Geschrieben von joy-for-good, noch 24. SSW am 10.07.2006, 19:59 Uhr |
Erziehungsgeld
Hallo,
bisher hat es mich nicht so beschäftigt, aber nun muss man sich ja langsam Gedanken machen, wieviel Geld man / frau später zur Verfügung hat.
Meine Frage ist nun: Richten sich die Gehaltsgrenzen beim Erziehungsgeld nach dem Brutto- oder Nettoeinkommen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Liebe Grüße
SAbrina
Re: Erziehungsgeld
Antwort von Muckefutz, 31. SSW am 10.07.2006, 20:15 Uhr
Hallo,
die Gehaltsgrenzen für Erziehungsgeld richten sich nach dem Nettoeinkommen.
Wenn ich recht entsinne, wird für die Berechnung das Nettoeinkommen des letzten Kalenderjahres berücksichtigt.
VG
Re: Erziehungsgeld
Antwort von Snuggly, 25. SSW am 11.07.2006, 0:18 Uhr
Gebe meiner Vorrednerin Recht, allerdings wird, soweit ich weiß, doch nur von demjenigen das Geld angerechnet, der auch weiterhin einer Beschäftigung nachgeht, oder?
Liebe Grüße
Snuggly.
Re: Erziehungsgeld
Antwort von joy-for-good, 25. SSW am 11.07.2006, 6:20 Uhr
Vielen lieben Dank euch beiden!
DAnn können wir ja hoffen.
Liebe Grüße
Sabrina
nein, ausschlaggebend ist das BRUTTOeinkommen
Antwort von two_kids am 11.07.2006, 8:28 Uhr
vom jahresbruttoeinkommen werden die werbungskosten (laut steuerbescheid) und ein pauschbetrag von 24 % (beamte 19 %) abgezogen.
lg two_kids