Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Patrisha, 21. SSW am 20.11.2008, 8:26 Uhr

Elternzeit- zu früh/zu spät?

Hallo!
Ich gehe ja immer noch davon aus, daß mein Mann auch Elternzeit nimmt und zwar ab der Geburt...

aber wie läuft das, wenn man das Kind überträgt?
Habe alle meine 3 Kinder bisher 9-17 Tage übertragen...wenn mein Mann nun also den errechneten ET angibt und das Kind 14 Tage später kommt, dann kriegt er ja theoretisch KEIN Elterngeld für die Zeit, oder???Sitzt unbezahlt zuhause rum...

Bringt ja auch nichts, wenn er auf blöd erst 10 Tage später nimmt und vorher Urlaubstage, weil er dann ein Problem hat, sollte das Kind termingerecht - oder früher kommen.
Dann würde das Elterngeld die Zeit über dem 1. Lebensjahr nicht gezahlt werden...also 10 Tage unbezahlt.

Oder sehe ich das falsch????
Wie habt ihr das gemacht?

(klingt jetzt nach "Peanuts", aber ist ne Menge Geld, wenn der Junior unpünktlich ist!!!)

 
5 Antworten:

Re: Elternzeit- zu früh/zu spät?

Antwort von Tatjana25, 30. SSW am 20.11.2008, 8:38 Uhr

Hallo Patrisha,

also, bei uns ist das auch so, dass mein Mann auf jeden Fall auch Elternzeit nehmen will. Und zwar genau zwei Monate. Er hat es zuerst mit seinem Chef und den betroffenen Kollegen abgesprochen, ob es da evtl. zu starken Engpässen kommen kann, wenn er zwei Monate fehlt usw.
Und als alle einverstanden waren, hat er sich an die Personalabteilung gewandt und Elternzeit beantragt. Jetzt hat er eine Bestätigung bekommen, dass er vom 02.02. zwei Monate Elternzeit kriegt.......dies ist jedoch kein fixer Termin. D.h. wenn das Kind früher kommt, geht er eben früher in Elternzeit und wenn es später kommt, dann bleibt er halt länger noch auf der Arbeit. Die Arbeitgeber wissen ja auch, dass der errechnete Termin nur ein ungefähres Datum ist und gesetzlich kann dein Mann eh erst Elternzeit nehmen, wenn dein Kind geboren ist, daher werden die da auch keinen Ärger machen.
Elternzeit beantragen tut dein Mann ja eh schriftlich und auch die Anfrage im Vornheraus sollte schriftlich erfolgen. Dann kann er auch reinschreiben, dass er "voraussichtlich ab dem so-und-so-vielten....." die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte.

Das klappt schon. Viel Glück!

LG
Tatjana

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Re: Elternzeit- zu früh/zu spät?

Antwort von sophia-maus, 8. SSW am 20.11.2008, 9:00 Uhr

Tatjana hat recht!!
Wir haben das auch so mit seinem Arbeitgeber abgesprochen,dass mein Mann ab Tag der Geburt Elternzeit nimmt. Und nicht zu nem vorher festgelegten Termin.
Ging auch alles Problemlos!!

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Re: Elternzeit- zu früh/zu spät?

Antwort von Patrisha, 21. SSW am 20.11.2008, 9:56 Uhr

...der Arbeitgeber meines Mannes ist extrem unkooperativ in solchen Dingen...hatte ja schon mal geschrieben, daß einem Kollegen direkt gesagt wurde, wenn er Elternzeit nimmt, dann braucht er gar nicht mehr wiederkommen.
Wäre also wichtig zu wissen, wie es RICHTIG läuft, denn man MUSS dem Arbeitgeber eigentlich einen fixen Termin setzen, ab dem man weg ist.Da hat der Arbeitgeber ein Recht drauf...

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Re: Elternzeit- zu früh/zu spät?

Antwort von Leewja am 20.11.2008, 10:18 Uhr

Hm, ich weiß auch nicht - bei der Mutter ist es ja einfacher, weil sie eh erst mal im Mutterschutz ist und dann "passens" die EZ beantragen kann...
Frag doch mal hier im Rechtsv´beratungsforum nach oder ruf bei der Elterngeldstelle an - viell. können die dir da weiterhelfen.
Oder der betriebsrat im Laden deines mannes?

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angerufen!

Antwort von Patrisha, 21. SSW am 20.11.2008, 10:58 Uhr

Die Firma meines Mannes hat keinen Betriebsrat...sowas ist unerwünscht (bezeichnenderweise).
Habe mich aber eben bei der Elterngeldstelle schlau gemacht und die meinte, mein Mann solle die Elternzeit NACH dem berechnetem ET angeben, denn sonst sei es wirklich so, daß er ohne Geld dasteht.

Nette Arbeitgeber würden zwar flexibel sein und da würde der Mann dann ab der Geburt wegbleiben, aber nicht jeder AG will oder kann das so planen.

Ein Trick wäre, Urlaub einzureichen für die Zeit kurz vor und nach der Geburt....und wenn der Elternurlaub erst später beginnt, wird die Zeit MIT Geld hintendrangepackt.
Ich dachte, es geht nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes, aber das ist bis 14. Monat des Kindes möglich...so kann man also doch ein wenig nach hinten schieben :)

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