Geschrieben von plauenangel, 27. SSW am 15.03.2010, 12:56 Uhr |
Elterngeld
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Elterngeld. Ich bekomme im Juni mein 3. Kind. Zur Zeit arbeite ich 12 Stunden die Woche (Gleitzone). Verdiene 485 Euro brutto im Monat. Nun überlege ich nach der Geburt bzw. vielleicht so nach 4 Monaten oder so wieder arbeiten zu gehen. Wird mein Einkommen dann komplett vom Elterngeld abgezogen oder bekomme ich mind. den Sockelbetrag von 300 Euro? In der Zeit wo ich arbeiten würde, da würde mein Mann oder die Oma auf das Kind aufpassen...
MFG
Susanne
Re: Elterngeld
Antwort von Kalli36, 36. SSW am 15.03.2010, 13:06 Uhr
Der Mindestbetrag steht dir zu, wenn du weniger als 30 h/Woche arbeitest. Abgezogen wird da nichts.
Alles Gute!
Re: Elterngeld
Antwort von Sasumm am 15.03.2010, 13:12 Uhr
Das Elterngeld im Falle du arbeitest wird so berechnet:
Altes Netto
minus neues netto
Anrechenfähiges Einkommen
davon 67 % (bzw. bei unter 1000 € entsprechend mehr Prozente) ist das Elterngeld
Prüfung Elterngeld < 300 €, wenn ja dann bekommst du die 300 € bzw. wenn du das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilst halt die 150 €.
Dazu kommt dann noch ein Geschwisterbonus. Da kenne ich mich aber (noch) nicht aus.
lg Sasumm