Geschrieben von kroetilie am 10.09.2007, 16:32 Uhr |
Elterngeldfrage
Hallo
Hab da mal ne Frage zum Elterngeld, vielleicht weiß das ja zufällig jemand.
Ist es möglich, dass Vater und Mutter für zwei Monate gleichzeitig Elternzeit haben??
Ich frage aus folgendem Grund: mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst und würde gerne Elternzeit nehmen (zwei Monate). Er traut sich die Pflege jedoch nicht alleine zu, so dass es gut wäre, wenn ich auch zuhause wäre. Geht das??
Falls nicht, ginge es, dass er Elternzeit für die Monate 3 - 5 nimmt...und ich in dieser Zeit einfach auf mein Elterngeld verzichte??
Ist ein bißchen kompliziert, aber mein Anliegen ist, dass mein Mann bald (also nicht erst am Ende meiner Elternzeit) mich unterstützen kann. Zur Not würde ich auf meinen Anteil Elterngeld für die Zeit verzichten, aber ich müsste wissen, ob das überhaupt möglich ist, dass wir beide gleichzeitig zu Hause sind.
Hui, hoffe, ihr seid durchgestiegen...und würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort weiß.
Gruß
Nicole
Re: Elterngeldfrage
Antwort von nici26, ausgekugelt am 11.3.07. SSW am 10.09.2007, 16:52 Uhr
Hallo.
Vater und Mutter können nicht zusammen die Elternzeit nehmen. Und der Vater kann auch nur den 13. und 14. Monat nehmen. So ist es hier in NRW. Blöd, aber ist so.
LG Nicole mit Fiona
doch, es können beide gleichzeitig elternzeit nehmen
Antwort von two_kids am 10.09.2007, 17:39 Uhr
das ist bundeseinheitlich geregelt.
und es stimmt auch nicht, dass der vater nur den 13. und 14. monat nehmen kann.
lg two_kids
Re: Elterngeldfrage
Antwort von stern7, 38. SSW am 10.09.2007, 20:06 Uhr
hi nicole,
gib doch mal im internet www.elterngeld.de ein
auf dieser seite ist nähmlich alles beschrieben.
selbstverständlich kannst du und dein mann gleichzeitig elternzeit nehmen und beide elterngeld beziehen. das ist alles gesetzlich geregelt und gilt für das ganze bundesgebiet.
elterngeld kann man 14 monate (14 monate insgesammt nicht pro person) beziehen NUR wenn auch dein mann/bzw. der 2 partner mindestens 2 monate elternzeit nimmt.
für dich spielen diese 14 monate gar keine rolle, da du als hauptperson maximal nur 12 monate elterngeld beziehen kannst. wenn der partner auch die elterzeit geniessen möchte bekommt er noch 2 monate bezahlt. ihr könnt sogar 7 monate du und 7 monate er (auch gleichzeitig)das elterngeld beziehen.
mein freund und ich, wir sind beide im öffentlichen dienst tätig und werden beide gleichzeitig nach der geburt des kindes in elternzeit ich 12 und er 2 monate gehen und somit gleichzeitig elterngeld beziehen.
wenn du mit deinem mann gleichzeitig in elternzeit gehen möchtest, muss dein mann spätestens 8 wochen vor der voraussichtlichen geburt dem arbeitgeber bescheid geben, dass er über einen bestimmten zeitraum weg vom dienst bleibt.
du kann deinen arbeitgeber erst nach der geburt bescheid geben, da du 8 wochen im mutterschutz bist
viele grüsse
@nici
Antwort von Cornflake am 10.09.2007, 22:54 Uhr
Hallo Nicole,
du gibst hier eine wirklich krasse Fehlinformation. Nur mal aus Neugierde: wie kommst du darauf? Ist nicht böse gemeint, mich interessiert nur, warum du das denkst - vielleicht findest du übrigens in der Antwort von stern7 auch noch nützliche Infos für dich!
Viele Grüße
Cornflake
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@Bewilu
Welchen ssw-test habt ihr genommen
An alle mit KAISERSCHNITT....
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