Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Beauty, 22. SSW am 04.08.2010, 13:19 Uhr

Frage, an alle die dazu konstruktiv etwas beitragen können (Aufstockung mit ALG2

Hallo,

bitte, ich möchte hier keine Endlosdisskusion auslösen. Jede(r) hat das Recht auf seine eigene Meinung nur bringt mich das evt. bei meiner Fragestellung nicht weiter. Aus diesem Grund würde ich mich über konstruktive Antworten sehr freuen. Vielen Dank.

Ausgangslage:

Ich bin selbstständige Kosmetikerin seit April letzen Jahres. Aufgrund meiner SS (nicht geplant) musste ich (mir wurde ein Scheinselbstständigkeitsvertrag vorgelegt) meine angemieteten Räumlichkeiten in einer guten Geschäftslage mit viel Laufkundschaft und auch festem Kundenstamm innerhalb weniger Stunden verlassen.

Alles etwas kompliziert um jetzt weiter auszuholen. Rein theoretisch hätte ich mich nicht rausschmeißen lassen müssen. Doch durch die wahnsinnige nervliche und körperliche Belastung die auf mich ausgeübt wurde kam es schon in der Früh-SS zu Vorwehen etc.
Mir wurde nahegelegt mich dringend dem Stress zu unterziehen wenn ich das Baby nicht verlieren möchte.

SEitdem arbeite ich wieder von zu Hause aus. Dort habe ich ebenfalls zwei Räume. Bin aber eben nicht mehr in zentraler Lage. Einen Teil meiner Kundinnen habe ich natürlich durch den apruppten Wechsel und den damit verbundenen Verleumdungen verloren, wie sich denken lässt.

Glücklicherweise läuft mein Geschäft aber weiter, wenn auch sehr viel schleppender. Da nun auch die gesetzliche KK ihre Beiträge von 170 € auf mtl. 320 € erhöht hat, bin ich nicht mehr in der Lage diese zu bezahlen.

Also blieb mir nichts anderes übrig als zur Arge zu gehen und eine Aufstockung zu beantragen. Selbstverständlich musste ich alle Unterlagen wie Summen und Salden Listen etc. vorlegen und bei einem Finanzcouch vorsprechen. Alles gut und schön.

Nun war heute ein Mitarbeiter der Arge bei mir im Haus um meine Wohnverhältnisse zu überprüfen. Ich habe eine WG angegeben, was auch der Tatsache entspricht. Getrennte Konten und Betten. Leider wird das nicht anerkannt, da das ungeborene Kind von ihm ist. Obwohl wir beide eideststattlcih versichert haben das wir beide unsere Kosten selbst begleichen und keiner für den anderen aufkommt. Nachgewiesen in Form von Kontoauszügen habe ich das auch. (Miete, NK etc.)

Nun bin ich etwas, wie soll ich sagen, am Ende mit meinem Latein. Zeiht er aus, kann ich mir das Haus nicht mehr leisten und könnte auch meinen Beruf nicht weiter ausüben. Was den Staat ja nach wie vor regelmäßig Steuern einbringt (meine Arbeit).

Bleibt er, wird er mit angerechnet obwohl wirklich jeder für sich wirtschaftet. Das wollte ich so, weil ich schonmal von einem Mann "abhängig/verheiratet" war. Das Resultat ist das Gleiche wie in erstgenannter Situation. Sein Gehalt würde niemals für uns drei, habe ja schon einen Sohn der von meinem Exmann ist, reichen. Müssten also auch ausziehen und am Existensminimum leben. Außerdem wäre ich dann arbeitslos. Demnach auch völliger Bockmist. Ich will ja weiter arbeiten, habe ich ja immer getan.


Nun hab eich also die Wahl zwischen Pst und Cholera. Was tun? Das kann es doch nicht sein das man als arbeitende Frau solche Steine in den Weg gelegt bekommt.

Wer kennt sich aus und weiß Rat?

LG

 
17 Antworten:

Re: Frage, an alle die dazu konstruktiv etwas beitragen können (Aufstockung mit ALG2

Antwort von JuliaBonn am 04.08.2010, 13:23 Uhr

So oder so(wir hatten dasselbe Problem):
Er ist dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, weil er dich geschwängert hat.Darum wird auch sein Einkommen mit angerechnet.

Wir waren sogar vor dem Sozialgericht und es wurde abgelehnt.

