Schwanger - wer noch?

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von blue_moon210, 33. SSW  am 06.06.2012, 7:43 Uhr

Elterngeldbezug???

Hallo ihr Lieben,vielleicht kennt sich ja jemand mit diesem Thema aus und kann mir weiter helfen,bevor ich die Experten frage
Ich werd ansonsten noch verrückt
Also folgendes:
Man bekommt ja in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes Mutterschaftsgeld. Elterngeld bekommt man ja 12 Monate voll ausbezahlt.
Ist es aber Möglich,dass man das Elterngeld vom 3 Lebensmonat bis zum 14 Monat beantragt und voll ausbezahlt bekommt? Weil in den ersten beiden Monaten hat man ja noch seinen vollen Lohn und da würde ja das EG gekürzt werden und die Elternzeit würde sich somit auch verkürzen. Ich will also das EG erst nach dem Muschu beziehen und das für 1 Jahr. In meinem Fall,wenn alles nach Plan läuft wäre ET Ende Juli,Mutterschaftsgeld würde ich somit bis Ende September bekommen und wollte dann ab Oktober Elterngeld beantragen. Geht das und wer hat es schon gemacht?
Sorry für den langen Text,aber ich blick da echt net durch und man liest ständig was anderes im Netz

Lg Blue

 
5 Antworten:

Re: Elterngeldbezug???

Antwort von Tiny1701, 17. SSW am 06.06.2012, 8:06 Uhr

Also ich kann dir da leider nicht helfen. Aber ich denke nicht das das geht. Aber bist du sicher das das Elterngeld an dein Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Also irgendwie klingt das unlogisch für mich, muss natürlich nicht heißen das der staat trotzdem auf so blöde ideen kommt

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Re: Elterngeldbezug???

Antwort von tajulein am 06.06.2012, 8:39 Uhr

doch, vater staat ist nämlich ein fuchs... die ersten beiden monste werden voll angerechnet, somit bekommt man nur 10 monate elterngeld... oder 22, wenn man sich 2 jahre lang die hälfte auszahlen lässt. das hat auch steuerliche voteile und man ist zwei jahre lang "flüssig", das war mir sehr wichtig.

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Re: Elterngeldbezug???

Antwort von Bombalurina am 06.06.2012, 8:43 Uhr

Das geht nicht. Würde es gehen, würde es ja (fast) jeder so machen.
Mir war das auch nicht so ganz klar, daher hatte ich bei der Elterngeldstelle nachgefragt.

Mal wieder eine hübsche Maßnahme unseres schönen Staates, die Leute hinters Licht zu führen...

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Re: Elterngeldbezug???

Antwort von Engel2409 am 06.06.2012, 8:49 Uhr

genau das thema hatten wir gestern im Oktober forum auch! elternzeit macht man eigentlich nur 10 Monate davor sind es 2 monate Mutterschutz und die sind vom gesetzgeber vor geschrieben und die bekommen ja auch sie Mama und Papa´s die nach den 8 wochen wieder arbeiten gehen und keine elternzeit nehmen eigentlich hätte man 14 Monate für sein Kind 2! 2 Monate Mutterschutz und 12 monate Elternzeit.

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Re: Elterngeldbezug???

Antwort von Danyshope am 06.06.2012, 9:00 Uhr

Nee, nicht möglich. Außer dein Mann nimmt auch zwei Monate Elternzeit, dann kann er 2 Monate Elterngeld beantragen. Allerdings werden die ersten beiden Monate immer der Mutter angerechnet, wegen Beschäftigungsverbot im Mutterschutz.

Elterngeld wird bis zum ersten Geburtstag des Kindes gezahlt wenn ein Elternteil daheim bleibt, wer also später beantragt, bekommt noch weniger. Anspruch auf Elternzeit hast du allerdings 3 Jahre. Man bekommt halt nur kein Geld mehr in dieser Zeit.

Du kannst das Elterngeld halbieren und beziehts es dann halt 22 Monate bzw 24 Monate wenn beide daheim bleiben. Manche machen das.

Ach ja, und bitte daran denken, der entgültige Bescheid wird NACH Bezug des Elterngeldes wirksam, Manchmal kommt es vor, vorallen wenn noch nebenbei gearbeitet wird (man darf bis zu 30 Std), das die Höhe noch varieriert, dann muß man zurückzahlen oder bekommt nachträglich noch Geld. So jedenfalls nach der Broschüre des Ratgebers des Bundes "Elterngeld und Elternzeit". Zudem muß Elterngeld bei der Steuererklärung angegeben werden, je nachdem kann es auch da eine Rückzahlung drohen, vorallenw enn ungünstige Steuerklasse. Also bitte da genau informieren lassen was für einen sinnvoller ist.

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