Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von co-si, 33. SSW am 13.07.2007, 13:06 Uhr

Elterngeld - wer kennt sich aus??

Huhu,

hab mal ein paar Fragen zum Elterngeld, vielleicht kennt sich ja jemand aus:

Kurz zu den Fakten:

Termin ist der 06.09.

Die ersten 3 Monate nimmt mein Mann, ich bekomme noch mein Gehalt (Beamtin) und hab dann noch 5 Wochen Urlaub, ebenfalls mit Gehaltsbezug.

Dann nehme ich die restlichen 12 Monate abzüglich 2 wegen Mutterschutzzeit, die mir abgezogen werden.

Also nimmt mein Mann vom 06.09 bis 06.12. 2007 Elterngeldmonate. (voraussichtlich)

Jetzt bekommt mein Mann aber im November noch eine tarifliche Sonderzahlung von seinem Arbeitgeber. Wird diese auf das Elterngeld angerechnet oder bekommt er die zusätzlich???
(ist ganz wichtig, weil relativ "hohe Sonderzahlung")

Und wie schnell werden die Anträge bearbeitet?? Da ja unsere finanziellen Verpflichtungen weiterlaufen, sind wir natürlich wie alle anderen auch auf das Geld schnell angewiesen!

Nächste Frage:
Man kann ja den Antrag nur für den voraussichtlichen Geburtstermin stellen: sprich, was ist wenn das Kind früher kommt: dann doch sicher erst ab dem errechneten Geburtstermin (auf positive Verhandlungen mit dem AG brauchen wir nicht hoffen) und wenn es später kommt, dann doch auch sicherlich erst ab dem Tag der Geburt, oder???

Schon mal danke für Eure Mühe.

LG Silke

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld - wer kennt sich aus??

Antwort von Nanana, 40. SSW am 13.07.2007, 13:43 Uhr

Hallo,

tarifliche Sonderzahlungen werden nicht berücksichtig. Außer es handelt sich um Schichtzuschläge etc. Bei uns ist es mit dem Elterngeld ähnlich. Ich nehme 2 Monate, mein Mann 12. Er hatte eine relativ hohe Einmalzahlung, diese wird aber nicht berücksichtigt.
Den Antrag selnst kannst du erst nach der Geburt beim Versorgungsamt stellen. Hierfür musst du die Kopien der Entgeltabrechnungen der letzten 12 Monate beilegen. Und davon schon Soli und Lohnsteuer abziehen, sowie Einmalzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Ich würde dir raten einfach bei dem für euch zuständigen Versorgungsamt anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Wir haben das auch gemacht, weil und unklar war, ob nur die Bezüge der Besoldungstabelle gewertet werden oder auch Schichtzulagen. Die Dame im Versorgungsamt hat uns dann vor Ort beraten und vorgerechnet wie wir das "bereinigte Netto" errechnen.
Achso, jeden Monat muss du noch die Werbungskosten-Pauschale abziehen (960 Eur:12 Monate).

Die Elternzeit beginnt ab dem Tag der Geburt auch wenn diese nicht auf den ET fällt.

Du kannst dich auch super auf www.elterngeld.de oder http://www.elterngeld.net/ informieren!

Liebe grüße und viel Erfolg. Ich hab dir oben mal meine Email hinterlegt. Falls du noch Fragen haben solltest...

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Re: Elterngeld - wer kennt sich aus??

Antwort von nici26 am 13.07.2007, 14:13 Uhr

der mann kann nicht die ersten monate von der elternzeit nehmen. für ihn ist nur der 12.-14. monat gedacht.

lg nicole mit fiona auf dem arm

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Re: Elterngeld - wer kennt sich aus??

Antwort von cornflake am 13.07.2007, 15:49 Uhr

Nicole, was du da geschrieben hast, stimmt so aber nicht. Auch der Vater kann bis zu 12 Monate Elterngeld beziehen!

Allerdings bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob der Vater unmittelbar nach der Geburt Elternzeit nehmen (und damit Elterngeld beantragen) kann. Denn den Antrag auf Elternzeit kann man ja erst nach der Entbindung stellen, und man muss ihn mindestens sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit stellen, so dass demnach der Vater frühestens sechs Wochen nach der Geburt die Elternzeit antreten kann - aber vielleicht weiß dazu ja noch jemand anders etwas Genaueres?!

Viele Grüße
Cornflake

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Re: Elterngeld - wer kennt sich aus??

Antwort von co-si, 33. SSW am 13.07.2007, 17:22 Uhr

Huhu,

danke für Eure Antworten.

Aber, das mein Mann die ersten Monate nimmt, das ist möglich.

Allerdings zählen die beiden Monate, die in den Mutterschutz fallen , auch bei mir als Elterngeldmonate.

Daher bekomme ich hinterher nur noch den Rest.

Insgesamt haben wir 14, davon hat mein Mann 3,

2 werden mir abgezogen, so dass ich dann noch 9 Monate nehmen kann.

Gruß Silke

Wir haben ab Geburt beantragt, mit voraussichtlichem Entbindungstermin. Wenn das Baby früher kommt, dann haben wir eben Pech gehabt, dann kann mein Mann erst ab dem voraussichtlichen Termin gehen.

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