Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tazzy2405, 37. SSW am 18.06.2010, 16:06 Uhr

Elternzeitantrag

Huhu,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Bin grad unschlüssig. Ich fülle meinen Elternzeitantrag aus. Am 12.07 ist ET und ich möchte 2 Jahre nehmen. Dann muss ich eintragen von - bis. Schreib ich dann von 12.07.10 bis 12.07.2012 oder rechner ich erst ab Ablauf der Mutterschutzfrist? Bin mir grad nicht so sicher

 
5 Antworten:

Re: Elternzeitantrag

Antwort von MissDiana, 28. SSW am 18.06.2010, 16:42 Uhr

Hallo, also ich würde an deiner Stelle nicht jetzt schon eintragen wann der Geburtstermin ist, was wenn es nun früher oder später kommt dann musst du noch einen ausfüllen?! Schau mal im Internet unter "Familie regional" da bekommst Du die Anschriften und glaube auch Telefonnummern wo du deinen antrag dann hin senden musst, kannst dann dort ja mal anrufen wie sich das mit der Zeit von / bis so verhält. Schöne Restschwangerschaft noch. LG

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von Maja86, 38. SSW am 18.06.2010, 18:46 Uhr

Hä verwechselt ihr da nicht was? Glaub ihr meint Elterngeld...Elternzeit beantragt man doch nur beim Arbeitgeber...!?

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von tazzy2405, 37. SSW am 18.06.2010, 18:48 Uhr

Genau. ich meine den Elternzeitantrag. Ich habe von der Personalabteilung einen Vordruck bekommen, wo ich eintragen muss, von wann bis wann ich Elternzeit nehmen will. Ich bin mir jetzt aber unschlüssig, ob da die Mutterschutzfrist mitgerechnet wird oder nicht. Also ob ich angebe von 12.07 (ET) bis 12.07. oder eben beim Beginn erst 8 Wochen später anfange.

Dachte, eine Mami hier weiss das vielleicht.

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von sissi77 am 18.06.2010, 19:06 Uhr

Es wird das Datum eingetragen, an dem dein Kind tatsächlich geboren wird.
Du kannst den Antrag somit vorher nicht ausfüllen.
LG und alles Gute!

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von Sasumm am 18.06.2010, 19:21 Uhr

Den Antrag gibst du innerhalb einer Woche nach der Entbindung ab. Eintragen musst du das tatsächliche Geburtsdatum und die Elternzeit endet einen Tag vor dem Geburtstag von deinem kleinen. Die Mutterschutzfrist spielt beim Ende keine Rolle.

lg Sasumm

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