Geschrieben von Mandy4 am 09.04.2013, 12:52 Uhr |
Elterngeld......
Frau bekommt als Rechtsreferendariat Lohn ! Wie sieht's mit dem Elterngeld aus ? Bekommt sie den regelsatz von 300€ oder 65% vom Lohn ? Im Juni ist Frau fertig mit Studium und ET voraussichtlich Dezember ! Von Juni bis Mutterschutz dann arbeitslos! Weiß das grad jemand? Ich bin zu aufgeregt um zu googlen!!!!!!!! Und dabei bin nicht mal ich die schwangere!;-))))
Re: Elterngeld......
Antwort von lanti am 09.04.2013, 12:58 Uhr
Beim Elterngeld wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt.
Wenn das Kind also z.B. am 01.12.13 geboren wird, sind die Einkünfte vom 01.12.12-30.11.13 maßgeblich. Hat sie nur von 12/12 bis 06/13 Lohn bekommen, wird für diese Monate prozentual Elterngeld berechnet und für die 5 Monate danach werden, wenn sie kein Einkommen mehr hat, die 300 Euro Mindestbetrag zugrunde gelegt.
Der Durchschnitt aus beidem (7/12 Elterngeld in Höhe des anteiligen Nettolohns + 5/12 Mindestbetrag 300 Euro) ergibt den mtl. Zahlbetrag (1/12 des gesamten Jahresanspruchs).
Für die 5 Monate werden 0 € zugrunde gelegt.
Antwort von 77shy am 09.04.2013, 15:30 Uhr
MfG
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