Geschrieben von Vala, 35+1. SSW am 03.04.2008, 15:12 Uhr |
Elternzeit(sorry, ich auch noch)
Hallo
Mein ET ist am 7.Mai. Ich hab meine Elternzeit für ein Jahr beantragt. Läuft meine Elternzeit dann erst nach der Mutterschaftszeit ab, also im Juli oder am Geburtstermin meines Kindes, ein Jahr später?
Bin grad überfragt.
Danke im Vorraus für Antworten.
LG Valentina
Der Geburtstag zählt.
Antwort von schnubbi, 24. SSW am 03.04.2008, 15:16 Uhr
Demnach endet deine Elternzeit einen Tag vor dem 1. Geburtstag deines Kindes.
Re: Der Geburtstag zählt.
Antwort von Vivi1975, 21+1. SSW am 03.04.2008, 15:24 Uhr
ich dachte immer, das Elterngeld schließt sich an den MuSchu an, wird also erst gezahlt ab Ende MuSchu, wenn die nur bis zum 1. Geburtstag zahlen, dann ist es ja kein komplettes Jahr oder gibt es Mutterschutzgeld und Elterngeld zusammen -hää?
LG
vivi
Re: Der Geburtstag zählt.
Antwort von Maimami2007, 27. SSW am 03.04.2008, 15:28 Uhr
Das Mutterschaftsgeld wird angerechnet. Wenn Du also Mutterschaftsgeld bekommst, bekommst Du praktisch nur 10 Monate Elterngeld.
Sie fragte nach der ElternZEIT, nicht nach ElternGELD :-)
Antwort von schnubbi, 24. SSW am 03.04.2008, 15:35 Uhr
Re: Elternzeit(sorry, ich auch noch)
Antwort von leo engel, 25. SSW am 03.04.2008, 15:40 Uhr
Deine Elternzeit läuft einen Tag vor dem Geburtstag deines Kindes, wenn du genau ein Jahr genommen hast.
Lg Yvette
bin blind - sorry!
Antwort von Vivi1975, 21. SSW am 03.04.2008, 15:56 Uhr
Trotzdem DankeQ!