Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von marjane, 29. SSW am 14.07.2014, 11:22 Uhr

Elterngeld während der 2 Monate Mutterschutz

Hey, ich möchte als Mutter gerne die ersten 12 Lebensmonate meines Kindes Elterngeld beantragen und mein Mann dann 13. und 14 Monat.

Die Elternzeit sollte man aber als Mutter erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen, lese ich überall. Daher kann man den Antrag auf Elternzeit auch eine Woche nach Geburt einreichen, weil dann der Zeitraum der Antragstellung 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit noch gewährleistet ist.

Kann ich also unabhängig von der Elternzeit das Elterngeld von Geburt an beantragen? Während der Mutterschutzfrist wird es ja eh verrechnet, da Muttergeld/Arbeitgeberzuschuss höher ausfallen.

Wie habt ihr das gemacht? Oder bzw. wie plant ihr das zu machen?

Mal angenommen ich beantrage jetzt schon für mich Elternzeit ab Geburtstermin...hat das dann Auswirkungen auf meinen Anspruch auf Muttergeld/Arbeitgeberzuschuss? Mein Arbeitgeber könnte ja so sagen, er zahlt keinen Zuschuss, da ich ja schon in Elternzeit bin und so vielleicht den Mutterschutz vorzeitig beendet habe?!?

 
8 Antworten:

Re: Elterngeld während der 2 Monate Mutterschutz

Antwort von Glaseule am 14.07.2014, 11:40 Uhr

Hallo marjane,

in einer Infoveranstaltung neulich habe ich das so verstanden:

Die erste wichtige Unterscheidung ist, dass Elternzeit nicht gleichbedeutend mit Elterngeld ist.

Die ersten zwei Monate ist die Mutter nicht in Elternzeit, sondern im Mutterschutz, und bezieht offiziell automatisch Elterngeld, aber das Elterngeld wird automatisch auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, d. h. man bekommt de facto als Mutter in den ersten zwei Monaten kein Elterngeld, wenn die Höhe des Mutterschaftsgelds die Höhe des Elterngelds übersteigt.

Den Mutterschutz darfst Du als Arbeitnehmerin gar nicht vorzeitig beenden. Sobald die Mutterschutzfrist vorbei ist, kann die Elternzeit beginnen. Und ab dann bekommt man dann tatsächlich Elterngeld, weil eben kein Mutterschaftsgeld mehr gezahlt wird.

D. h. Du kannst den Elterngeldantrag direkt ab Geburt stellen, aber den Antrag auf Elternzeit musst Du so stellen, dass er erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnt. Deshalb kann die Elternzeit keinen Einfluss auf Dein Mutterschaftsgeld haben, weil die Mutterschutzfrist sowieso eingehalten werden kann.

Ist das halbwegs verständlich? Ich muss zugeben, dass ich das selbst noch ziemlich kompliziert finde...

LG Glaseule

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld während der 2 Monate Mutterschutz

Antwort von marjane, 29. SSW am 14.07.2014, 11:51 Uhr

Danke, ja das klingt sehr einleuchtend.

Nun war ich so enthusiastisch und habe letzte Woche bereits einen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitsgeber eingereicht. Ich habe den vorraussichtlichen ET genannt und gesagt das ich ab den tatsächlichen Geburtstermin an Elternzeit für 12 Lebensmonate des Kindes nehme.

Nun frag ich mich eben, ob das für mich negative Konsequenzen hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld während der 2 Monate Mutterschutz

Antwort von Tinchenbinchen am 14.07.2014, 12:02 Uhr

Ehrlich gesagt kannst du das gar nicht machen, glaube ich...
Du kannst beides erst beantragen, wenn das Kind auf der Welt ist. Du brauchst ja auch eine Geburtsurkunde für den Antrag und eben genau die Elternzeit richtet sich ja strikt nach dem genauen endgültigen Termin.

