Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von janerl, 28. SSW am 18.11.2010, 10:22 Uhr

Elterngeldantrag - wann?

Hallo ihr Lieben,
hab schon die Suchfunktion genutzt, aber nicht das gefunden was ich suche... Und zwar weiß ich gar nicht wann ich den Antrag für das Elterngeld stellen soll. Erziehungsgeld konnte man damals erst nach der Geburt beantragen, ist das beim Elterngeld auch so?
Mein Freund, der selbständig ist, möchte die beiden Vätermonate gleich nach der Geburt nehmen. Wann beantragt man das? Und von welchem Einkommen wird da ausgegangen? Weil der Steuerbescheid für 2010 wird ja nicht im Februar schon da sein denke ich...
Vielen Dank schon mal für Antworten, einige hier sind ja doch schon weiter mit den Infos als ich...
LG Ariane

 
6 Antworten:

Re: Elterngeldantrag - wann?

Antwort von Sissy2005, 40. SSW am 18.11.2010, 10:30 Uhr

elterngeldantrag bis 8 wochen nach der geburt einreichen!!!!

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Re: Elterngeldantrag - wann?

Antwort von Teufel89 am 18.11.2010, 10:50 Uhr

du brauchst die geburtsurkunde, daher nach der geburt

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Re: Elterngeldantrag - wann?

Antwort von Mausi84, 20. SSW am 18.11.2010, 11:56 Uhr

Den Elterngeldantrag kannst du erst nach der Geburt einreichen, da die die Geburtsurkunde wollen.

Dein Mann muss als Selbständiger dann eine Einnahmen/Überschussrechnung oder eine vereinfachte Bilanz einreichen. Dann bekommt er Elterngeld mit Vorbehalt bis der Steuerbescheid nachgereicht werden kann.
Da gibts im Antrag einen Abschitt "Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit" da muss er dann halt seine angaben machen. Da steht dann glaub ich auch was er liefern muss.

Viel Erfolg beim Ausfüllen. Hol dir am Besten schonmal einen Antrag (oder lad in im Internet runter) und füll alles bis auf die Daten des Kindes schon aus. Dann hast du wenn der Mini dann da ist nicht so ein Stress. Vor allem kannst du dann alle Belege noch in Ruhe raus suchen! Das gleiche würd ich mit dem Kindergeldantrag machen!

LG Mausi

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Re: Elterngeldantrag - wann?

Antwort von Fuchsina, 38. SSW am 18.11.2010, 12:04 Uhr

Wie ich finde ist es mit dem Antrag sehr blöd gemacht. Es soll ja ein Lohnersatzleistung sein, aber beantragen kann man ihm erst nach der Geburt. Sie sind bei uns nicht mal bereit, den Antrag wenigstens in Voraus schon mal anzunehmen und zu prüfen, wir könnten ja nach der Geburt dann nur die Geburtsurkunde nachreichen. Aber nein, es wird nichts gemacht, solange nicht alles da ist. Noch dazu muss man ja auch die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschafstgeld einreichen, die Krankenkasse stellt das aber auch erst ab der Geburt aus.

Abgesehen davon ist der Antrag wie ich finde eine Wissenschaft für sich, vollkommen unübersichtlich. Mein Tipp wäre also: druck Dir den Antrag schon mal aus, fülle es aus und besorg alle Papiere, die Du jetzt schon besorgen kannst. Dann musst Du nach der Geburt Dich nur noch um die Geburtsurkunde und um die Bescheinigung der Krankenkasse kümmern und kannst den Antrag zumindest mal recht schnell losschicken.

Bei uns ist das nämlich auch wie bei Euch, mein Mann nimmt mit mir zusammen den ersten Monat. Tolle Lohnersatzleistung finde ich, wenn man den erst 2-3 Monaten - je nach Bearbeitungszeit - nach den eigentlichen Monat bekommt.

Ach, so das mit dem 8 Wochen nach der Geburt stimmt so nicht, man kann den Antrag auch später einreichen, allerdings nur 3 Monate rückwirkend den Anspruch geltend machen.

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Re: Elterngeldantrag - wann?

Antwort von Merlin112 am 18.11.2010, 12:44 Uhr

Huhu,
stimmt der Antrag ist schon sehr kompliziert .Wie schon geschrieben holst Dir schon vorher die Anträge /benötigten Papiere und machst die Anträge soweit fertig wie Du es zur Zeit kannst.Haben uns später auch bei der Elterngeldstelle helfen lassen bei der restausfüllung was wir nicht wußten wie oder was schreiben.Die hier bei der Elterngeldstelle sind total lieb /nett.Viel Spaß mit der Bürokratie wir haben das Theater zum Glück hinter uns.
Lg Merlin112

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Re: Elterngeldantrag - wann?

Antwort von Sasumm am 18.11.2010, 21:02 Uhr

Sooo schwierig ist der Antrag eigentlich gar nicht. Zahlen muss man nicht eintragen, alles nur erklären. Ich hab damals einfach meinen Betreuer im Amt angerufen und die unklaren Sachen mit ihm geklärt.

Da ist der Hartz4 Antrag die größere Katastrophe....

lg Sasumm

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