Geschrieben von Mama1982 am 14.10.2008, 11:40 Uhr |
elterngeld
ich weiss das wurde sicher schon 1000 mal gefragt, aber irgendwie werd ich nicht ganz schlau aus der elterngeld sache...
das kann man doch auch als ehemann beantragen oder? muss man da dann als frau arbeiten gehen oder kann der mann das einfach auch so machen? und kann mir jemand sagen wo ich mich da genau informieren kann???
Re: elterngeld
Antwort von Hazel84, no. SSW am 14.10.2008, 12:29 Uhr
Aaalso *tiefLufthol*
Das Elterngeld EG erhält der jenige der die Elternzeit in Anspruch nimmt. Sprich wenn du zuhause bleibt, bekommst du EG. Das sind immer 67% deines letzten Bruttogehaltes aber minimum 300,00€.
Ihr könnt auch beide gleichzeitig oder nacheinander die Elternzeit nutzen. Kannst auch jetzt ein Jahr machen und in 1-2 Jahren nochmal ne Zeitlang. Also kannst du oder Papa die Zeit spalten. Insgesamt stehen dir 3 Jahre zu. Oder du und Papa zusammen 1 1/2.
Ich hoffe das war alles richtig. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung und Berichtigung.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen
Re: elterngeld
Antwort von tossy am 14.10.2008, 12:39 Uhr
Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, aber ich glaube, dass elterngeld gibts nur im Zeitraum der ersten 14 Monate. D.h. Papa muss in dieser Zeit das elterngeld beantragen, danach gibts nix mehr. Aber die elternzeit kann man auf einen längeren Zeitraum strecken.
LG
Re: elterngeld
Antwort von Hazel84, no. SSW am 14.10.2008, 12:41 Uhr
Ja stimmt. Das Elterngeld is begrenzt..t
Puhh gibts dafür keine Experten?
Re: elterngeld
Antwort von tossy, 30. SSW am 14.10.2008, 12:56 Uhr
Ich glaube die angeblichen Experten wissen selber nicht so genau, wies läuft. Ich wollte mich mal beraten lassen und bei mir ists kompliziert wegen Bereitschaftsdiensten usw.
O- Ton: Ja da kann ich ihnen jetzt auch nicht genau sagen, aber sie sehen es ja dann im Bescheid...Aha, danke
Re: elterngeld
Antwort von Mone82, 36. SSW am 14.10.2008, 13:00 Uhr
Also:
EG gibt es 12 Monate + 2 zusätzliche Monate, wenn der Partner zu Hause bleibt.
Beantragen kann es Mann oder Frau. Auch der Zeitraum kann individuell geteilt werden (zum Beispiel 7 Monate Frau, 7 Monate Mann).
Wichtig: der, der EG beantragt, muss daheim bleiben und bekommt dann 67 % seines Lohnes als EG (min. 300, max. 1800 EUR). Man kann auch max. 30 Stunden die Woche arbeiten gehen-dann erhält man 67 % der Differenz (normaler Lohn-gekürzter Lohn).
Zu deinem Fall: dein Mann kann das Geld beantragen-muss dann aber daheim bleiben oder zumindes darf er nur verkürzt arbeiten gehen. Du musst nicht arbeiten gehen. Aber: ihr müsst mit Einbußen rechnen, denn du bekommst ja kein Geld, wenn du nicht arbeiten gehst-und dein Mann bekommt weniger!!
Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ da kannst du dir alles ausrechnen lassen!
LG Simone
also...
Antwort von Knautschi81 am 14.10.2008, 14:22 Uhr
wichtig ist auch, dass man nur 2 partnermonate nehmen darf. d.h. bei uns war es so, dass mein mann die volle elternzeit nehmen wollte. mein mutterschutz nach der geburt zählte schon zum elterngeld, also das MuSchuGeld ist quasi schon elterngeld. und danach stehen einem dann nur noch 12 moante zu. mein mann nahm ab der geburt 12 monate. die ersten 2 monate (meine 8 MuSchu-wochen) haben wir also zusammen verbracht und nun bleibt er genau 10 monate alleine zu hause. in daten heißt das:
ende april: geburt unserer tochter
MuSchu bis Ende Juni: ---> 2 Monate MuSchuGeld
ab 01.05.2008: Elternzeit Ehemann bis 01.05.2009 ---> 12 Monate Elterngeld
macht zusammen: 14 Monate Geld ;-)
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