Letztlich hat aber beides nichts miteinander zu tun und die Mutterschutzfrist kann gar nicht gekürzt werden.
Negative Konsequenzen sind also nicht zu befürchten, nein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld während der 2 Monate Mutterschutz

Antwort von marjane am 14.07.2014, 12:08 Uhr

Ok, gut das beruhigt mich. Ich habe meinem Chef auch gesagt, dass ich den entgültigen Antrag noch einreiche, wenn der Geburtstermin feststeht. Da werd ich dann alles nochmal richtig ausformulieren. Werde dabei nochmal den Mutterschutzszeitraum nennen, der sich ja leicht ändern kann, wenn das Kind einige Tage später kommt und es so beschreiben, dass ich im Anschluss an die Mutterschutzzeit weiter in Elternzeit bin und nennen bis wann.

Der Elterngeldantrag is eigentlich klar. Den habe ich auch schon weitestgehend vorbereitet und den geben ich nach der Geburt mit den Urkunden hab. Darin wird auch gar nicht gefragt, wann ich in Elternzeit bin. Man darf ja eh nicht berufstätig sein (abgesehen von Teilzeit und das müsste ich eh wieder angeben).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Noch eine zweite Frage explizit zum ElternGELDantrag

Antwort von marjane, 29. SSW am 14.07.2014, 12:10 Uhr

Ich habe bisher noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht und kann so gar keinen Einkommensteuerbescheid einreichen. Gibts da Probleme, wenn ich sagen, ich hab keinen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Noch eine zweite Frage explizit zum ElternGELDantrag

Antwort von marjane am 14.07.2014, 13:43 Uhr

Ok, meine 2 Frage wurde soeben von der Elterngeldstelle beantwortet. Wenn es jemanden interessiert: Wenn man keine Einkommensteuererklärung gemacht hat, dann muss man das nur schriftlich vermerken und braucht so auch keinen Bescheid nachweisen. Gibt also keine Probleme.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld während der 2 Monate Mutterschutz

Antwort von lanti am 14.07.2014, 14:33 Uhr

Elternzeit kannst Du dem Gruznde nach schon vorab beantragen und den Geburtstermin bzw die Geb.urkunde dann nachreichen. Das ist kein Problem.

Elterngeld bekommst Du als Mutter aber wie beschrieben aufgrund des Mutterschaftsgeldes faktisch dann letztendlich aber nur 10 statt 12 Monate - eben weil das Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechet wird.

Wenn Du allerdings nur ein Jahr Elternzeit beantragst, musst Du danach wieder voll bzw 50% arbeiten und kannst die Elternzeit nicht bzw. nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern.

Wenn Du aber 2 Jahre Elternzeit beantragst, kannst Du nach einem Jahr (Auslaufen des Elterngeldes) wieder für bis zu 30 Std./Wo. während der Elternzeit arbeiten gehen (aber auch nur 15 Std oder 20 - den gewünschten Umfang schreibt man am besten schon mit in dern Elternzeitantrag mit rein) und auf 3 Jahre Elternzeit verlängern. Bei dieser Variante ist man also deutlich flexibler ;)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld während der 2 Monate Mutterschutz

Antwort von marjane, 29. SSW am 14.07.2014, 14:36 Uhr

danke für die info. da ich die hauptverdienerin bei uns bin möchte ich unbedingt nach einem jahr elternzeit wieder voll arbeiten, weil das finanziell am besten läuft. mein freund übernimmt das 2te jahr :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft

Bezahlung im Mutterschutz wenn man währenddessen arbeitslos wird

Hallo ihr Lieben, Ich arbeite momentan in Vollzeit, der Vertrag läuft Ende Dezember aus. Am 11.12. Gehe ich in den Mutterschutz. Muss ich dann ab Januar Arbeitslosengeld beantragen, zahlt die Kk trotzdem 13 Euro am Tag? Kriege ich das Elterngeld erst acht Wochen nach der ...

von Miramar07 19.06.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?

