Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von poldi1083, 14. SSW am 11.03.2016, 17:39 Uhr

Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Hallo,

Ich bin mit Zwillingen in der 14 SSW schwanger. Nun habe ich vor 2Wochen meinem Chef davon erzählt bzw. ihn gefragt wie es weitergeht. Ich beende meine aktuelle Elternzeit von 3 Jahren am 1.6.16 und mein Mutterschutz beginnt am 4.8.16. Also ich müsste knapp 2 Monate arbeiten. Mein Chef wollte sich die Situation durch den Kopf gehen lassen und sich beim Steuerberater beraten lassen.
Nun hat er mich für heute einbestellt und mir gesagt das er eigentlich ungern möchte das ich wieder arbeiten komme, ich solle mich doch dann bitte vom Gynäkologen ab dem 1.6.16 krankschreiben lassen, aber ich soll mir bloß kein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen. Warum sagt mein Chef sowas? Was hat er da für Nachteile. Für mich wäre das doch sicherlich besser.

Wie sieht das mit dem Elterngeld und dem Mutterschaftsgeld aus? Ich habe ja dann nur die 2 Monate ein "Einkommen" und falls ich dann krankgeschrieben werde, bekomme ich ja für min. 2 Wochen nur das Krankengeld von der Krankenkasse.

Ich hoffe es kennt sich jemand damit aus und kann mir meine vielen Fragen beantworten.

Lieben Gruß

 
11 Antworten:

Re: Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Antwort von Stuff84 am 11.03.2016, 17:59 Uhr

Was spricht denn dagegen 2 Monate zu arbeiten?

Dein Chef dürfte keinen Nachteil von einem BV haben, er bekommt das Geld von der Kasse erstattet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Antwort von Moggele81 am 11.03.2016, 19:54 Uhr

Ist eine Zwillingsschwangerschaft nicht automatisch eine Risikoschwangerschaft? Sprich: der Fa kann dann ein BV aussprechen, weil es ein RS ist, oder? Einen " auf krank machen" finde ich nicht so gut, wobei ich denke, dass bei Twins vielleicht das ein oder andere Leiden ( Rücken...)zum Ende hin haben wirst. Außerdem zahlt doch die Versicherung das Bv den Lohn ganz normal weiter. Verstehe deinen Chef nicht so ganz, warum er dir das rät.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Antwort von Palimpalimpalim am 11.03.2016, 20:55 Uhr

Grundsätzlich würde ich zum BV raten, dein Chef bekommt die Kosten von der Kasse ersetzt. Leider stellen die FÄ dieses BV ungern aus, da es sehr stark überwacht wird und eigentlich nur ausgestellt werden darf wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet ist.
Krank machen wäre auch eine Option, allerdings ist das eher zum Nachteil deines Chefs, da er nur einen Teil von der Kasse erstattet bekommt und du ja zudem noch vermindertes Krankengeld bekommst. Informiere dich auf jeden Fall auch vorab bei deiner Kasse, es gibt da Besonderheiten wenn du aus dem Elterngeld direkt krank und Beschäftigungsverhältnis über gehst. Ggf hast du gleich ab dem ersten Tag Anspruch auf Krankengeld (habs jetzt nicht im Kopf unter welchen Bedingungen).
Deswegen lieber BV wenn der FA mitspielt, du erhältst dann für die Zeit deinen vollen Lohn!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Antwort von mf4 am 12.03.2016, 6:57 Uhr

Was arbeitest du denn?
Wenn es möglich ist diesen Job schwanger zu machen dann verstehe ich nicht, dass dein Chef sagt er möchte das nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Antwort von emilie.d. am 12.03.2016, 8:05 Uhr

Das BV müsste Dein AG aussprechen. BV gibt es, wenn der Arbeitsplatz es unmöglich macht, dort zu arbeiten. Das kann der Arzt ja nicht beurteilen. Dein Gyn könnte Dich krank schreiben, wobei meiner das sicher nicht machen würde, wenn dazu kein Anlass besteht.
Wenn die Krankschreibung aufgrund der Schwangerschaft erfolgt, wirkt sich das nicht negativ auf das Elterngeld aus, BV ebenfalls nicht. Du bekämst allerdings weniger Geld ausbezqhlt bei Krankschreibung.
Wenn es mir am 1.6. gut genug ginge zum Arbeiten, würde ich dem AG sagen, dass der Frauenarzt keine AU ausstellt und auf der Arbeit erscheinen. Dein AG kann Dich ja auch bei vollen Bezügen freistellen, wenn er für zwei Monate keine Arbeit für Dich hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Antwort von Missy27, 33. SSW am 12.03.2016, 8:50 Uhr

