von jamelek, 29. SSW am 08.01.2013, 20:59 Uhr |
Elternzeitantrag vorzeitig stellen?/Aufteilung mit Teilzeit
Hallo!
Wann beantragt ihr eure Elternzeit, bzw. wie?
Folgender Sachverhalt, ich arbeite fest angestellt in einem Kleinbetrieb (4 Mitarbeiter) für 30 Stunden. Mein Chef ist gelinde gesagt über meine Schwangerschaft relativ entsetzt. Hat nun seit diesem Monat jemanden neu für mich eingestellt, die ich jetzt noch einarbeite.
er hatte die Stelle in der Zeitung ausgeschrieben und auch nichts von Elternzeitvertretung reingeschrieben. Die Neue war mittelmäßig entsetzt, als sie bei uns anfing und von meiner Schwangerschft erfuhr, da sie auch keinen Zeitvertrag hat.
Ein Mehr an Arbeit ist zukünftig auch nicht zu erwarten.
Also Fakt ist wohl, dass Chef mich wohl nach Ende der Elternzeit kündigen will, sofern er mit der neuen zufrieden ist.
Also muss der Elterzeitantrag waserdicht sein. Weder ich, noch Chef haben sowas je bearbeitet.
Ich möchte 2 Jahre zu Hause bleiben und dann gerne im letzten Jahr weiterhin im Rahmen der Elternzeit wieder auf Teilzeit 20-30 Stunden arbeiten. Da ich ja jetzt auch nur 30 Stunden arbeite, dürfte er doch keine Handhabe haben, mir das zu verwehren.
Um nicht nach der Geburt seiner Bestätigung (brauche ich doch fürs Elterngeld, oder?) hinterherlaufen zu müssen, würde ich den Antrag gerne jetzt bereits abgeben.
Aber wie formulieren? Beginnt die Elternzeit mit Geburt oder mit Ende des Mutterschutzes?
Muss das Ende des 2. Jahres direkt 2 Jahre später enden, oder kann ich auch generell 31. März 2015 hineinschreiben, so dass mein erster Teil der Elternzeit 2 Jahre und ein paar Tage geht?
LG Jamelek
Re: Elternzeitantrag vorzeitig stellen?/Aufteilung mit Teilzeit
Antwort von shade1983 am 08.01.2013, 23:21 Uhr
Hey!
Also der Eltern Zeit Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beim AG sein. Du kannst ihn natürlich auch früher abgeben, allerdings musst du dann nochmal schreiben, wann dein Kind denn genau geboren wurde. Und er auch nochmal antworten.
Im Antrag musst du für die nächsten 2 Jahre angeben, wie du Elternzeit nimmst. 2 Jahre bedeutet bis zum Vortag des 2. Geburtstags deines Kindes. Trotzdem gilt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz. Auf 3 Jahre kannst du ohne Zustimmung deines AG noch verlängern. Du kannst auch "krumme" Zeiten nehmen.
Ich glaube nicht, dass er dich während der Elternzeit beschäftigen MUSS, ich glaube, er kann. Ich befürchte, in dem Fall wird er das nicht tun. Aber du könntest woanders arbeiten.
Auch deinem Teilzeitwunsch muss er nicht entsprechen, da man nur einen Anspruch auf Teilzeit in einem Betrieb ab 15 Mitarbeitern hat, glaube ich. Das müsstest du sonst nochmal im Teilzeit- und Befristungsgesetz nachlesen. Das hat aber nichts mit deiner Elternzeit zu tun.
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
LG
Re: Elternzeitantrag vorzeitig stellen?/Aufteilung mit Teilzeit
Antwort von huiuiui am 09.01.2013, 11:15 Uhr
Hallo!
Zur Frage, ob dein AG einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit zustimmen muss: Nein, darauf hast du nur einen Anspruch wenn die Firma mehr als 15 Mitarbeiter hat, bei Kleinstfirmen bist du auf den guten Willen deines AG angewiesen. Wenn er dich nach Ablauf der Elternzeit kündigen will, muss er aber warten, bis du wieder deine Arbeit aufgenommen hast und kann dir wohl erst dann die Kündigung aussprechen (je nachdem was für eine Frist vertraglich vereinbart ist).
Hier steht das alles auch nochmal:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html
Alles Gute und LG!
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