Schwanger - wer noch?

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von DanniH., 5. SSW  am 20.09.2012, 9:24 Uhr

Elterngeld?

Ich wüsste mal gern wie das mit dem Elterngeld ist. Ich blick da nicht so richtig durch. Bekomm ich überhaupt was und wie viel?

Also ich bin ja zur Zeit Arbeitslos :-(
Da ich nicht davon ausgehe in der SS noch einen Job zu finden, werde ich ja nur einne gewissen Teil bekommen. Also ich bekomme zur Zeit 460 € Arbeitslosengeld. Bekomm ich trotz dass ich in dem Jahr vor der Geburt nicht gearbeitet habe Elterngeld? Wenn ja wie viel und bekomm ich dann noch mein Arbeitslosengeld? Also zusätzlich oder nur eins von beiden?

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld?

Antwort von HeidiundPeter2, 17. SSW am 20.09.2012, 9:32 Uhr

Also die 300 € Mindestbetrag bekommst du auf alle Fälle. Kriegst du nach der Geburt allerdings ALG 2 wird dir das Elterngeld voll angerechnet.

ALG 1 kriegst du dann keines mehr, denn dazu musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das wirst du wohl nicht wenn das Baby da ist oder?
Wenn du allerdings nach der Geburt des Babys wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst dann kannst du Elterngeld und ALG 1 bekommen. Wobei ja das ALG 1 ja befristet ist, bei mir auf ein Jahr da ich Mitte Januar in Mutterschutz gehe, endet der Bezug da dann schon.

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Re: Elterngeld?

Antwort von kitkat170583 am 20.09.2012, 9:34 Uhr

du bekommst den mindestsatz von 300 euro bzw 150 wenn du 2 jahre elternzeit nimmst. und es wird ans arbeitslosengeld angerechnet! frauen die gearbeitet haben bekommen ja auch kein elterngeld "und" ihr normales gehalt weiter! wirst am ende wohl bei dem rauskommen was du jetzt hast nur das das geld von der elterngeldkasse und vom arbeitsamt kommt. fürs kind wirst du dann eben auch den üblichen kindergeldsatz von 184 euro und den satz von (ich glaub)~150 euro vom amt bekommen. sicher bin ich mir aber nicht ganz! kann sein das kindergeld wieder an den satz vom amt angerechnet wird!

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Re: Elterngeld?

Antwort von Mami_RLP, 41. SSW am 20.09.2012, 9:37 Uhr

Wenn du nicht arbeiten gegangen bist bekommst du den Mindestsatz Elterngeld - also 1 Jahr lang 300€ monatlich.

Wie genau das mit dem Arbeitslosengeld geregelt ist weiß ich auch nicht, doch wenn du auch weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also Arbeitslosengeld beziehst, dann müsste dir das auf dein Arbeitslosengeld natürlich angerechnet werden, sonst würden ja alle Arbeitslosen einen erheblichen Vorteil gegenüber denen haben, die arbeiten gehen. Denn diese bekommen ausschließlich das Elterngeld und sonst nichts.

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Re: Elterngeld?

Antwort von DanniH. am 20.09.2012, 9:51 Uhr

PN

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Hab was gefundenn...

Antwort von DanniH. am 20.09.2012, 10:09 Uhr

Schaut mal. Das ist doch mal garnicht schlecht erklärt:

http://www.elterngeld.net/anrechnung-einkommensersatz.html

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