Kann zu der konkreten Situation nicht viel beitragen. Aber nach meiner Meinung muss dir dein AG ein BV ausstellen wenn er nicht möchte, dass du für die zwei Monate arbeiten kommst. Für mich klingt das so als arbeitest du in einem kleinen Betrieb und da kann es organisatorisch natürlich ein recht großer Aufwand für den Chef sein wenn er nach drei Monaten einen Arbeitsplatz für dich bereitstellen muss für zwei Monate. In einem kleinen Betrieb ist deine eigentliche Stelle ja wahrscheinlich belegt.
Mir wurde in der ersten Schwangerschaft das BV von meiner FÄ ausgestellt wegen Blutungen in der Frühschwangerschaft und bei der aktuellen Schwangerschaft von meinem Chef weil er keinen geeigneten Arbeitsplatz für mich hatte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Antwort von Boadicea87 am 12.03.2016, 9:37 Uhr

BV kann auch vom FA erteilt werden. Ist bei mir so bis zur 14. Woche, da ich extrem mit Übelkeit gekämpft habe. Unter diesen Umständen war ich nicht arbeitsfähig, unabhängig von der Art der Arbeit, sitze nämlich nur im Büro

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Antwort von poldi1083, 14. SSW am 12.03.2016, 13:17 Uhr

Danke schonmal für die vielen Antworten! Ihr habt mir schon weitergeholfen.

Ich verstehe da meinen Chef auch überhaupt nicht.

Ich werde erstmal mit meiner Gyn darüber sprechen was sie dazu meint. Es ist zwar jetzt noch bisschen Zeit bis dahin, aber drüber sprechen kann man ja schon. Bin gespannt was meine Gyn dazu sagt, vor allem weil sich mein Chef und meine Gyn persönlich kennen.

Ich arbeite als Arzthelferin in einer Praxis mit 15 Angestellten. Mein Chef meinte das er mir das arbeiten nicht zumuten möchte. Es handelt sich um eine Praxis, wo es sehr sehr stressig her geht und wo viele Krankheiten aufeinander treffen. Und zudem konnte ich aufgrund starker Rückenschmerzen in meiner 1. SS zuletzt auch nicht mehr voll arbeiten. Dort habe ich Arbeitsunfähigkeit bekommen.

Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Antwort von emilie.d. am 12.03.2016, 20:13 Uhr

Da hattest Du Glück, normal machen das Frauenärzte nicht. Ich hatte auch Hyperemesis und war dementsprechend krankgeschrieben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das schreibt Frau Bader aus dem Rechtsforum dazu.

Antwort von emilie.d. am 12.03.2016, 20:23 Uhr

Man muss grundsätzlich unterscheiden, was im Einzelfall ausstellt wird:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
Bei einem allgemeinen Beschäftigungsverbot ist einer der Regeltatbestände des Mutterschutzgesetzes erfüllt, dieses spricht der Arbeitsgeber bzw. Betriebsarzt aus.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot hingegen spricht der Frauenarzt aus.

KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. 
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.

Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war).

Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor.

Liebe Grüsse,
NB 

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nachtrag

Antwort von emilie.d. am 12.03.2016, 21:01 Uhr

Du bist ja mit Zwillingen schwanger, da käme dann ja doch ein individuelles BV in Betracht. Wäre für Dich dann doch besser, Du fällst dann nicht ins Krankengeld. Und Dein Chef kann es sich über die Umlage doch wiederholen. Falls Du möchtest, wäre es super, wenn Du hier postest, wie die Geschichte ausgeht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft

