Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kersternchen, 16. SSW am 05.08.2008, 22:54 Uhr

Elternzeit und Teilzeitarbeit- HILFE!!!

Guten Abend,
Ich blicke da grad nicht mehr durch,vielleicht könnt ihr mir ja mal helfen...
Ich möchte nach der Geburt meines Kindes in Teilzeit (38.5 Std/Monat) wieder arbeiten, was in meiner Situation super möglich ist, da mein Mann und ich uns durch Schichtarbeit die Betreuung teilen können... (muß schon ehrlich sagen, das ich das als großes Glück empfinde, das ich mich nicht um irgendeine Betreuung außerhalb der Familie bemühen muß...)
Nun zum Kern der Frage.... Wann beginnt die eigentliche Elternzeit??? Direkt mit der Geburt oder erst mit Ablauf der Mutterschutzfrist von 8 Wochen??? Denn davon hängt für mich klar die Entscheidung ab, wann ich wieder arbeiten gehe...
Darf ich auch fragen, geht ihr auch wieder arbeiten oder nicht???

Vielen lieben Dank für Eure Antworten!!!
kersternchen

 
8 Antworten:

Re: Elternzeit und Teilzeitarbeit- HILFE!!!

Antwort von Arnanja, 38. SSW am 05.08.2008, 22:58 Uhr

Die Elternzeit beginnt 8 Wochen nach der Geburt. Vorher bist du noch im Mutterschutz und du darfst überhaupt nicht arbeiten. Nicht mal wenn du wolltest.
Du arbeitest jetzt 38,5 Stunden oder möchtest du 38,5 Stunden arbeiten? Du darfst in der Elternzeit nur bis zu 30 Stunden arbeiten.
Ich gehe noch nicht wieder arbeiten. Frühestens wenn der kleine 2 ist. Es ist mein 3. Kind. Die große ist 6 und kommt jetzt in die Schule und die (noch) kleine wird im Dezember 3. Nach der großen hab ich nach 4 Monaten auf 400 € Basis gearbeitet und nach den 3 Jahren Elternzeit dann 19,25 Stunden/Woche. Jetzt war ich noch in Elternzeit von meiner (noch :-)) kleinen, hab in den letzten Monaten mal hier mal da gearbeitet, was sich so ergab. Ein Jahr mach ich auf jeden Fall Pause und dann schau ich mal obs noch langt oder ich mir doch schon nen 400 € Job suche.
LG Tanja

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Re: Elternzeit und Teilzeitarbeit- HILFE!!!

Antwort von MamaBecca78, 23. SSW am 05.08.2008, 23:33 Uhr

Hi du,

deine Elternzeit beginnt 8 Wochen nach der Geburt, die 8 Wochen sind Mutterschutz in denen du nicht arbeiten darfst! Danach darfst du ganz normal arbeiten gehen wie vorher auch, es sei denn du stillst, dann gelten die selben Bestimmungen wie während der SS. Wenn du Elterngeld beziehen möchtest darfst du höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten, dein Verdienst wird dann auf's Elterngeld angerechnet, d.h. du bekommst entsprechend weniger Elterngeld.

Ich habe beim ersten Kind auch nach dem Mutterschutz wieder angefangen zu arbeiten (50%), mein Vertrag war befristet und um den Job nicht zu verlieren mußte das sein, mein Sohn ist in der Zeit immer bei ner Tagesmutti und das klappt supi! Mein Kleiner wurde trotz Beruf 6 Monate voll gestillt, ich hab beim Arbeiten immer abgepumpt und die Tagesmutti hat ihm die MuMi mit der Flasche gegeben, das hat echt super geklappt :-)

Liebe Grüße und schöne Kugelzeit Becca

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Re: Elternzeit und Teilzeitarbeit- HILFE!!!

