Geschrieben von Keks10, 10. SSW am 20.11.2008, 8:32 Uhr |
Elternzeit...?
kann man die elternzeit wenn man im arbeitsverhältnis steht auch auf 1 1,5 oder 2 jahre verlängern, indem dann der gesamtbetrag auf die monate verteilt wird....? 14 monate find ich schon sehr wenig.....
Re: Elternzeit...?
Antwort von Tatjana25, 30. SSW am 20.11.2008, 8:48 Uhr
Hallo Keks10,
eine Frage vorneweg: nimmst du die Elternzeit allein oder übernimmt dein Partner einen Teil?
Wenn du die nämlich allein nimmst, dann hast du eh nur einen Anspruch auf 12 Monate, wobei die ersten zwei mit dem Mutterschaftsgeld verrechnent werden. Heißt: in den ersten zwei Monaten (bzw. 8Wochen) kriegst du Mutterschaftsgeld, danach 10 Monate Elterngeld.
Wenn du das Geld länger kriegen willst, dann kannst du um weitere 10 Monate verlängern. Dies bedeutet aber dann, dass du 20 Monate lang nur den halben Satz bekommst. Also wenn du z.B. 1000Euro pro Monat kriegen würdest (67% deines jetzigen Nettogehalts), wenn du es nur für ein Jahr in Anspruch nimmst, würdest du bei 20 Monaten eben 500 Euro monatlich kriegen.
Wenn du also zwei Jahre Elternzeit beantragst, kriegst du in den letzten zwei Monaten dieser Frist nichts vom Staat.
1,5 Jahre Elternzeit zu beantragen geht, Elterngeld geht aber meines Wissens nach nur entweder über die einfache Laufzeit (also 12 bzw. eigentlich 10 Monate) oder die doppelte Laufzeit, keine 1,5fache.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn es unklar ist, bitte einfach nochmal melden.
LG
Tatjana
Re: Elternzeit...?
Antwort von Tinky70, 18. SSW am 20.11.2008, 8:48 Uhr
Ja, du kannst den Betrag teilen und dann 2 Jahre Elternzeit nehmen.
Lg Tinky
Re: Elternzeit...?
Antwort von Puck, 21. SSW am 20.11.2008, 8:52 Uhr
Guten Morgen,
also du kannst dir das Elterngeld anstatt auf ein jahr auf zwei jahre
aufteilen, was aber auch heisst dass du wenn z.b bei einem Jahr
680 Euro mtl. bekommen würdest dann auf zwei Jahre halt nur 340 Euro
mtl. bekommst! Hoffe ist verständlich ;o)
Erziehungszeit kannst du aber 3 Jahre nehmen, aber das weis denke
ich sowieso!
LG Puck
Re: Da verwechselt ihr was....!!!
Antwort von sophia-maus, 8. SSW am 20.11.2008, 8:56 Uhr
Du hast grundsätzlich IMMER Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit,wobei du nur für 12 Monate volles Elterngeld bekommst.
ODER:
Du teilst das Elterngeld und bekommst dann für 20 Monate die Hälfte von den 67% !!!
LG Franzi
Re: Elternzeit...?
Antwort von Tatjana25 am 20.11.2008, 9:09 Uhr
nur das mit den zwei Jahren Elterngeld stimmt ja so nicht ganz......es sind nur dann 24 Monate, wenn der Partner das auch in Anspruch nimmt und auch auf die doppelte Zeit auseinander zieht.
Einer allein kriegt keine zwei Jahre Elterngeld!
Und was ich meinte mit Elternzeit.......da ist man halt voll flexibel zwischen 0 und 3 Jahren, eben auch 1,5. Aber Elterngeld kannst du nicht für 1,5 Jahre beantragen.
LG
Tatjana
Re: Elternzeit...?
Antwort von Keks10, 10. SSW am 20.11.2008, 9:14 Uhr
warum kann man die elternzeit nicht für 1,5 oder 2 jahre beantragen....?? bei einer bekannten von mir, hats geklappt, die nimmt 1,5 jahre elternzeit......
Re: @Keks
Antwort von sophia-maus, 8. SSW am 20.11.2008, 9:29 Uhr
Na klar kannst du für 1,5 oder 2 Jahre Elternzeit nehmen!!
Wie schon gesagt, bis zu 3 Jahre hast du Anspruch auf Elternzeit!!
Du kannst von mir aus auch für 1Jahr und 2 Monate E-Zeit nehmen,gaaaanz egal,hauptsache es geht nicht über 3 Jahre hinaus.
Die anderen verwechseln das grad mit dem Elterngeld, aber danach hast du ja nicht gefragt!
Laß dich nicht verunsichern!!!
ich glaube, Keks10 verwechselt das selber
Antwort von Sunny am 20.11.2008, 11:25 Uhr
sunny
Re: ich glaube, Keks10 verwechselt das selber :-))))))))
Antwort von Tatjana25 am 20.11.2008, 13:44 Uhr
jep, man kommt halt leicht durcheinander........Elterngeld und Elternzeit ist halt nicht das gleiche und wenn dann noch die Monatsangaben ins Spiel kommen, dann ist man plötzlich total aus dem Konzept :-)))
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