Urlaub berechnen für Mutterschutz und Elternzeit - HELP :-(

Hallo ihr Lieben, ich habe mich nun ein wenig mit der Thematik beschäftigt, aber um ehrlich zu sein...ich blicke da überhaupt nicht mehr durch :-((( Mein errechneter Termin für die Geburt ist der 16.05.2015. 6 Wochen vorher beginnt ja der Mutterschutz, also der 04.04.2015. ...

von Alice1985, 13. SSW 05.11.2014

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Wer hat Ahnung? neuer Mutterschutz während Elternzeit

ich frage jetzt hier noch mal weil Frau Bader aus dem rechtsforum leider wie immer nicht auf meine individuelle Frage geantwortet hat :-( besonders Frage 1 liegt mir sehr am Herzen. habt ihr sonst eine Idee wo ich Auskunft erhalten kann? Mein Arbeitgeber hat keine Ahnung! ich ...

von keinnamemehrfrei 05.12.2013

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Mutterschutzgeld nach Elternzeitverkürzung- wer kennt sich aus

Hi, ich hab meine Elternzeit verkürzt zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen. Laut neuem Gesetz ist dies ja für ab 2013 geborene Kinder zulässig. nun habe ich folgendes "Problem".. wer kann mir da helfen oder kennt sich aus? Nun habe ich meine erste ...

von poi3, 40. SSW 30.04.2013

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Mutterschutz & Elternzeit??

Hallo alle zusammen, könnt ihr mich aufklären? Es ist meine erste SS und weis nicht wie das abläuft. Meine erste frage wäre: Wie viele Wochen vor und nach der Entbindung geht der Mutterschutz? Ich weis das ich ein Teil MutterschaftsGeld von der KK bekomme und von mein ...

von BABY-FIEBER 20.02.2013

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz...ich bin zu doof

Ihr Lieben, Obwohl ich schon das 3. Kind bekomme, Kennzeichen mich mit Elterngeld, Mutterschutz und dem Kram gar nicht aus ( ich war bisher Studentin,da gabs nur den Mindestsatz und fertig, Eltemzeit war finanziell nicht drin). Also, was ich weiß: Während des ...

von beyondthemaze 08.03.2012

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Elternzeit und Mutterschutz 2. Kind, wer kann helfen?

Hallo, stehe mit Elternzeitverlängerung und Mutterschutz total auf dem Schlauch, vielleicht kann mir jemand helfen: Erstmal meine Angaben: Ich bin noch in Elternzeit, meine Tochter wird nächstes Jahr am 17.05.2012 - 3 Jahre alt, dann endet sie. Voraussichtlicher ...

von Basketball 04.11.2011

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Mutterschutz, Elterngeld u. Elternzeit????

Ich blicke einfach nicht durch. Mein voraussichtlicher geburtstermin ist 25.4 und damit fängt mein Mutterschutz ab 14.3 an. Muss ich Mutterschutz beantragen? Wenn ja wann und wo? Kann ich das Formular online finden? Wo beantrage ich Elterngeld? Wo finde ich das Formular? ...

von pinklady99, 28. SSW 24.01.2011

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Mutterschutz und Elternzeit

Hallo, heute habe ich mal eine Frage die mich wirkliche brennend interessiert. Also im Mutterschutz bin ich ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt in der Zeit bekomme ich ja nun Mutterschhaftsgeld Teil von der KK und der andere vom Arbeitgeber. Nun zur Frage ... ...

von tirg, 39. SSW 07.01.2011

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

mal ein paar fragen zum mutterschutz und elternzeit

also ich habe eine 400 euro job . in 3 wochen werde ich dann in mutterschutz gehen . bekomme ich dann auch noch geld ? wenn ja von wem ?? ich werde denn 400 euro job dann 8 wochen nach der geburt wieder weitermachen . was bekomme ich dann an erziehungsgeld ? ich habe noch zwei ...

von bald3fachmama030610, 32. SSW 10.04.2010

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Mutterschutz, Elternzeit... wie und wann?

Hallo ihr lieben, so acht Wochen vor Tag X sollte ich mal langsam planen... Wenn ich mich recht erinnere gibt der Gyn 6 W vor ET eine Bescheinugung wegen Mutterschutz mit, oder? Wann beantragt man denn die Elternzeit beim AG? Wie läuft das mit dem Elterngeld? Danke ...

von Kolkrabe 08.04.2010

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.