Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von meijen am 06.01.2014, 21:36 Uhr

elterngeld

Hallo ich habe mal eine frage zum elterngeld....mein sohn ist ende november 2012 geboren.da habe ich bis ende november 2013 elterngeld bekommen.da ich in der schwangerdchaft umziehen musste konnte ich nicht in meinen alten job zurück aufgrund der entfernung.ich musste selbst kündigen da die mich nicht kündigen wollten.nun bin ich wieder schwanger das kind kommt vorraussichtlich ende august 2014.ich beziehe seit ende november 2013 arbeitslosengeld eins.ich habe bevor ich wieder schwanger wurde mit der elterngeldstelle telefoniert.sie sagte mir das man immer mit zwölf monaten rechnet.wenn ich aber kurz nach ende der elternzeit wieder schwanger werde und dadurch nach ende der elternzeit bis zur geburt von kind nummer zwei nicht auf 12 monate komme würde dann auf die monate vor geburt meines ersten kindes zurückgegriffen..ich weiss das monate wo nan alg1 bekommt als sogenannte null monate gerechnet werden.bei mir würden sich dann die 12 berechnungs monate wie folgt zusammensetzen:

- ende november 2013 bis ende august
arbeitslosen geld also null monate (9monate)

- 3 monate vor geburt meines ersten kindes (ca1400brutto)

Jetzt meine eigentliche frage meint ihr ich erhalte trotz der drei monate mit normalem gehalt nur den mindestsatz von 300 €?

Tut mir leid das ich soviel geschrieben habe und ich hoffe es ist einigermaßen verständlich und nicht zu verwirrend.

Würde mich über eure antworten und erfahrung sehr freuen.

Vg

 
1 Antwort:

Re: elterngeld

Antwort von Teddy-bear, 6. SSW am 07.01.2014, 6:48 Uhr

Hallo, bei mir war es so, dass mein Vertrag zum Februar auslief und meine Tochter auch August(2012) zur Welt kam, hatte also 5 Monate ALG1 mit 0. Ich habe mir von meiner Frauenärztin ein Artest geholt das ich Schwangerschaftsbedingt ein Beschäftigungsverbot bekommen hätte, wenn ich da noch in Arbeit gewesen wäre(fürs Amt) und somit sollten die die letzten 12 Monate einbeziehen wo ich Lohn bekommen habe, das habe sie natürlich nicht gemacht, worauf ich Widerspruch eingelegt habe und der kam nach 3-4 Monaten durch und ich bekam eine schöne Nachzahlung. Versuch es einfach mal, schwanger stellt einen meist sowieso niemand ein.

habe damals folgendes geschrieben und zusätzlich noch die § rausgesucht und in kopie mit in den brief gelegt:

"Sehr geehrte Frau X,
gegen Ihren Bescheid vom Datum, lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.

Begründung:
Vier Monate wurden mir mit 0 € anrechnet, es hätten nach § 2b Nr.3 des Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) die 12 Monate vor der Erwerbsminderung angerechnet werden müssen.
Durch die die schwangerschaftsbedingte nicht Verlängerung meines Arbeitsverhältnisses, kam es bei mir zu einer Erwerbsminderung.
Schwangerschaftsbedingt war es mir nicht möglich (Beruf Arbeitsstelle) eine neue Einstellung zu finden, da ich ein Beschäftigungsverbot nach § 3 und 4 des Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) von meiner Frauenärztin bekommen hätte. (Attest lag damals schon in Kopie dem Antrag bei, wird hier auch noch mal beigelegt.)
Durch die Schwangerschaft bedingt konnte ich keine neue Arbeit aufnehmen und das besondere gesundheitliche Risiko Schwangerer darf mir bei der Berechnung des mir zustehenden Elterngeldes nicht zum Nachteil gereicht werden."

Viel Glück

Deutschland hat zu wenig Kinder aber man wird nicht unterstützt welche zu bekommen, sei es Elterngeld, wo die die sowieso viel Geld haben durch eine guten Lohn dann auch noch am meisten bekommen oder sei es die Kitaplätze die nicht vorhanden sind.

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