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Geschrieben von elfine am 15.02.2013, 12:14 Uhr

Elternzeit und 400 Euro Job

Mir wurde vorgeschlagen 3 Jahre Elternzeit zu nehmen und wären diese Zeit auf 400 Euro zu arbeiten.
Darf man nach 1 Jahr (Also NACH Erziehungszeit) in 400 Euro ob arbeiten? Und hat dann Arbeitgeber recht mich zu Kündigen?

 
8 Antworten:

Re: Elternzeit und 400 Euro Job

Antwort von ccs am 15.02.2013, 12:31 Uhr

Mit der kündigung bin ich mir nicht sicher.arbeiten darfst du auch im ersten jahr,wobei es je nach elterngeldbetrag sein kann das die 400€ angerechnet werden...am besten bei der elterngeldstelle anrufen und nachfrage...

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Re: Elternzeit und 400 Euro Job

Antwort von Kloudo, 9.. SSW am 15.02.2013, 12:40 Uhr

Huhu,
ich habe auf 400 EUR angefangen als mein Sohn 5 Monate war. Das Geld wird zu 100% hier in NRW angerechnet. Am Ende des Elterngeldbezuges kommt allerdings noch mal eine Schlussrechnung. Also solltest du weniger Verdient haben als dir angerechnet wurde, bekommst du die Differenz erstattet.
Hast du allerdings das Elterngeld auf 12 Monate beantragt, gehst aber erst danach arbeiten, wird es nicht angerechnet.
Wie es mit dem Kündigen in der Elternzeit aussieht wenn du eigentlich in einem Arbeitsverhältnis stehst, weiß ich leider auch nicht. Zur Not würde ich bei meinem AG nachfragen, ob du dort vielleicht auf 400 EUR arbeiten darfst oder dir die Genehmigung für einen Nebenjob einholen.

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Re: Elternzeit und 400 Euro Job

Antwort von elfine, 37. SSW am 15.02.2013, 12:52 Uhr

Es geht um die Zeit die NACH Etlterngeld, also die restlichen 2 Jahren wo man kein Geld bekommt

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Re: Elternzeit und 400 Euro Job

Antwort von tomorrow, 16. SSW am 15.02.2013, 12:56 Uhr

In der Zeit nach dem Elterngeld geht das, allerdings brauchst Du so weit ich weiß die Zustimmung Deines eigentlichen Arbeitgebers, wenn Du woanders anfängst.

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Re: Elternzeit und 400 Euro Job

Antwort von ccs am 15.02.2013, 12:56 Uhr

Da darfst du einen minijob annehmen,sind 450€ nicht mehr nur 400€…

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Re: Elternzeit und 400 Euro Job

Antwort von elfine am 15.02.2013, 14:06 Uhr

es ist bei meinem eigenen Arbeitgeber, also von Vollzeit auf 400 Euro. ABER kann er mich feuern?

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Re: Elternzeit und 400 Euro Job

Antwort von kitkat170583 am 15.02.2013, 15:34 Uhr

wenn du das elterngeld gesplittet hast darfst du nach dem ersten jahr auch wieder vollzeit (oder 30, 20 std oder nur 450 euro job) arbeiten! das elterngeld wird dann weiter gezahlt. ich bin mir nicht sicher aber ich glaub in der elternzeit darfst du nicht gekündigt werden!

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Re: Elternzeit und 400 Euro Job

Antwort von mamimarina, 37. SSW am 15.02.2013, 17:57 Uhr

Hallo,
da kenne ich mich aus...ich bin selbst Arbeitgeberin
Du hast die gesamten drei Jahre Kündigungsschutz,die Stelle muss dir nach dieser zeit für mindestens 6 Monate zur verfügung gestellt werden. Ist der betrieb klein (bis 7 Mitarbeitern) darf dein Arbeitgeber verlangen dass Du zu den selben Konditonen wieder einsteigst wie du aufgehört hast.
Allerdings darfst Du in dieser Zeit auch nicht kündigen oder eine andere Stelle annehmen,dass geht nur mit Einverständniss des "jetztigen"Arbeitgebers.
Auf 450 Euro Basis darfst du bereits ab der 8. Woche nach der Geburt wieder arbeiten, dass wird dann über den Lohnsteuerausgleich am Jahresende gegen gerechnet. Nach dem 1. Jahr natürlich nicht da du ja dann kein Zusätzliches Einkommen (Elterngeld) mehr hast.
Alles Gute

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