Blöd, aber so sieht es aus.

LG

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Re: Frage, an alle die dazu konstruktiv etwas beitragen können (Aufstockung mit ALG2

Antwort von cke04, 35. SSW am 04.08.2010, 13:27 Uhr

hallo

ich bin auch der meinung egal obn ihr zusammen lebt oder dann getrennt wohnen solltest er muss für dich aufkommen!
also wird es mit angerechnet.

wieso wurden denn die kk beiträge so erhöht, ich kenn einige die sich selber versichern müssen,aber immer noch bei ca 150 euro im monat liegen.

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Re: Frage, an alle die dazu konstruktiv etwas beitragen können (Aufstockung mit ALG2

Antwort von Beauty, 22. SSW am 04.08.2010, 13:30 Uhr

Soweit ich weiß, ist er mir nur Unterhalt verpflichtet wenn ich nicht arbeiten kann. Da ich aber bis zum ET arbeiten möchte, innerhalb der ersten 3 Monate etwas arbeiten werde und aber hauptsächlich auch jemanden habe der auf Provissionsbasis weiter Geld erwirtschaften wird, trifft das ja nicht zu.

Im Grunde Genommen, treibt einen der Staat ja in HartzV, welches ich vermutlich ja trotzdem nicht bekommen würde.

Das kann es doch nicht sein das man als arbeitende Steuer zahlende Frau (Familie) im Endeffekt weniger zum Leben hat als ein ALG2 Empfänger?!?
Um nicht zu sagen GAR NICHTS!

Kopfschüttel...

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Re: Frage, an alle die dazu konstruktiv etwas beitragen können (Aufstockung mit ALG2

Antwort von josiane am 04.08.2010, 13:33 Uhr

du hast PN

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Re: Frage, an alle die dazu konstruktiv etwas beitragen können (Aufstockung mit ALG2

Antwort von Beauty, 22. SSW am 04.08.2010, 13:34 Uhr

Selbst wenn er für mich aufkommen würde, hätten wir unterm Strich nichts mehr und ich müsste definitiv meine Arbeit aufgeben, da wir uns dann das Haus in dem ja meine Gewerberäume sind, nicht mehr leisten könnten.

Die KK hat pauschal erhöht weil mein Existensgründungszuschss ausgelaufen ist. Ich habe die schon angeschrieben. Doch die Mühlen mahlen ja bekanntlich sehr langsam.

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ich bin jauch geschieden...

Antwort von cke04, 35. SSW am 04.08.2010, 13:35 Uhr

aber mein exmann hätte damals vor und nach der scheidung noch uh zahlöen müssen,ich habe immer gearbeitet, hab aber drauf verzichtet.also damit hat es wohl nichts zutun und bei einer bekanntesn ist es jetzt auch so,sie ist noch nicht geschieden geht 100 std im monat arbeiten hat 1000euro netto bekommt immer noch uh für sich.

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Re: ich bin jauch geschieden...

Antwort von Beauty, 22. SSW am 04.08.2010, 13:39 Uhr

An meinen Exmann kommen sie aber nicht ran. Er ist Däne und auch DK wohnhaft. Habe da schon einige Kämpfe über Anwälte hinter mir...

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aber dein jetziger partner bzw. vater deines kindes

Antwort von cke04, 35. SSW am 04.08.2010, 13:57 Uhr

muss dir auch uh zahlen wenn das finanziell möglich ist.

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Re: aber dein jetziger partner bzw. vater deines kindes

Antwort von Beauty, 22. SSW am 04.08.2010, 14:06 Uhr

Klar müsste er. Nur macht er nicht. (ich denke Du beziehst das auf meinen Exmann) Und da der Staat nicht an ihn rankommt...bleibt es eben dabei...

Recht haben und Recht bekommen sind ja leider immer zwei paar schuhe.

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Re: aber dein jetziger partner bzw. vater deines kindes

Antwort von josiane am 04.08.2010, 15:02 Uhr

der jetzige Partner wäre nur Unerhaltspflichtig gegenüber dem geb. Kind. Der werdenden Mutter gegenüber nur wenn sie in Bedarfsgemeinschaft lben würden aber nicht in einer Wohngemeinschaft... Und das auh nur wenn ALG2 greifen würde. Im "normalen" Leben muß er keinen Unterhalt zahlen nur wenn sie verheiratet waren udn jetzt in Trennung bzw. nach der Scheidung solange Kind unter 3.

