Geschrieben von sevilein, 34. SSW am 06.08.2008, 9:28 Uhr |
Elterngeld
Hallo zusammen,
wie lang muß man denn so auf die Bearbeitung des Antrages warten, bzw. nach wieviel Tagen / Wochen / Monaten ist denn das erste Geld von der Elterngeldstelle auf dem Konto??? Habt Ihr da Erfahrungen?
Danke und Viele Grüße,
Sevi
Re: Elterngeld
Antwort von nkind am 06.08.2008, 9:46 Uhr
Das scheint völlig unvorhersagbar - die einen Freunde von uns haben über drei Monate gewartet (mit nicht eben komplizierter Einkommensverteilung...), andere hatten schon nach zwei Wochen Bescheid... Da hilft wohl nur Fingerkreuzen oder beten.
Jenny
Re: Elterngeld
Antwort von Nightfly84, 27. SSW am 06.08.2008, 9:51 Uhr
Ich hab gelesen, dass das auch rückwirkend für die ersten 3 Monate gezahlt wird. Wenn man den Antrag rechtzeitig abschickt, also gleich kurz nach Geburt des Kindes, und man die ersten zwei Monate eh noch Mutterschutzgeld bekommt, ist es ja nicht ganz so tragisch...
Re: Elterngeld
Antwort von chrissykoeln1, 25. SSW am 06.08.2008, 10:24 Uhr
huhu,
mich würde mal interessieren, wie lange man das gesamt bekommt, ich bekomme ja noch zwei Monate danach Gehalt, wird das schon vom Elterngeld, also den regulären 12 Monaten, abgezogen? Wenn mein Mann den auch nimmt, also gesamt 14 Monate, muss er das am Anfang oder am Ende nehmen? Meine Kollegin in der Buchhaltung sagt, es gibt eine Broschüre über das Elterngeld vom Bundesministerium, ich versuche die mal zu bekommen, damit ich nicht dumm sterbe ;-).
LG Chrissy
Re: Elterngeld
Antwort von Nightfly84, 27. SSW am 06.08.2008, 10:29 Uhr
Also, wenn du nach der Geburt noch zwei Monate das Mutterschutzgeld bekommst, dann wird das Elterngeld darauf angerechnet (das Mutterschutzgeld ist ja auch höher), d. h. du würdest direkt nach der Geburt zwei Monate das Mutterschutzgeld bekommen und vom 3. bis 12. Monat (also 10 Monate) dann das Elterngeld. Es ist egal, wann dein Mann seine zwei Monate nimmt, er kann z. B. auch mit dir gleichzeitig seine zwei Monate nehmen.
Re: Elterngeld
Antwort von chrissykoeln1, 25. SSW am 06.08.2008, 10:37 Uhr
aaah, danke für die schnelle Antwort, dachte ich mir eigentlich auch schon so...aber je mehr ich übers Elterngeld lese, je mehr Verwirrung ;-). Wisst Ihr auch zufällig ob Aufwandsentschädigungen (kein Entgelt) zur Ausübung der Tagesmuttertätigkeit auch angerechnet wird? Mache nämlich gerade eine Qualifizierung zur Tagesmutter, damit meine Kleine nicht alleine aufwachsen muss, der große Bruder wird schon 9 Jahre...
LG Chrissy
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