Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schneckchen!!!, 35. SSW am 12.10.2006, 18:49 Uhr

Erziehungsurlaub........-?????-

hi zusammen,

kennt sich von euch zufällig mit Erziehungsurlaub aus, bzw wie ich mich absichern kann... die Sache ist nämlich die:

bin seit diesem Montag im Mutterschutz. die Zeit davor war ich krank geschrieben, wegen vorzeitiger Wehen...
mein Chef hat mir anfangs gesagt dass ich es mir aussuchen kann ob ich 1, 2, oder3 Jahre Erziehungsurlaub nehme und dementsprechend auch dann wieder anfangen kann...

da ich aber nun längere Zeit nicht mehr arbeiten war hab ich auch nichts mehr mit ihm gesprochen.

Muss ich mir seine Aussage nochmals schriftlich geben lassen um auf der sicheren Seite zu sein???
es ist ja so dass er mich im Erz.urlaub nicht kündigen kann/darf, oder bin ich da falsch informiert?
Was muss ich denn sonst noch beachten??????


danke für jede Antwort!!!
ganz liebe grüße...

 
8 Antworten:

Re: Erziehungsurlaub........-?????-

Antwort von two_kids am 12.10.2006, 19:30 Uhr

wie lange du in elternzeit gehst, kann dein chef nicht mitbestimmen. das ist allein deine entscheidung. da brauchst du auch nichts schriftlich von ihm.

wichtig zu wissen ist aber, dass du die elternzeit nur ohne einverständnis des AG verlängern kannst, wenn du nach der geburt mindestens 2 jahre eingereicht hast. reichst du nur ein jahr ein, muss dein AG zustimmen, wenn du dann verlängern willst (er könnte dann auch ablehnen).

lg two_kids

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Re: Erziehungsurlaub........-?????-@two_kids

Antwort von schneckchen!!!, 35. SSW am 12.10.2006, 19:37 Uhr

das heißt ich nehm 2jahre (und kann das dritte dann je nach lust und laune noch dranhängen oder eben nicht!!!!!!)??????

und was muss ich dann jetzt noch machen?
soll ich ihm das schriftlich oder am telefon sagen?????

vielen, vielen dank für deine schnelle antwort!!!!!
lg

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Re: Erziehungsurlaub........-?????-@two_kids

Antwort von sonnigen-tag, 31. SSW am 12.10.2006, 19:45 Uhr

Hi
Du musst die Elterzeit schriftlich beantragen, Acht Wochen bevor du die Elternzeit antrittst.
Du kannst auch 2 Jahre EZ nehmen, und dir ein Jahr aufsparen.
Das Jahr kannst du dann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen.
Habt ihr eine Frauen-/Gleichgestelltenbeauftragte?
Die kann dir da weiter helfen.
LG
Susi

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Re: Erziehungsurlaub........-?????-@two_kids

Antwort von schneckchen!!!, 35. SSW am 12.10.2006, 19:50 Uhr

ne, eben nicht!!!
ich bin mechanikerin!!!
die sind auf so nen fall net eingerichtet...

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@schneckchen - 6 wochen vorher

Antwort von two_kids am 12.10.2006, 20:10 Uhr

beantragen musst du die elternzeit nicht, aber du musst deinen arbeitgeber 6 wochen vor antritt der elternzeit schriftlich informieren.

wenn du dir das dritte jahr bis zum 8. geburtstag des kindes aufsparen möchtest, musst du das zu beginn der ersten 2 jahre schon mit deinem arbeitgeber absprechen und brauchst dies auch schriftlich von ihm.

nimmst du erst 2 jahre und willst dann das dritte jahr gleich hinten dranhängen, musst du das deinem AG nur innerhalb einer frist mitteilen. dabei ist es aber egal, ob er damit einverstanden ist oder nicht.

lg two_kids

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Re: Erziehungsurlaub........-?????-

Antwort von loerni, 24. SSW am 12.10.2006, 20:37 Uhr

Hallo, also wenn dein Baby da ist.solltest du schriftl.den Antrag auf Erziehungszeit stellen,es reicht formlos. Ob du 1,2 oder 3 Jahre nimmst leigt bei dir,Gib das genaue Datum an, d.h. 6 oder 8 Wochen nachen der Geburt bis zum Tag wo du wieder anfangen möchtest.Es können auch 1,5 Jahre sein.Aber die wollen immer ein Datum.Wenn du dir nicht sicher bist ruf dein Chef nochmal an und kläre es.

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Re: Erziehungsurlaub........-?????-

Antwort von Sassi1, 26. SSW am 12.10.2006, 23:05 Uhr

noch was: bei vollen jahren ist der 1. arbeitstag immer genau der geburtstag des kindes.

lg

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Re: Erziehungsurlaub........-?????-

Antwort von Mandy82, 39. SSW am 12.10.2006, 23:46 Uhr

Beantragen muß man die Elternzeit auf alle Fälle schriftlich und zwar:

6 Wochen vor Geburt, wenn du die Elternzeit gleich an die Mutterschutzfrist anhängen willst

8 Wochen vor Antritt wenn du sie zu einem späteren Zeitpunkt nehmen willst, aslo zum Bsp. erst wieder arbieten gehen willst nach dr Mutterschutzfrist!

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