Mutterschutzgesetz

Hallo bin jetzt dann in der 10 ssw.ich arbeite als altenpflegerin und habe meinem arbeitgeber wegen den schweren tätigkeiten schon bescheid gesagt.jetzt kam eine kollegin auf mich zu und meinte warum ich nicht mehr spritzen verabreichen darf und richten darf es sei doch kein ...

von MIA388 02.06.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?

Honorartätigkeit- Mutterschutz ect

Hallo, Wer kennt sich aus??? Ich übe eine Honorartätigkeit aus und würde gerne wissen wie das ist im Bezug auf Mutterschutz, Mutterschaftsgeld(von der Krankenkasse), Bezahlung im Krankheitsfall?! Gehe ich leer aus? Ich würde gerne bis zum Schluss arbeiten und auch ...

von tamtamgo, 6. SSW 04.03.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?

Resturlaub vor dem Mutterschutz?

Ich hab mal eine frage wie das bei euch war...muss dazu sagen wie einige von euch gelesen haben das mein Chef mir wie küdigung geschrieben hat aufgrund Krankenschein .aber wenn alles gut geht wie ist das mit dem resturlaub?kann ich den vor dem Mutterschutz nehmen oder mir ihn ...

von Leylalays92 06.02.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?

frage wg mutterschutz nach der geburt

Hallo, Ich stehe grad echt auf dem schlauch. Also wenn ich zb. In der 38.ssw entbinde und mein Kind weniger als 2500g wiegt verlängert sich der Mutterschutz von 8 auf 12 Wochen richtig oder? Weil im MuSchG steht entweder unter 2500g oder vor vollendeter 37.ssw dann würde es ...

von biene369 03.01.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?

Nachtrag urlaubsanspruch Mutterschutz

Hatte das wegen den Urlaub ja hier meine ich mal gefragt und hat mir auch geholfen deswegen schreibe ich hier und im Rechtsform nochmal dazu. also ich habe nun die 16 Tage urlaubsanspruch eingereicht, erstmal kannte So also ich habe nun die 16 Tage urlaubsanspruch eingereicht, ...

von cathy18 18.12.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?

Wer hat Ahnung? neuer Mutterschutz während Elternzeit

ich frage jetzt hier noch mal weil Frau Bader aus dem rechtsforum leider wie immer nicht auf meine individuelle Frage geantwortet hat :-( besonders Frage 1 liegt mir sehr am Herzen. habt ihr sonst eine Idee wo ich Auskunft erhalten kann? Mein Arbeitgeber hat keine Ahnung! ich ...

von keinnamemehrfrei 05.12.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?

Mutterschutzgeld

Also, ich bekomme noch bis einschl. Februar Elterngeld. Meine elternzeit läuft da eig noch... Ich arbeite in nem kleinen Betrieb, wir haben das noch nicht so genau festgelegt wann icb wieder gekommen wäre... Würde ich sagen ab April ginge das, wenn ich erst nach dem Sommer ...

von Schnullerbacke1987 04.12.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?

AG und Vorarbeiterin halten sich nicht an Mutterschutz... Was tun?

Hallo zusammen , Ich bin jetzt 10+4 SSW Wir sind eine Fremdfirma die in einem Altenwohnheim angestellt sind, ich arbeite dort als Reinigungskraft auf Teilzeit 22 Stunden wöchentlich. Vor gut 3 Wochen habe ich meine SS bekannt gegeben, wir müssen vom gesamten Haus Müll ...

von kleine079, 10. SSW 14.10.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?

Mutterschutzgesetz-Wer kennt sich aus?

Hallo, mich würde interessieren, wo genau das Mutterschutzgesetz steht.Also in welchem Gesetzbuch.Das man es im Internet nachlesen kann is mir klar.Ich brauch aber für meine Chefin irgendwas schwarz auf weiß. Ein Buch oder kleines Heftchen.Wo könnte man sowas her bekommen? Ich ...

von matheamami 13.05.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutz Forum: Schwanger - wer noch?
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.