Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Reiskörnchen2011, 10. SSW am 07.09.2010, 0:10 Uhr

Elterngeldfrage- kompliziert

Hallo,

vielleicht kann mir eine von euch folgende Frage bentworten: Ich werde 12 Monate in Elternzeit gehen und in dieser Zeit Elterngeld bekommen. Die Höhe bemisst sich nach meinem Netto aus dem Vorjahr (noch 67 %, bald ja wohl nur noch 65%). Soweit kapiert und berechnet
Was ist aber mit den Sozialabgaben??? Muss ich von dem Bißchen Geld dann auch noch Krankenversicherung, Renten- und Pflegeversicherung zahlen?? Ich finde hierzu nirgendwo Angaben, dabei macht das doch eine Menge aus!!! Und muss man Elterngeld womöglich versteuern???? Das wäre ja absurd, da ja das Einkommen NACH Steuer die Berechnungsgrundlage bildet.

Ihr seht, ich brauche HILFEEEEEE

Danke

 
10 Antworten:

Re: Elterngeldfrage- kompliziert

Antwort von perlchen am 07.09.2010, 4:10 Uhr

Hallo,
so du bekommst das Elterngeld und brauchst hiervon keine Sozialabgaben zu zahlen, da du bei deiner Krankenversicherung ein Jahr mit deinem Kind umsonst versichert bist und das Erziehungsjahr wird der Rentenkasse gemeldet! Somit musst du davon nichts mehr zahlen!

Allerdings musst du wenn du die Steuererklärung machst, die Elternzeit mit dem mtl. Betrag den du bekommst angeben und dann wird dieser Nachversteuert!

Weiß zwar nicht was das soll, aber das ist nun mal so!

Liebe Grüße
Perlchen

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das stimmt nicht ganz

Antwort von xtra, 29. SSW am 07.09.2010, 7:09 Uhr

das elterngeld wird nicht besteuert. auch nicht im nachhinein. das einzige blöde ist dass das elterngeld dann bei der einkommenssteuererklärung zum gemeinsamen einkommen gerechnet wird und man dann dadurch in eine höhere steuerklasse rutscht. das heißt das einkommen vom ehemann wird dann etwas höher besteuert als sonst.

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Re: das stimmt nicht ganz

Antwort von sissi77 am 07.09.2010, 7:34 Uhr

Aber dann wird es ja doch besteuert :)

Bedenke, dass du nur für zehn Monate das Elterngeld bekommst, die ersten zwei Monate bekommst du Mutterschaftsgeld, das wir angerechnet.

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Re: Elterngeldfrage- kompliziert

Antwort von Sasumm am 07.09.2010, 7:59 Uhr

Hallo Reiskörnchen,

Renten, Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du von dem Elterngeld nicht. (Bzw. das übernimmt Vater Staat für dich ohne das du es merkst...)
Besteuert wird das Elterngeld auch nicht. Jedoch unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass du dein Elterngeld bei der Steuererklärung mit angibst.
Wenn die Steuererklärung dann gerechnet wird, passiert folgendes:
versteuerbares Einkommen (z.B. Lohn, Gehalt) + Elterngeld - von diesem Einkommen wird der Steuersatz ermittelt.
Steuersatz * versteuerbares Einkommen = Steuer
Sprich, das Elterngeld selbst wird nicht besteuert, jedoch zahlt ihr auf das versteuerbare Einkommen halt eine höhere Steuer.

Wenn du unverheiratet bist, umso besser. Wenn du nichts verdienst - also nur Elterngeld bekommst, kann auch kein Progressionsvorbehalt gerechnet werden.

Genauer nachlesen kannst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

Übrigens unterliegen auch andere staatliche Leistungen dem Progressionsvorbehalt wie z.B. ALG1, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld...

lg Sasumm

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Krankenversicherung...

Antwort von shinead am 07.09.2010, 9:25 Uhr

... ist nur inklusive wenn Du gesetzlich versichert bist.

Bist Du privat versichert musst du die KV für Dich und für Dein Kind (extra!) selbst bezahlen.

Gruß
Corinna

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Re: das stimmt nicht ganz

Antwort von xtra, 29. SSW am 07.09.2010, 10:16 Uhr

nein, wird es nicht. siehe erklärung von sasum

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Re: Krankenversicherung...

Antwort von sheena am 07.09.2010, 10:39 Uhr

du bist nicht nur für die dauer des elterngeldbezuges kostenfrei versichert, sondern die komplette elternzeit. ich habe 3 jahre eltenrzeit genommen und bin drei jahre beitragsfrei in der gesetzlichen KK versichert.

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Re: Elterngeldfrage- kompliziert noch verwirrter- Steuern oder nicht???

Antwort von Reiskörnchen2011, 10. SSW am 07.09.2010, 12:52 Uhr

Das mit den Sozialabgaben ist ja klasse, vielen Dank für die Info!!! Aber das mit den Steuern kapier ich nicht. Ich bin unverheiratet, habe ganz normal Steuerklasse 1 und dann ja wohl mein Kind auf der Steuerkarte, oder? Muss ich nun versteuern oder nicht? Diese indirekte Versteuerung durch die Progression betrifft doch nur Verheiratete, oder????? Und zu welchem steuerpflichtigen Einkommen wird denn das Elterngeld gezählt? Ich hab doch gar kein anderes Einkommen in der Zeit!


Ich glaube, ich muss zur Elterngeldstelle gehen und nachfragen, ich scheine irgendwie zu doof zu sein. Zu meiner Verteidigung muss ich aber sagen, dass ich noch nie Steuern gezahlt habe, weil ich erst seit 6 Monaten arbeite. Als Student war man von solchen Sachen verschont :-)

Und noch was: Bekomme ich nun 12 oder 10 Monate Elterngeld??? Ich dachte, das Elterngeld gibt es NACH dem Mutterschaftsgeld. Eigentlich wollte ich für die Zeit des Mutterschutzes weder Elterngeld noch Elternzeit beantragen weil ich dachte, dass ich doch im Mutterschutz sei. Das wäre ja voll der Bechiss, wenn ich dann nur noch 10 Monate was bekäme

Naja, muss danach eben der Papa ran :-)

Danke nochmal euch allen für eure Hilfe!

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ok, doch verstanden, danke Sasumm

Antwort von Reiskörnchen2011 am 07.09.2010, 12:57 Uhr

Ok, wenn man das Hirn einschaltet, geht`s . Hab ich erwähnt, dass ich Jura studiert hab, ganz gut abgeschlossen hab und trotzdem nicht in der Lage war, mir die Antworten aus den Gesetzen rauszusuchen?? PEINLICH
Danke für deine Erklärung, Sasumm!! Damit hab ich´s wohl verstanden und freu mir gerade ein zweites Loch in den P.., dass das Geld für die gewünschte Hochzeit noch nicht ausgereicht hat

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Re: Elterngeldfrage- kompliziert noch verwirrter- Steuern oder nicht???

Antwort von sheena am 07.09.2010, 13:32 Uhr

wenn du mutterschaftsgeld bekommst, bekommst du nur 10 Monate elterngeld. denn das wird im anschluß an dem Mutterschaftsgeld bezahlt.
die kinder werden getielt. der papa bekommt ein halbes kind und die mama auf die steuerkarte.
Elternzeit nimmt man ab der geburt bis ein tag vor dem geburtstag des kindes. mein sohn ist am 08.12. geboren. ich habe drei jahre elternzeit genommen. so wäre mein erster arbeitstag wieder der 07.12.2011

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