Geschrieben von Tinie76, 18. SSW am 26.08.2008, 9:26 Uhr |
Elterngeld
Guten morgen,
ich habe mal eine Frage und hoffe das ich hier eine Antwort von euch bekomme. Ich habe mal Fragen zum Elterngeld. Ich hab eine Teilzeitstelle und bekomme 500 euro und zusätzlich noch nen Minijob bei dem ich 300 Euro verdiene. Muss ich getrennt für die beiden Jobs Elterngeld beantragen? Bekomme ich für den Minijob auch während des Mutterschutzes Geld und wo müsste ich das beantragen?
Dann möchte ich während der Elternzeit den Minijob weitermachen meine Teilzeitstelle jedoch nicht. Werden mir komplett die 300 Euro vom Elterngeld abgezogen bzw. werden die beiden Jobs getrennt berechnet? Was würde ich denn ungefähr raus bekommen. Irgendwie gibts im Netz kein Rechner bei dem ich beides eingeben kann.
vielleicht kann mir ja jemand zumindest einen Teil meiner fragen beantworten.
LG
tinie
Re: Elterngeld
Antwort von Mandala23, 9. SSW am 26.08.2008, 9:49 Uhr
Hi!
Da solltest du dich beraten lassen, bzw. das bei der Stadt ausrechnen. Ich weiß nur, dass bei einem Job auf 400-Euro-Basis, wie du ja einen hast, das Einkommen voll abgezogen wird
Meine Freundin wollte auch einmal die Woche ein paar Stunden arbeiten und hat es dann gelassen, weil die 100 Euro im Monat dann vom Elterngeld weggehen.
Generell hast du bei beiden Jobs Anspruch auf das Geld im Mutterschutz. Das zahlt die Krankenkasse und der Arbeitgeber in Teilen. Wie das genau ist, in deinem Fall, weiß die Krankenkasse! Geh doch da mal hin!
Grüße, Mandala
Re: Elterngeld
Antwort von Purzeli, 34. SSW am 26.08.2008, 9:58 Uhr
Ich würd mich auch beraten lassen. Aber ich gehe mal davon aus, dass Du eh nur den Mindestbetrag bekommen wirst. Und weniger als 300 Euro gibt es ja nicht, sofern Du nicht mehr als 30 Std. arbeitest.
Re: Elterngeld
Antwort von Cosename1967 am 26.08.2008, 10:03 Uhr
Guten Morgen,
nee, das wird zusammen berechnet. Also alle Einkünfte zusammen im Berechnungszeitraum (die 12 Monate vor dem Monat in dem Mutterschutzgeld gezahlt wurde) mal die 2/3. Ich hatte für mich auch mal telefonisch gefragt wegen eines Minijobs. Der wird sich also auch für dich nicht rechnen. Denn dann würde nur auf den verbleibenden Einkommensverlust die 2/3 berechnet werden.
Lieben Gruß und alles Gute
Corinna
Re: Elterngeld
Antwort von Hotsprings am 26.08.2008, 10:11 Uhr
Hi,
es wird alles zusammengerechnet, was du in den letzten 12 Monaten vorm Mutterschutz verdienst hast.
Diese Summe wird durch 12 geteilt und davon dann 67%. Für diejenigen, die unter 1000 Euro verdient haben, gibt es glaube pro 100 Euro so um die 20 Euro Zuschlag.
Arbeiten während des ersten Jahres der Elternzeit (also wo du Elterngeld bekommst) lohnt sich nicht. Da wird einfach zuviel abgezogen, am Ende bleibt dir nur der Sockelbetrag von 300 Euro übrig.
Du kannst das Elterngeld auch auf 2 Jahre aufteilen, also dann 150 Euro im Monat, das ist eine Auszahlungsvariante. Nach dem 12. Lebensmonat kannst du dann arbeiten soviel wie du willst.
Auf www.elterngeld.net gibt es einen Elterngeldrechner. Schau da mal rein.