Geschrieben von ms+3, 22. SSW am 29.08.2008, 12:53 Uhr |
Elterngeld und Elternzeit?????????
Wann und wo muss ich denn Elterngeld und Elternzeit beantragen und wie lange kann ich dann maximal zuhause bleiben?
Gibt es überhaupt noch Erziehungsurlaub? Wie lang wäre der?
Ich bin grad ein wenig ratlos!
LG
Re: Elterngeld und Elternzeit?????????
Antwort von naddel1982 am 29.08.2008, 13:06 Uhr
hmmm .....gute frage ich habe da auch so meien probleme...ich arbeite momentan im einzelhandel aber....erst seid mitta april und bin da nur bis 31.12. angestellt so und dann am 1.4. ist bei mir stichtag das heisst ich habe kein jahr voll gearbeitet und ich muss nun mal sehen ob ich nachher für die 3 monate wo ich noch schwanger bin noch arbeitslosengeld bekomme...meine freundin meinte ich bekomme es nicht aber ich sagte auch irgendwas muss ich ja bekommen...oder wie seht ihr das??vielleicht wisst ihr da ja was
Re: Elterngeld und Elternzeit?????????
Antwort von Tatjana25 am 29.08.2008, 13:22 Uhr
Also ich schätze, du müsstest Arbeitslosengeld bekommen zumindest bis zum Mutterschutz....
...und was das Elterngeld angeht kriegst du trotzdem die 67% des Nettolohns, nur ist es dann halt die 9 Monate mal Nettolohn durch zwölf und davon die 67%.
Auf dem Trockenen bleibst du jedenfalls nicht.
LG
Tanja
Re: Elterngeld und Elternzeit?????????
Antwort von naddel1982 am 29.08.2008, 13:23 Uhr
achso bekommt man auf jeden fall dieses elterngeld vom nettogeld was ich zuletzt gearbeitet habe?? das wäre ja schonmal gut....
Re: Elterngeld und Elternzeit?????????
Antwort von Tatjana25, 18. SSW am 29.08.2008, 13:29 Uhr
sieh mal hier .... www.elterngeld.com
da kannst du die Adresse raussuchen, wo du hin musst, je nachdem in welchem Bundesland du lebst
Erziehungsurlaub kannst du drei Jahre nehmen. D.h. in der Zeit hält dein Arbeitgeber dir den Arbeitsplatz frei.
Elterngeld bekommst du eigentlich 10 Monate +2 Monate Mutterschaftsgeld und so kommst du auf die offiziell immer erwähnten 12 Monate.......oder du entscheidest dich, nur die Hälfte des Elterngeldes zu kassieren pro Monat und verlängerst so die Elternzeit, in der du das Geld kriegst, auf zwei Jahre, so dass du im Endeffekt genau das gleiche rauskriegst, als wenn du ein Jahr (bzw. sind ja nur 10 Mon.) die vollen 67% bekommen würdest.
Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich, was ich da zusammengefasst habe :-)
LG
Tanja
Re: Elterngeld und Elternzeit?????????
Antwort von naddel1982 am 29.08.2008, 13:31 Uhr
ja danke ist verständlich....mein arbeitgeben muss sie mir nur nicht freihalten weill ich nur einen zeitvertrag bis zum 31.12 habe aber das ist dann ja auxch egal....hauptsache bekomme überhaupt was lach...im november wird noch geheiratet und dann mal weiter sehen..
Re: Elterngeld und Elternzeit?????????
Antwort von Tatjana25, 18. SSW am 29.08.2008, 13:32 Uhr
Es wäre ja ziemlich unfair, wenn es nicht so wäre, schließlich hast du ja tatsächlich gearbeitet!!
Aber die auf dem Amt können dir das noch genauer erklären und vor allem auch ausrechnen, was wirklich dabei rauskäme.
KOTZ
Antwort von ms+3, 22. SSW am 29.08.2008, 13:46 Uhr
Stell gefälligst Deine eigene Frage ins Forum und machs nicht über meinen Thread. Niemand beantwortet jetzt meine Frage und Du führst hier deine Privatunterhaltung auf meine Kosten! Da krieg ich die Krätze!
Re: Elterngeld und Elternzeit?????????
Antwort von erdnuß, 15. SSW am 29.08.2008, 13:47 Uhr
Hallo, Du bekommst 67% Deines Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Re: Elterngeld und Elternzeit?????????
Antwort von erdnuß, 15. SSW am 29.08.2008, 13:50 Uhr
Maximal 3 Jahre. Muß man mit dem Arbeitgeber absprechen.
Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldkasse. Muß mal gucken wer für dich da zuständig ist. Kommt glaub ich aufs Bundesland an, oder so. Elterngeld gibts nur für 12 bzw. 14 Monate.
Re: KOTZ
Antwort von Tatjana25, 18. SSW am 29.08.2008, 13:57 Uhr
:-))) ups.....nicht doch, ich hab euch doch beiden geantwortet...
der letzte Beitrag von mir war für dich......also der mit der Internetadresse, wo du das Geld beantragen kannst etc.
LG
Tanja
Also in Hessen...
Antwort von Sabrina28579 am 29.08.2008, 13:58 Uhr
... sind die Ämter für Soziales und Versorgung zuständig.
Eine Liste (und auch die Formulare) kann man sich unter www.bmfsfj.de raussuchen.
Re: Also in Hessen...
Antwort von gasti75, 12. SSW am 29.08.2008, 22:35 Uhr
Wenn Du einen Zwerg unter drei hast gibt es bis zum 3. Geburtstag auch noch um die 65 Euro Geschistergeld :-))
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