Schwanger - wer noch?

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von kirchenmaus, ??. SSW  am 27.01.2013, 21:44 Uhr

Elterngeldfrage

Hallo,
also ich blicke gar nicht durch...
Bekommen wir Elterngeld - ich gehe nicht arbeiten (Hausfrau mit 3 Kindern), aber mein Mann geht voll arbeiten. Wir bekommen aufstockend Kinderzuschlag und Wohngeld, haben wir Anspruch auf Elterngeld?

Liebe Grüße

 
4 Antworten:

Re: Elterngeldfrage

Antwort von stolzemami92 am 27.01.2013, 21:47 Uhr

Grundsätzlich hat jeder Anspruch darauf. Es ist jedoch möglich, dass das Elterngeld auf die Zuschüsse angerechnet wird

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Re: Elterngeldfrage

Antwort von Lachbärchi, 33. SSW am 27.01.2013, 22:05 Uhr

Wenn Du die Antragstellerin bist bekommst du auf alle Fälle den Regelsatz von 300€ Elterngeld auf 12 Monate.
In wie weit das woanders angerechnet wird kann ich Dir nicht sagen. Meine aber mal gehört zu haben das es beim Wohngeld nicht angerechnet wird...

Einfach mal bei der Elterngeldstelle vorbeischauen. Die geben Dir die richtigen Auskünfte und auch schon den Antrag mit. Habe mir meinen Antrag auch schon abgeholt. So kann ich schon mal alles andere ausfüllen und muss nur noch Entbindungstermin eintragen und die Geburtsurkunde beifügen.

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Re: Elterngeldfrage

Antwort von xIntirax, 26. SSW am 27.01.2013, 22:37 Uhr

Elterngeld gibt es auf jedenfall, allerdings dann nur den Mindestsatz von 300 Euro bzw. 150 Euro wenn du auf 2 Jahre aufteilst.
Elterngeld wird beim Kinderzuschlag angerechnet, was gut ist, denn eure Mindesteinkommensgrenze erhöht sich durch ein weiteres Kind und durch das Elterngeld habt ihr mehr Einkommen, also bessere Chancen, den Kinderzuschlag weiter zu beziehen.
Wohngeld rechnet das Elterngeld nicht an.

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Re: Elterngeldfrage

Antwort von khadi, 19. SSW am 28.01.2013, 8:51 Uhr

Huhuuu,

sag bloß du kugelst auch wieder meine liebe Patin aus dem März 2010 Bus????

Wie geht es dir?? schreib doch mal PN :-))

Also in deinem Fall müßtest du den Sockelbetrag bekommen 300 EUR und ggf. einen Geschwisterbonus, wenn mehr als 2 Geschwister unter 6 Jahren im Haushalt leben.

Nur auf HartzIV wird das angerechnet oder auf Sozialhilfe. Aber Wohngeld und Kinderzuschlag sollte kein Problem sein.

lg
Khadi

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