Geschrieben von hase78, 12. SSW am 06.03.2006, 14:49 Uhr |
Finanzielle Frage
hallo ihr,
ich bin mit meinem 2. Kind schwanger. ich bin quasi "nur-hausfrau", bin also nicht in elternzeit mit der ersten. was bekomme ich denn an geld, wenn das 2. kommt?
kindergeld- klar. erziehungsgeld auch, das weiss ich.
gibt es sonst irgendwas, woran ich denken muss?
muss ich der kk bescheid sagen? ich weiss das alles nciht mehr so genau.
könnt ihr mir helfen?
steffi
Re: Finanzielle Frage
Antwort von andrea22 am 06.03.2006, 15:07 Uhr
Hallo!
Was mir noch spontan einfällt ist der Kinderzuschlag. Den beantragt man bei der Kindergeldstelle.
Und der KK musst du auch bescheid geben damit dein Kind familienversichert wird. Du kannst da anrufen und dir einen Anmeldebogen zusenden lassen. Wenn du ihn gegen Ende der SS ausfüllst, brauchst du nach der Geburt nur noch eine Geburtsurkunde beifügen und zurückschicken.
Mehr fällt mir jetzt auch nicht ein.
LG, Andrea
was ist ein kinderzuschlag und wo beantrage ich das?? ot
Antwort von cocaje, 31. SSW am 06.03.2006, 15:10 Uhr
aber lg ;)
frage Wegen kinderzuschlag
Antwort von ulla1107, 33+4. SSW am 06.03.2006, 15:54 Uhr
Hallo miteinander ich habe zwar schoneinmal davon gehört aber wo bekomme ich dafür die unterlagen her und wo muß ich es beantragen.
Zum Kinderzuschlag
Antwort von Tamee&Jana, 10. SSW am 06.03.2006, 15:58 Uhr
Die Formulare dafür bekommt man bei der Kindergeldkasse.
Die Einkommensgrenzen sind aber total bescheuert gesetzt.
Ne Freundin hat das beantragt, da ihr Mann nur ca. 900 Euro netto verdient und sie 2 Kinder haben. Sie bekommen zusätzlich noch Wohngeld.
Um den Kinderzuschlag zu erhalten, haben sie "zu wenig" Einkommen. Das ist nen Witz oder? Sie sollten ALG II beantragen ...
Wie die Grenzen da liegen ist leider nirgends festgelegt bzw. man kann es nicht nachlesen.
Einfach versuchen den Antrag zu stellen. Wie gesagt, beantragt wird das ganze bei der Kindergeldkasse.
LG
Tamara
Re: was ist ein kinderzuschlag und wo beantrage ich das?? ot
Antwort von Wenke27, 36. SSW am 06.03.2006, 17:44 Uhr
Hallo,
schau mal auf www.familienkasse.de bzw. auf www.Kinderzuschlag.de.
Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn sie mindestens über Einkommen und Vermögen verfügen, mit dem sie ihren eigenen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II decken können (Mindesteinkommensgrenze).
Hoffe, dass ich ein bisschen helfen konnte. Ich wünsche Dir eine schöne Geburt und ein gesundes Baby, lie Grü Wenke.