Geschrieben von anke130479, 31+2. SSW am 17.07.2007, 13:49 Uhr |
Elterngeld
Hallo, sagt mal, muß der Arbeitgeber beim Elterngeld Antrag nichts ausfüllen? Habe irgendwie garkein Vordruck gefunden. Wie ist das mit dem Kindergeld? Reicht da die Geburtsurkunde und ein formloser Antrag?
Gruß Anke
Re: Elterngeld
Antwort von benkasa, --. SSW am 17.07.2007, 14:04 Uhr
Beim Elterngeld muß der AG nix ausfüllen und beim Kindergeld gibt es auch einen Antrag den du ausfüllen mußt!
Re: Elterngeld
Antwort von Honey82, 26. SSW am 17.07.2007, 14:05 Uhr
Hallo,
also beim Kindergeld ist es so.
Du bekommst den Antrag auf dem Arbeitsamt. Dort musst du den Antrag und eine Geburtsurkunde auch wieder abgeben.
Mit dem Elterngeld weiß ich´s auch nicht da habe ich mich noch nicht schlau gemacht. Das kommt jetzt als nächstes.
LG
Kerstin
Re: Elterngeld
Antwort von Stephy78, 23. SSW am 17.07.2007, 14:08 Uhr
Hallo,
doch der Arbeitgeber muß die Höhe Deines Gehaltes bestätigen.
Sonst könntest ja in den einzelnen Monaten "alles" reinschreiben.
Anträge...
Antwort von Kaffeebohne10.07, 27. SSW am 17.07.2007, 14:16 Uhr
Dein AG muss natürlich den Verdienst der letzten 12 Monate bescheinigen, sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld...schau mal hier ist alles dabei (zum Teil sind die nachfolgenden Forumule schon im ersten Link mitdabei):
Elterngeldantrag:
http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/100146
AG Bescheinigung Zuschuss Mutterschaftsgeld:
http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/100411
AG Bescheinigung vor und nach der Geburt (falls Du im Bezugszeitraum arbeitest):
http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/100409
http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/100410
LG Alexandra
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