Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von poi3, 32. SSW am 26.04.2010, 12:06 Uhr

Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt

Also ich bin gerade dabei alles mögliche zu sortieren und zu sehen was man benötigt um dies und jenes zu beantragen und wann etc. ganz schönes durcheinander..
nun hab ich gelesen das man nach der geburt des kindes mit seiner Lohnsteuerkarte zum Einwohnermeldeamt soll um diese zu ändern.. müssen beide Lohnsteurkarten geändert werden und wenn in wieweit???
man bekommt als frau ja dann nnoch 8 wochen das volle gehalt in Form von Mutterschutzgeld - kann der mann dann aber dennoch schon die bessere Lohnsteuerklasse beantragen??? (wir haben beide zur zeit klasse 4 da wir etwa gleich viel verdienen)
kennt sich da jemand aus???


wer bekommt eigentlich alles den Antrag auf gewährung von Elternzeit??? der arbeitgeber und das versorgungsamt??? innerhalb einer woche nach geburt?? ist das richtig..
bekommt das versorgungsamt dann auch den antrag auf Elterngeld???

tut mir leid für die vielen fragen aber irgendwie verstehe ich nicht immer alles was man darüber lesen kann..
mal wird vom versorgungsamt geredet dann von der Familienkasse und elterngeldkasse.. alle mit anderer adresse.. nun weiß ich ehrlich gar nicht wer denn nun was macht und was bekommt..

lg

 
5 Antworten:

Re: Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt

Antwort von Baby2411 am 26.04.2010, 12:26 Uhr

Zur Lohnsteuerkartenänderung:

Ja die Änderung KANNST du, musst du aber nicht, bei der entsprechenden Stelle (z. B. Bürgerbüro) die für die Lohnsteuerkartenänderung zuständig ist machen lassen.

Dort könnt ihr z.B. die Lohnsteuerklasse ändern (dann müssen beide Karten geändert werden) und z. B. ein Kinderfreibetrag (1 Kind auf eine Karte oder 0,5 auf beide Karten) eingetragen werden.

Wann ihr das machen lasst, ist relativ egal. Je früher desto schneller provitiert natürlich dein Mann bei seiner monatlichen Gehaltsabrechnung.

Was zu viel oder zu wenig bezahlt wurde (auch wenn ihr die Lohnsteuerklasse z. B. nicht ändern lasst) wird dann beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt.



Antrag auf Elternzeit:
1 Woche nach Geburt muss der Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden.

Die Elterngeldstelle braucht diese Info auch, aber nicht eine Woche nach Geburt sondern dann wenn du den Antrag auf Elterngeld stellst.
Bei meinem Antrag auf Elterngeld war so ein Formular dabei, worauf der Arbeitgeber die beantragte Elternzeit bestätigen musste.

Der Arbeitgeber braucht keinen Antrag auf Elterngeld, sondern die Elterngeldstelle (in deinem Fall wohl das Versorgungsamt?)! Den interessiert das nicht! Je nachdem was die Elterngeldstelle haben möchte muss der AG aber deinen Verdienst vor der Geburt bescheinigen. Oder aber es reichen Kopien deiner Gehaltsabrechnungen. Das würde ich bei der Elterngeldstelle erfragen.


Die FAMILIENKASSE ist nur für das Kindergeld zuständig. Den Antrag dafür bekommst du im Internet unter www.familienkasse.de.

Diesem Antrag musst du das Exemplar der Geburtsurkunde mitschicken, welches für die Familienkasse bestimmt ist (bekommst du bei der Anmeldung der Geburt)
Das hat also nichts mit dem Elterngeld zu tun!

Hier mal eine Übersicht:

Anmeldung Geburt--> 1 Woche nach Gebur --> dort bekommst du alle nötigen Geburtsurkunden (für euch, für religöse Zwecke wie Taufe, für die Familienkasse, für die Elterngeldstelle, für den Arbeitgeber)

Antrag auf Elternzeit --> 1 Woche nach Geburt --> beim Arbeitgeber
--> Geburturkunde mitschicken --> Bestätigung abwarten --> ggf. Unterlagen für Elterngeld mitschicken (z.B. Verdienstbescheinigung, Bestätigung Elternzeit....muss der AG ausfüllen)

Wenn du diese Unterlagen hast....

Antrag auf Elterngeld --> Elterngeldstelle --> Anträge, Bescheinigungen und Geburtsurkundemitschicken

Antrag auf Kindergeld --> bei Familienkasse --> Antrag und Geburtsurkunde mitschicken

Antrag auf Familienversicherung --> so schnell wie möglich wegen U3 --> bei der Krankenkasse --> Antrag und Geburturkunde mitschicken (die Geburturkunde ist auch gleich der Antrag auf Mutterschaftshilfe NACH der Geburt)

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Re: Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt

Antwort von die liebe am 26.04.2010, 12:30 Uhr

Du musst innerhalb von 7 Wochen bei deinem AG, die Elternzeit melden.

Den Elterngeldantrag gibt man , bei uns z.b. , beim Jugendamt ab sonst nirgends.
Du meldest halt nur dem AG deine Elternzeit.

Bei der Lohnsteuereintragung kann ich dir nicht helfen da des eigentlich automatisch geht.
Bei uns zumindestens.
Da bekommt jeder halt ein " halbes Kind " also bei einem Kind sind das 0.5.

LG
Und alles Gute für die Geburt!

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Re: Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt

Antwort von Happymom6784, 35. SSW am 26.04.2010, 12:39 Uhr

Wegen Lohnsteuerklassenwechsel aber bitte bedenken, das man die nur 2x im Jahr ändern kann!!

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DANKE!!!

Antwort von poi3, 32. SSW am 26.04.2010, 15:01 Uhr

Danke an euch für die infos..
hat mir sehr geholfen ein wenig ornung in Kopfchaos zu bekommen..
alles liebe

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Nachtrag zum Beitrag von "die liebe"

Antwort von Baby2411 am 26.04.2010, 15:33 Uhr

Möchte ich ungern so stehen lassen....

"Du musst innerhalb von 7 Wochen bei deinem AG, die Elternzeit melden."

Es heißt richtig, 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. d. h. 1 Woche nach Geburt (da der Mutterschutz in der Regel 8 Wochen geht und daran die Eltermzeit anschließt)

"Den Elterngeldantrag gibt man , bei uns z.b. , beim Jugendamt ab sonst nirgends."

Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nicht überall ist das Jugendamt zuständig.
Du meldest halt nur dem AG deine Elternzeit.

"Bei der Lohnsteuereintragung kann ich dir nicht helfen da des eigentlich automatisch geht.
Bei uns zumindestens.
Da bekommt jeder halt ein " halbes Kind " also bei einem Kind sind das 0.5."

Nein, das geht nicht automatisch...auch bei euch nicht ;-) Vielleicht hat das dein Mann geregelt. Kann man für´s Folgejahr auch telefonisch machen.

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