Geschrieben von Kaddabell, nix mehr *g*. SSW am 22.05.2006, 17:29 Uhr |
Elternzeit - wann ist der Beginn?
Hallo!
Habe mal eine (eigentlich 1000) Frage zur Elternzeit: Ab wann zählt die denn? Also ab Geburt oder ab Mutterschutzende? Muß ich nämlich für den blöden Erziehungsgeldantrag jetzt ausfüllen und weiß nicht, welches Datum ich für den Beginn eintragen soll.
Vielen lieben Dank!
Katharina
Re: Elternzeit - wann ist der Beginn?
Antwort von mamamia75, 27. SSW am 22.05.2006, 17:38 Uhr
Huhu!
So viel ich weiß, gilt das ab der Geburt!
Gruß Andrea
Re: Elternzeit - wann ist der Beginn?
Antwort von Koechlein, 15. SSW am 22.05.2006, 17:43 Uhr
Hallo,
es müsste nach den 8 Wochen der Geburt sein, weil du in der Zeit eigentlich Geld von der KK bekommst.
LG Jessica
NICHT ab der Geburt, sondern nach dem Mutterschutz!
Antwort von lisa22, ab morgen 40. SSW am 22.05.2006, 18:09 Uhr
Also 8 Wochen nach der geburt
lg
Re: NICHT ab der Geburt, sondern nach dem Mutterschutz!
Antwort von Melanie78, 35. SSW am 22.05.2006, 18:13 Uhr
Du bist nach der Geburt im Mutterschutz und danach beginnt Deine Elternzeit!!
Lg Melanie
Re: NICHT ab der Geburt, sondern nach dem Mutterschutz!
Antwort von mausi3372, 21. SSW am 22.05.2006, 18:14 Uhr
Elternzeit beginnt mit der Geburt. Meine Tochter wurde am 30.01.04 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, und diese endet am 29.01.07. Was Du jetzt genau im Erziehungsgeldantrag angeben musst, welche Daten die da verlangen, da kann ich mich nicht mehr erinnern. Aber das mit der Elternzeit ist schon so wie oben beschrieben.
LG
Diana
NEIN. elternzeit beginnt NACH dem mutterschutz.
Antwort von two_kids am 22.05.2006, 18:19 Uhr
man muss ja die elternzeit 6 wochen vor beginn einreichen und 6 wochen vor der geburt geht das ja nicht.
was eben falsch ist, ist dass man insgesamt 3 jahre elternzeit hat. es sind ja nur 34 monate.
lg two_kids
Nochmal
Antwort von mausi3372, 21. SSW am 22.05.2006, 18:27 Uhr
Also ich meine damit, das die eigentliche Elternzeit schon nach der Mutterschutzfrist beginnt, aber zur Berechnung der Dauer der Elternzeit liegt immer das Geburtsdatum zugrunde.
LG
Diana
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