Antwort von gado, 29. SSW am 06.08.2008, 1:00 Uhr

Nach meiner 1.SS bin ich nach dem Mutterschutz (8 Wochen ) wieder in Elternteilzeit arbeiten gegangen (28H/Woche), leider gab ´2006 noch kein Elterngeld und für das Erziehungsgeld haben wir zu viel verdient. Mein Mann ist ebenfalls ein JAhr auf Elternteilzeit gegangen, so dass unser Sohn von mir und meinenMann betreut wurde. Ich habe meinen Sohn 6 Monate voll gestillt, mein Mann hat ihm abgepumpte Muttermilch gegeben.
Ist zwar etwas stressig aber wenn du dein Kind voll stillst und arbeitest muss der Arbeitgeber dir die Möglichkeit geben abzupumpen oder dein Kind vor Ort oder Zu Hause zu stillen (Stillpausen).
Mit einem Jahr ist unser Sohn in die Krippe gekommen und wir haben wieder voll gearbeitet. Jetzt kommt unsere Tochter auf die Welt und diesmal bleibe ich 1 Jahr zu Hause, da das Elterngeld höher ist als das was ich in Elternteilzeit bei meinem Sohn verdient habe. Das gönne ich mir jetzt vor allem bei 2 Kindern (der Große ist dann 2 Jahre und 2 Monate alt.


Aber Achtung!: 30 Stunden darfst Du maximal arbeiten, wenn Du in der Elternzeit arbeiten willst. Arbeitest du mehr dann hast Du rechtlich gesehen deinen Vollzeitarbeitsplatz gegen einen Teilzeitarbeitsplatz eingetauscht und verlierst das Recht irgendwann wieder voll zu arbeiten, falls deine Firma dich nicht wieder voll beschäftigen möchte. Nach der Elternteilzeit muss dir die Firma wieder einen Vollzeitarbeitsplatz anbieten, wenn du es verlangst!!

Seit es das Elterngeld gibt bekommst Du zu dem Gehalt für die Teilzeit Stunden noch etwas dazu. Man zieht von deinem früheren vollen Verdienst den Teilzeitverdienst ab und von dem Rest erhälst Du dann die 69% als Elterngeld dazu.

LG und alles Gute
Gabi

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Re: Elternzeit und Teilzeitarbeit- HILFE!!!

Antwort von anika_nia, 28. SSW am 06.08.2008, 8:50 Uhr

Kurze Frage, bevor hier ganbz großes Durcheinander entsteht:
Es sind doch 30 Stunden pro Monat und nicht pro Woche - oder habe ich immer was falsch verstanden?

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Re: Elternzeit und Teilzeitarbeit- HILFE!!!

Antwort von Arnanja, 38. SSW am 06.08.2008, 8:55 Uhr

Nein, nicht pro Monat. 30 Stunden in der Woche. Irgendwann vor Jahren waren es mal 19 in der Woche was dann raufgesetzt wurde.
LG Tanja

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aber sie will doch nur 38,5 stunden pro MONAT arbeiten

Antwort von Sunny am 06.08.2008, 9:00 Uhr

dann ist doch alles klas.

sunny

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Re: Elternzeit und Teilzeitarbeit- HILFE!!!

Antwort von anika_nia, 28. SSW am 06.08.2008, 9:39 Uhr

30 Stunden pro Woche stimmt natürlich - habe gerade noch einmal nachgeschaut. Da ist bei mir wohl was durcheinandergeraten (oder Schwangerschaftsverwirrung ???).

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Re: Elternzeit und Teilzeitarbeit- HILFE!!!

Antwort von flowerchild, 40. SSW am 06.08.2008, 13:15 Uhr

ich glaube, du kannst beides beantragen, bei mir soll die elternzeit direkt an die geburt grenzen, ich gehe erst wieder nach einem jahr,also 01.09.09 wieder arbeiten, und das nur für 3 tage die woche und ein wochenende im monat, die betreuung ist direkt in meinem arbeitsumfeld und am wochenende ist mein männi da und passt auf sohnemann auf
grüße silke (ET-4)

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