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ich meine nicht deinen exmann sonderen den neuen,vaetr deines kindes oder?

Antwort von cke04, 35. SSW am 04.08.2010, 15:30 Uhr

ot

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Gesetz sagt:

Antwort von Susi0103 am 04.08.2010, 16:15 Uhr

Das SGB II, was das Hartz 4 regelt, sagt eindeutig, dass eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, wenn zB ein gemeinsames Kind im Haushalt lebt.

Daran gibts kein Vorbeikommen, ob es uns passt oder nicht.
Da könnt ihr getrennt wirtschaften, so viel ihr wollt, ist einer der Punkte für eheähnlich erfüllt, seid ihr eheähnlich und damit eine Bedarfsgemeinschaft.

Zwar bist Du "erst" schwanger und ihr habt das Kind noch nicht direkt im Haushalt leben, aber das wird ja maximal temporär eine Rolle spielen und ich glaub nicht, dass man das gerichtlich durchkriegt.

Lg

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Wohngemeinschaft vs. Bedarfsgemeinschaft.

Antwort von shinead am 04.08.2010, 16:35 Uhr

Das der Herr von der ARGE euch die Wohngemeinschaft nicht abnimmt kann ich verstehen. Auch in Beziehungen (und mit einem gemeinsamen Kind kann man wohl getrost von einer Beziehung sprechen!) gibt es getrennte Konten. Die Definition einer Wohngemeinschaft ist da ein bisschen anders.

Belastung hin, Belastung her. Es war vielleicht etwas "unüberlegt" von Dir mit wehenden Fahnen Deine angemieteten Räume zu verlassen und aufzugeben.
Gerade dann wenn diverse Zuschüsse gerade auslaufen und keine freiwillige Arbeitslosenversicherung bezahlt wurde.

Wovon wolltest Du den nach der Geburt leben?

Dein Freund wird schlichtweg den Lebensunterhalt für euch erbringen müssen. Lebt ihr über eure Verhältnisse, kann er also mit seinem Gehalt nicht alles bezahlen dann müsst ihr euch anders orientieren und euren Lebensstil den Gegebenheiten anpassen. Das müssen Millionen anderer auch!

Alles Gute!
Corinna

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@Corinna

Antwort von Beauty, 22. SSW am 04.08.2010, 17:06 Uhr

>Das der Herr von der ARGE euch die Wohngemeinschaft nicht abnimmt kann ich verstehen. Auch in Beziehungen (und mit einem gemeinsamen Kind kann man wohl getrost von einer Beziehung sprechen!) gibt es getrennte Konten. Die Definition einer Wohngemeinschaft ist da ein bisschen anders.<

Dem stimme ich zu. Nun ist aber so, das er sogar ausziehen wird, wenn es nötig ist. Davon abgesehen stehen wir auch sonst nicht für einander ein. Lediglich das Kind ist jetzt, wenn auch ungeplant, von ihm. Sicherlich das mag schon ausreichen, heißt aber nicht automatisch, das wir eine Beziehung führen.



>Belastung hin, Belastung her. Es war vielleicht etwas "unüberlegt" von Dir mit wehenden Fahnen Deine angemieteten Räume zu verlassen und aufzugeben.<

Davon kann keine Rede sein. Mir wurde ein Scheinselbstständigkeitsvertag vorgelegt, den ich mich verweigerte. (Sie wollte sich an mir berreichern und nicht mehr mit dergezhalten Miete + NK + weitere Kostenbeteiligungen im Monat um die 500 € womit ich mehr bezahlt habe als sie, da noch ein MA auf selbstständiger Basis dort arbeitet von der sie Geld bekommt) Daraufhin haben sich meine Exkollegin und ihre Mutter die mit dort arbeitet vor mir aufgebaut und mir unmissverständlich zu verstehen gegeben das ich sofort ihr Institut zu räumen habe. Wie gesagt rein gesetzlich hätte sie das nicht gekonnt. Nur was nützt mir das wenn dann meine Geräte manipuliert werden und VK Ware abhanden kommt, Termine einfach umgeschrieben oder gebloggt werden? Das Spielchen ging ja schon eine Weile.


