss. Will ich auch gar nicht, da ich dann mit 7 pubertären Jungs allein wär, die alle größer und stärker sind und seit ich schwanger bin macht mir das etwas sorgen, da die nicht immer nur lieb sind!
Re: @Britta
Antwort von Britta25, 38. SSW am 18.05.2006, 22:07 Uhr
Schau mal hier nach:
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__8.html
LG Britta
Re: @Britta
Antwort von jenjen01 am 18.05.2006, 22:15 Uhr
Danke!! Hat mir weitergeholfen! Dir nwünsch ich noch eine restliche schöne Zeit mit Kugelbauch und alles Gute!
Re: Frage wegen Nachtbereitschaft
Antwort von mama5, 27. SSW am 19.05.2006, 8:23 Uhr
Hallo,also ich bin Kinderkrankenschwester und durfte ab erfahren meiner Schwangerschaft nicht mehr Nachtdienst machen. Ist auch gesetzlich so vorgeschrieben,das man als Schwangere ab 20 Uhr nicht mehr arbeiten darf. Damit man seine 10 Stunden Nachtruhe hat. Und alleine arbeiten darf man als Schwangere auch nicht. Es geht ja um Dich und Dein Baby. Alles Gute
Re: Frage wegen Nachtbereitschaft
Antwort von Hikari am 19.05.2006, 12:08 Uhr
Hi,
meine Schwägerin arbeitete in einem Behinderten Haus,wäre in der Nacht auch allein.Ab bekannt werden der SS durfte sie nicht mehr Nachts arbeiten oder Bereitschaftin der Nacht machen.
Erkundige dich mal bei der Berufsgenossenschaft oder dem Gewerbeaufsichtsamt.Meiner Meinung nach
dürfte dich dein Chef nachts gar nicht mehr beschäftigen.
LG
Re: Frage wegen Nachtbereitschaft
Antwort von Meisili am 07.01.2013, 21:14 Uhr
Hallöchen!
Ich hoffe, ich bin in dem Thread hier richtig...
Mein Mann und ich möchten ein Kind bekommen. Jetzt geht es um den "richtigen" Zeitpunkt. Ich studiere noch und arbeite auf 400€ Basis in einem Internat für lernbehinderte Jugendliche. Mein Dienst geht von 22 - 23 Uhr und von 6 - 8:30 Uhr. Ich arbeite 8x mal im Monat, sprich 2 Nächte pro Woche. Jetzt haben wir uns überlegt, ob ich - für den Fall, dass ich demnächst schwanger werden sollte - dort überhaupt noch arbeiten dürfte. Mein Arbeitsvertrag geht aktuell noch bis Ende April. Ich bekomm ab 1. Mai aber nochmal einen neuen bis Ende Juli.
Wäre euch dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.