Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Kirsche am 15.02.2015, 21:23 Uhr

Frage wegen Geld

Hei,

ich habe da mal ne frage unzwar ich bin zurzeit Arbeitslos gehe aber Berufschule um die Lehre zu beenden bin jetzt im 2. Lehrjahr. Jetzt will ich mit meinem Freund zusammen ziehen und er macht auch eine Lehre. Kann ich dann einen Anspruch beim Jugendamt oder sowas machen das wir da dann Hilfe bekommen für die Wohnung oder nicht wäre echt cool wenn des wer wüsste.

 
6 Antworten:

Re: Frage wegen Geld

Antwort von angi159 am 15.02.2015, 21:55 Uhr

Wie alt bist du denn und beziehst du ALG2? Und dein Freund?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wegen Geld

Antwort von achat2711 am 15.02.2015, 22:40 Uhr

Wie geht man den zur Berufsschule ohne Lehrstelle? Geht doch gar nicht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wegen Geld

Antwort von strange1993, 29. SSW am 16.02.2015, 9:34 Uhr

@achat doch das geht, es gibt schulische Ausbildungen. Werden bei uns hier im Ort auch angeboten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wegen Geld

Antwort von 5unshin3 am 16.02.2015, 10:16 Uhr

Hallo,

Ich verstehe die Situation nicht ganz.... Du bist arbeitslos machst aber eine Lehre? Es gibt ja betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen. Bei der einen bekommst du ja deinen Lohn vom Betrieb und kannst dazu noch eine ausbildungsbeihilfe beantragen. Und bei der überbetrieblichen (=schulisch) kannst du zB Bafög beziehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wegen Geld

Antwort von Shyra am 16.02.2015, 14:26 Uhr

Da blick ich gerade auch nicht ganz durch... Wenn du eine Ausbildung machst, bist du definitiv nicht arbeitslos. Denn um arbeitslos zu sein, müsstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d. h. den ganzen Tag zu Hause rumsitzen... Also machst du eine schulische Ausbildung und hast somit in den allermeisten Fällen Anspruch auf Schülerbafög, jedoch NICHT(!) auf ALG I oder II...

Wenn du jünger bist als 30, wird es wahrscheinlich elternabhängig sein. Denn deine Eltern sind ja verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen. Dies gilt auch bei Volljährigkeit während deiner ersten Ausbildung.

Außerdem hat man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (also bis zum 25. Geburtstag) unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.

Außerdem könntest du versuchen, Wohngeld zu beantragen. Ggf. steht auch deinem Freund BAB zu? Fragt doch mal bei den entsprechenden Ämtern nach oder lasst euch im Bürgeramt beraten...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wegen Geld

Antwort von nkurtz37 am 16.02.2015, 21:21 Uhr

Außer sie ist noch keine 18 und hat berufsschulpflicht bis zum 18. Lebenjahr. Wenn das der Fall ist dann müsste es schon gute Gründe geben warum du bei deinen Eltern ausziehen willst... (zb. Schlechtes Verhältnis, Gewalt etc)... wenn es aber keinen flüchtigen Grund gibt dann hast du da eigentlich wenig chancen. Außer du bist schwanger, dann ist das Verhältnis zu deinen Eltern egal denn eine Schwangerschaft ist ein Grund um bei den Eltern auszuziehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.