Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Tegira, 11. SSW am 18.03.2013, 15:18 Uhr

Elternzeit-Antrag

Hallo zusammen,

mein AG wünscht von mir eine Mitteilung des Zeitraumes, für wann ich Elternzeit beantragen will.

GRUND: Neueinstellung eines Mitarbeiters für die Elternzeit

Wollte mal Eure Meinung dazu hören, da es eigentlich noch nicht "verbindlich" für mich sein soll. Nicht dass mir da mein AG einen Strick daraus drehen kann ;O)

Würde so schreiben:


wie bereits im Vorfeld besprochen, beabsichtige ich für mein Kind (vorläufiger Geburtstermin: 13.10.2013) 24 Monate Elternzeit für die Betreuung und Erziehung meines Kindes zu beantragen.

Sollte ich die Elternzeit im Anschluss um 12 Monate verlängern wollen, werde ich Ihnen dies spätestens 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit mitteilen.

Den ausführlichen Antrag auf Elternzeit erhalten Sie unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist zu einem späteren Zeitpunkt.

Außerdem möchte ich eventuell in meiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit mit maximal 30 Stunden arbeiten und beantrage hiermit vorab Ihre schriftliche Zustimmung.


So... das war´s... Bitte um Kommentare ;O)

 
3 Antworten:

Re: Elternzeit-Antrag

Antwort von Blume2, 10. SSW am 18.03.2013, 16:16 Uhr

Ich find du hast alles drin.
Mein Antrag bei der 1. SS hat ähnlich ausgesehen und ich hatte keine Probleme. Mein damaliger Arbeitgeber war allerdings in der Hinsicht auch sehr unkompliziert.
LG

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Re: Elternzeit-Antrag

Antwort von Tegira, 11. SSW am 18.03.2013, 18:24 Uhr

Eigentlich ist mein AG auch unkompliziert, er will halt nur eine Aussage, wie lange ich gedenke daheim zu bleiben ;O)

Und den genauen Termin weiß ich ja jetzt noch nicht, außerdem muss ich mich ja noch entscheiden, ob ich direkt an den Geburtstag Elternzeit nehme, oder erst nach dem MUSCHU... weil davon ist wohl die Berechnung des Urlaubs abhängig. Aber ich werde erst nach dem MUSCHU Elternzeit nehmen, dann hab ich vorher noch ein paar mehr Urlaubstage ;O)

Aber Danke für deine Antwort!

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Re: Elternzeit-Antrag

Antwort von shade1983 am 18.03.2013, 20:30 Uhr

Hey!

Wenn der AG es schriftlich will, will er es verbindlich, sonst könnte er dir ja auch einfach glauben. Wenn du dir noch nicht sicher bist, wie du Elternzeit nimmst, würde ich es nicht machen. Nebenbei gesagt, beantragt man die Elternzeit auch nicht, sondern gibt sie bekannt. :-)

Für den Muschu darf dir kein Urlaub abgezogen werden, die Elternzeit beginnt offiziell erst danach, daher gibt man die Elternzeit ja auch eher erst nach der Geburt bekannt.

So, genug geklugscheißert. :-)
LG

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