>Gerade dann wenn diverse Zuschüsse gerade auslaufen und keine freiwillige Arbeitslosenversicherung bezahlt wurde.<

Genau aus diesem Grund hat meine Exkollegin ja diesen Zeitraum gewählt. da sie sich so ihrer Sache sehr sicher war -> nämlich das ich Ihren Vertrag unterschreibe.

Was die freiwillige Arbeitslosenversicherung betrifft, auch dafür muss das Geld einfach da sein. Alleine die Betreuungskosten für meinen Sohn sprengen ka schon jegliche Rahmen. Aber wem erzähle ich das ;o) Kennen ja viele hier auch. Nur einen KiGa Platz habe ich nicht bekommen. Aus diesem Grund hab eich TaMu und die ist teuer...

>Wovon wolltest Du den nach der Geburt leben?<

Wie schon etwas weiter oben geschrieben, werde ich eine Praktikantin oder auch Aushilfe haben (selbstst. Basis) die den Betrieb aufrecht erhält und dafür anteilig bezahlt wird. Außerdem werde ich spätestens nach 3 Monaten wieder anfangen zu arbeiten. Wenn auch erstmal nur anbestimmten Tagen. Baby braucht mich ja noch. -> habe ich ja früher auch gemacht (1. Kind)

>Dein Freund wird schlichtweg den Lebensunterhalt für euch erbringen müssen. Lebt ihr über eure Verhältnisse, kann er also mit seinem Gehalt nicht alles bezahlen dann müsst ihr euch anders orientieren und euren Lebensstil den Gegebenheiten anpassen. Das müssen Millionen anderer auch!<

Ich glaube nicht das man von "über die Verhältnisse leben" sprechen kann nur weil einer alleine nicht alles finanzieren kann. Es gibt viele Paare/WG´s oä. die zusammenziehen um eben Geld zu sparen.
Viel günstiger würden wir mit einer Mietwohnung auch nicht kommen, wenn man bedenkt das meine Gewerberäume, die ich ja auch mtl. mit absetzen kann (was ja für die Arge wieder gut ist), im Haus mit enthalten sind.

Sollte ich also gezwungen sein auszuziehen, bedeutet das schlichtweg das ich mich arbeitlos melden muss. Und das obgleich ich ja einen bestehenden Kundenstamm mit Einnahmen habe. Nur eben momentan nicht ausreichend da die KK wieder erhöht hat-

Vielen Dank aber für Deinen offenen Worte! Konstruktive Kretik und Anregungen bin ich immer bereit anzunehmen. Vielleicht finde ich ja auch eine andere Möglichkeit.

LG

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Re: @Corinna

Antwort von cke04, 35. SSW am 04.08.2010, 17:12 Uhr

das ist es ja egal onb ihr zusammen seid oder nicht zusammen wohnt oder nicht er ist dir und dem kind uh.pflichtig!!! egal was kommt.

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Re: Frage, an alle die dazu konstruktiv etwas beitragen können (Aufstockung mit ALG2

Antwort von Sasumm am 04.08.2010, 17:27 Uhr

Ich befürchte, aus der Nummer kommst du nicht wieder raus. Die Arge hat da schon recht. Zusammenwohnen bedeutet Bedarfsgemeinschaft. WGs haben es immer schwer zu beweisen, dass dem nicht so ist. Und wenn ein gemeinsames Kind unterwegs ist - da würd ich mal meinen, da bekommst du kein Recht.

Nach der Geburt von dem Kind wirst du zudem von der Arge ganz sicher erstmal gezwungen Unterhalt einzufordern und den MUSS Papa auch dir zahlen bis das Kind 3 Jahre alt ist!

lg und Kopf hoch - es gibt immer einen Weg!

Sasumm

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Danke für Eure Antworten

Antwort von Beauty, 22. SSW am 04.08.2010, 18:06 Uhr

Klar, Bange machen gilt nicht. Irgendwie geht es ja immer weiter und ich habe bisher immer gekämpft und werde es auch weiterhin tun.

Vielelicht lenkt meine KK ein und geht wieder etwas runter von dem überteuertem Beitragssatz,- ansonsten wechle ich eben.

Mit dem Buchhalter werde ich auch sprechen - zu teuer für meine wenigen Buchungen und die Urlaubszeit ist ja auch bald vorbei und dann hab eich wohl auch wieder mehr Einnahmen.

LG

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