Geschrieben von sheena, 38. SSW am 26.11.2008, 17:36 Uhr |
Elternzeit
Jetzt habe ich auch mal eine Frage zur Elternzeit. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir die 3 Jahre zugeben, wenn ich die beantrage? Ode rkann er sagen, ich bekomme nur 1 Jahr? Ich habe heute dne zettel für die Elterngeldstelle bekommen, und da steht drin, elternzeit wurde für ein Jahr beantragt. Dabei habe ich aber mitgeteilt, das ich vorraussichtlich 3 Jahre nehmen werde, aber nach 1 Jahr evtl in teilzeit wieder anfangen möchte.
Beantragen kann ich ja erst offiziell, wenn der zwerg geboren ist.
Um die genauen daten zu haben.
danke für eure Antworten.
Lieben gruß ilka
Re: Elternzeit
Antwort von PrettyBelinda am 26.11.2008, 17:40 Uhr
ich würde an Deiner Stelle erstmal 3 Jahre einreichen.. verkürzen kannst Du (nach Absprache mit chef) immer noch... aber verlängern eben nicht... ob Du da Rechtsanspruch drauf hast, auf komplett 3 Jahre.. weiß ich nicht... weiß nur, dass Chef Elternzeit komplett verweigern kann, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen... vielleicht auch aus betrieblichen Gründen kürzere Elternzeit.. keine Ahnung...
LG
Britta
quatsch, die elternzeit kann nicht verweigert werden!!! egal, was für gründe da wären.
Antwort von Sunny am 26.11.2008, 20:03 Uhr
auf der sichersten seite ist man immer, wenn man 2 jahre einreicht. denn das dritte jahr kannst du im anschluss ohne einverständnis vom ag dranhängen.
auf jeden fall hat JEDER das recht auf 3 jahre elternzeit.
sunny
Re: Elternzeit
Antwort von Puppi82 am 26.11.2008, 20:28 Uhr
du kannst elternzeit auch verlängern!!!! ich habe das jetzt auch schon eingereicht. man kann auf diesen anträgen ein kreuz setzen bei "erstantrag" oder eben "verlängerung" und verweigern darf dir niemand die 3 jahre!
Klar kann man verlängern.Habe das auch gemacht.Es muss nur rechtzeitig sein
Antwort von MamavonLucas, 33. SSW am 26.11.2008, 20:29 Uhr
Hallo!
Also ich habe damals nur ein Jahr genommen und das dann noch um ein Jahr verlängert was einfacher ist als zu sagen ich nehme 2 Jahre und nach einem Jahr willst du dann wiederkommen.Man muss bedenken das für dich jemand eingestellt wird der dann von heute morgen gekündigt werden müsste obwohl sein Vertrag noch besteht.
Also lieber verlängern als andersrum.
Und das da steht das du zunächst ein Jahr beantragt hast stimmt schon.
Alles Gute Sandy
Nachtrag
Antwort von MamavonLucas, 33. SSW am 26.11.2008, 20:30 Uhr
Und vor allem kannst du das auch splitten.Mir steht von meinem Sohn noch das 3 Jahr zu das ich nehmen kann bis er 12 ist.Das muss nur vom Arbeitgeber genehmigt werden.Du verlierst also in keinem Fall Elternzeit auch wenn du sie nicht komplett nimmst.
Sandy
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