Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von joy-for-good, noch 24. SSW am 10.07.2006, 19:59 Uhr

Erziehungsgeld

Hallo,
bisher hat es mich nicht so beschäftigt, aber nun muss man sich ja langsam Gedanken machen, wieviel Geld man / frau später zur Verfügung hat.
Meine Frage ist nun: Richten sich die Gehaltsgrenzen beim Erziehungsgeld nach dem Brutto- oder Nettoeinkommen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Liebe Grüße
SAbrina

 
4 Antworten:

Re: Erziehungsgeld

Antwort von Muckefutz, 31. SSW am 10.07.2006, 20:15 Uhr

Hallo,

die Gehaltsgrenzen für Erziehungsgeld richten sich nach dem Nettoeinkommen.

Wenn ich recht entsinne, wird für die Berechnung das Nettoeinkommen des letzten Kalenderjahres berücksichtigt.

VG

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von Snuggly, 25. SSW am 11.07.2006, 0:18 Uhr

Gebe meiner Vorrednerin Recht, allerdings wird, soweit ich weiß, doch nur von demjenigen das Geld angerechnet, der auch weiterhin einer Beschäftigung nachgeht, oder?

Liebe Grüße
Snuggly.

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von joy-for-good, 25. SSW am 11.07.2006, 6:20 Uhr

Vielen lieben Dank euch beiden!
DAnn können wir ja hoffen.

Liebe Grüße
Sabrina

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nein, ausschlaggebend ist das BRUTTOeinkommen

Antwort von two_kids am 11.07.2006, 8:28 Uhr

vom jahresbruttoeinkommen werden die werbungskosten (laut steuerbescheid) und ein pauschbetrag von 24 % (beamte 19 %) abgezogen.

lg two_kids

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