Geschrieben von grosselange, 35+1. SSW am 13.02.2006, 10:12 Uhr |
Erziehungsgeld?
Also mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat wegen dem Antrag für Erziehungsgeld. Wollte letztens den Antrag ausfüllen und da wurde gefragt: Verheiratet oder in einer eheähnlichen Partnerschaft lebend? Was versteht man genau darunter? Ich wohne zwar mit meinem Freund zusammen doch wird das später genau geprüft oder wie sieht das aus? Schrecklich der ganze Papierkram! Ich danke für Rückmeldung und wünsche jedem Alles Gute....
Re: Erziehungsgeld?
Antwort von Angel24_3, 26. SSW am 13.02.2006, 10:29 Uhr
Hallo, geprüft nicht also es kommt keiner und schaut nach zumind. wars bis jetzt so.
Aber deinen Freund mußt du angeben Eheliche Gemeinschaft zählt wie Verheiratet leider.
Bei meinem ersten Kind habe ich von 307 € nur 112€ deswegen bekommen.Du mußt dann verdienst nachweis mitschicken bzw. extra vom seinen Arbeitgeber ausfüllen lassen müßte ein extra Blatt dafür mit bei sein.
Re: Erziehungsgeld?
Antwort von Tamee&Jana, 7. SSW am 13.02.2006, 10:35 Uhr
Hallo,
wenn Du mit Deinem freund zusammenlebst, ist das eine eheähnliche Gemeinschaft.
Ihr müsst dann Dein Einkommen und das Deines Freundes offen legen. Also von beiden ne Verdienstbescheinigung zu dem Antrag legen. Prüfen tut das natürlich keiner.
Für die ersten 6 Monate sind die Einkommensgrenzen recht hoch und da bekommt fast jeder das Erziehungsgeld. Die Einkommensgrenzen findet Du im Internet.
LG
Tamara
Re: Erziehungsgeld?
Antwort von grosselange, 35+1. SSW am 13.02.2006, 11:38 Uhr
Danke für Eure Antworten!