Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mini-meee, 29. SSW am 12.01.2010, 14:47 Uhr

Elternzeit, Mutterschaftsgeld, Elterngeld...ich dreh durch! Viele Fragen!

Hi Mädels!
Ich hab ja Zeit und da wollte ich mich mal mit den ganzen Geldern etc. beschäftigen! Aber ich dreh hier bald durch!
1. Also, ich geh am 22.02. in Mutterschutz, ET ist voraussichtlich der 5.4., bis zum 31.5. würde das dann gehen! Ab dann möchte ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, die ich ja 7 Wochen vor Geburt beantragen bzw. meim AG anmelden muß. Stimmt oder??
2. ich möchte auch nicht in der Zeit arbeiten, das muß auch mit in die Anmeldung, stimmts?
3. Kann mein AG mich trotzden dazu verpflichen wenn Engpässe sind zu arbeiten??
4. Elternzeit sind doch 14 Monate oder?? Weil mein Freund möchte die ersten 2 Monate nach der Geburt "seine" 2 Vätermonate nehmen, also wenn ich im Mutterschutz bin! Geht das??
5. Mutterschutzgeld muß ja bei der Kk beantragt werden! Von mir oder vom AG?? Wann muß ich, wenn ich es beantragen muß, denn beantragen?
6. Elterngeld beantrage ich ja nach der Geburt oder?

Oh man, Fragen über Fragen! Durch die ganzen Gesetzestexte steig ich net durch!
Danke fürs Helfen!!!!

 
8 Antworten:

Nachtrag

Antwort von Mini-meee, 29. SSW am 12.01.2010, 14:51 Uhr

Noch mal wegen der Anmledung von der Elternzeit bei dem AG! Beginn Elternzeit am 1.6.2010, Ende 31.5.2011???
Mutterschutz gehört ja nicht mit zur Elternzeit!? Oder???

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Re: Elternzeit, Mutterschaftsgeld, Elterngeld...ich dreh durch! Viele Fragen!

Antwort von knuffi82, 7. SSW am 12.01.2010, 15:00 Uhr

Hallo.
Ich versuch mal etwas zu helfen.

1. Also, ich geh am 22.02. in Mutterschutz, ET ist voraussichtlich der 5.4., bis zum 31.5. würde das dann gehen! Ab dann möchte ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, die ich ja 7 Wochen vor Geburt beantragen bzw. meim AG anmelden muß. Stimmt oder??
Ich denke,soweit richtig!

2. ich möchte auch nicht in der Zeit arbeiten, das muß auch mit in die Anmeldung, stimmts? JA!!
3. Kann mein AG mich trotzden dazu verpflichen wenn Engpässe sind zu arbeiten??
Nein,eigentlich nicht!In den ersten 8 Wochen nach der Entbindung sowieso nicht,Außerdem staht man während der Elternzeit unter besonderem Kündigungsschutz!!!


4. Elternzeit sind doch 14 Monate oder?? Weil mein Freund möchte die ersten 2 Monate nach der Geburt "seine" 2 Vätermonate nehmen, also wenn ich im Mutterschutz bin! Geht das??

Nein,Elternzeit sind bis zu 3 Jahre.Elterngeld bekommst du 14 Mon. wenn dein Partner die Vätermonate nimmt.


5. Mutterschutzgeld muß ja bei der Kk beantragt werden! Von mir oder vom AG?? Wann muß ich, wenn ich es beantragen muß, denn beantragen?

Das Mutterschaftsgeld beantragst du bei der KK.Du bekommst vom FA eine Bescheinigung über den "mutmaßlichen Tag der Entbindung".
Die KK schickt dir nach Anruf ein Formular zu,das ausfüllen und mit der FA Bescheinigung zur KK schicken.Das ist glaube ,1 oder 2 Wochen vor dem Mutterschutz,weiß aber nimmer genau...
6. Elterngeld beantrage ich ja nach der Geburt oder?

Elterngeld nach der Geburt.Formular im Internet ausdrucken,ausfüllen und zusammen mit den 12 letzten Gehaltsabrechnungen zum Kreis oder Versorgungsamt schicken,du bekommst dann später von denen den Bescheid!!!

Kindergeld nach Geburt nicht vergessen!!

Das wars.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!

Lg Knuffi,die übrigens genauso verwirrt war.

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Re: Nachtrag

Antwort von knuffi82 am 12.01.2010, 15:01 Uhr

Nein.richtig,die Elternzeit schließt an den Muschutz an.

Knuffi

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nicht ganz

Antwort von momworking am 12.01.2010, 15:32 Uhr

Hallo,
ElternZEIT kannst du 3 Jahre lang nehmen.
ElternGELD erhälst du für 12 Monate (wobei die Mutterschutzzeit angerrechnet wird, also sind es eigentlich nur 10 Monate) PLUS ggf. 2 Monate Partnerelternzeit.
Das ElternGELD kannst du auch auf 2 Jahre strecken, dann wird eben jeden Monat die Hälfte ausbezahlt.

Daraus ergibt sich:

1. Also, ich geh am 22.02. in Mutterschutz, ET ist voraussichtlich der 5.4., bis zum 31.5. würde das dann gehen! Ab dann möchte ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, die ich ja 7 Wochen vor Geburt beantragen bzw. meim AG anmelden muß. Stimmt oder??

Nein. Elternzeit meldest du 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit an. D.h. wenn dein Kind geboren ist, hast du eine Woche Zeit, dem Arbeitgeber mitzuteilen, ab wann du in Elternzeit gehen möchtest. Das macht Sinn, weil du ja VORHER gar nicht genau weißt, wann das Baby geboren wird, sprich, wann du Elternzeit beantragen willst.

2. ich möchte auch nicht in der Zeit arbeiten, das muß auch mit in die Anmeldung, stimmts?

??? Elternzeit ist Elternzeit. Man KANN in dieser Zeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten (was aber auf das ElternGELD angerechnet wird), aber das müsste man mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Wenn du "nur" Elternzeit beantragst, geht er davon aus, dass du in dem beantragten Zeitraum nicht arbeitest.

3. Kann mein AG mich trotzden dazu verpflichen wenn Engpässe sind zu arbeiten??

Nein.

4. Elternzeit sind doch 14 Monate oder?? Weil mein Freund möchte die ersten 2 Monate nach der Geburt "seine" 2 Vätermonate nehmen, also wenn ich im Mutterschutz bin! Geht das??

S.o. Elternzeit sind 3 Jahre. Geht es in dieser Frage um das Elterngeld???
Ja, dein Freund kann natürlich die ersten beiden Lebensmonate des Kindes seine Vätermonate nehmen. Dann seid ihr GLEICHZEITIG in Elternzeit.

5. Mutterschutzgeld muß ja bei der Kk beantragt werden! Von mir oder vom AG?? Wann muß ich, wenn ich es beantragen muß, denn beantragen?

Das weiß ich nicht, lief bei mir anders.

6. Elterngeld beantrage ich ja nach der Geburt oder?

Ja. Genauso wie die Elternzeit, siehe Frage 1.

Nochmal in aller Deutlichkeit.

DU bekommst NACH der Geburt 8 Wochen lang dein Gehalt im Mutterschutz weiter. In dieser Zeit bist du aber automatisch in Elternzeit (solltest du es anders in den Antrag schreiben, wird das Amt es zurückrechnen).
Das Elterngeld wird mit dem Gehalt im Mutterschutz VERRECHNET.
D.h. du bekommst NACH dem Mutterschutz noch 10 Monate ElternGELD.
Im Klartext: Du kannst 12 Monate ab Geburt bei deinem Kind bleiben und bekommst Geld dafür. Wenn du länger daheim bleiben willst, bekommst du entweder kein Geld, oder du musst das Elterngeld strecken (s.o.)

Dein PARTNER kann seine 2 Monate Elternzeit (mit ElternGELD) nehmen wann er möchte (in den ersten 14 Lebensmonaten).
Wenn er sie in den ersten beiden Monaten nimmt, seid ihr GLEICHZEITIG in Elternzeit.
Nimmt er die Monate 13 + 14 (also NACH deinem Elterngeldbezug), ist das auch möglich. Allerdings bekommst du in dieser Zeit KEIN Geld mehr von der Elterngeldstelle.

VlG
Annette

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Die 12 Monate Elterngeld zählen ab Geburt, nicht erst nach dem Mutterschutz.

Antwort von 77shy am 12.01.2010, 16:03 Uhr

MfG

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Danke

Antwort von Mini-meee, 29. SSW am 12.01.2010, 16:05 Uhr

Jetzt bin ich doch etwas schlauer! Also würde quasi die Elternzeit inkl. Mutterschutz, wenn ich vom 5.4. ausgehe bis zum 4.4.2011 laufen?
Ich möchte nur die 12 Monate zu hause bleiben und dann auch nicht mehr bei meinem jetzigen AG arbeiten. Evtl. wenn sich was ergibt werde ich auch schon in der Elternzeit kündigen!

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Re: Danke

Antwort von sunny_1977, 13. SSW am 12.01.2010, 16:12 Uhr

Ja, genauso stimmt die Berechnung.

VG

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Re: Elternzeit, Mutterschaftsgeld, Elterngeld...ich dreh durch! Viele Fragen!

Antwort von jonahsmama, 6. SSW am 12.01.2010, 20:57 Uhr

hallo, allerdings kommt die KK nicht auf dich! Du musst in der 34. SSW (nicht früher wird nicht akzeptiert!!!!!!) von deinem Gyn. die Bescheinigung über den mußmaßlichen Entbindungstermin ausstellen lassen! Auf der Rückseite trägst du deine Bankverbindung ein und schickst es dann zu deiner KK! Mehr brauchst du in der Hinsicht dann nicht mehr machen!

Tipp von mir wegen dem Eltergeld und Kindergeld, ich habe mir damals aller aus dem Internet ausgedruckt und dann schon aller ausgefüllt was ging, so dass ich als unser Zwerg geboren war, nur noch das Geb. Datum eingetragen musste und dann schnelll in Briefkasten!!
Das Schreiben für deinen AG kann ganz formlos sein! Sehr geehrter, hiermit beantrage ich Elternzeit in der zeit von usw.
Mfg
Das wars, mehr muss das nicht sein! Wenn du schlau bist gibst du Erstmal 2 Jahre an und nicht nur eins! Auch wenn du jetzt vor hast nach einerm Jahr wieder zu arbeiten!!

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