Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von semmerl, 12. SSW am 04.08.2008, 14:53 Uhr

Elterngeld als Selbständige

Hallo zusammen,
ich bin seit ca. 2 Jahren selbständig im Bereich Kinderanimation.
Jetzt bin ich schwanger und wüsste gerne, ob ich irgendwann mal Elterngeld bekomme. Wie hoch ist das denn und wo muss ich das beantragen als Selbständige?
Ich bin noch nicht verheiratet, werde aber meinen Freund heiraten wenn das Kind ca. ein halbes Jahr alt ist (und ich hoffentlich wieder in ein schönes Kleid passe.)
Wäre super, wenn hier jemand Bescheid wüsste.

 
8 Antworten:

Re: Elterngeld als Selbständige

Antwort von Patsy82 am 04.08.2008, 15:00 Uhr

In dem Elterngeldantrag liegt ein Zettel bei für Selbsständige! Würde also sagen, dass du auch Elterngeld bekommst, weiß aber nicht, wie das dann berechnet wir!

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Re: Elterngeld als Selbständige

Antwort von semmerl, 12. SSW am 04.08.2008, 15:06 Uhr

Tausend Dank!

Hab grad nochmal rum gegoogelt und das hier gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Elterngeld-und-Selbstst%C3%A4ndig__f27623.html

Aber ob das noch gilt und auch für alle Bundesländer (bin aus Bayern) gilt,
steht da nicht. Es gibt ja immer Sonderausnahmen, die einem dann das Leben schwer machen.

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Re: Elterngeld als Selbständige

Antwort von naphro am 04.08.2008, 15:50 Uhr

Das wird anhand Deines Umsatzes errechnet. Da wird irgendwie das Netto Einkommen pro Monat ermittelt und davon bekommst Du wie ein normaler Arbeitender auch 67%. Maximal 1800€.
Musst halt eine GuV mit abgeben und dann errechnen die das daraus. Wenigstens ist es bei meinem Mann so der auch 2 Monate Elternzeit nimmt. Ach und wir sind auch aus Bayern ;)

Oder Du rufst mal direkt beim Versorgungsamt an (oder im Internet http://www.zbfs.bayern.de ). Die sind dort auch recht nett und beantworten die Fragen die man so hat.

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Re: Elterngeld als Selbständige

Antwort von Lienchen79, 33. SSW am 04.08.2008, 15:51 Uhr

Hey Kollegin! Ich bin auch selbständig :-)

Den Antrag kannst du beim Amt abholen und einschicken.
Das Geld kommt dann von der LB-Bank (wenn ich's richtig in Erinnerung habe) und beträgt ca. 60 % von deinem letztjährigem Einkommen.

Du kannst dir vorab auch einen Infozettel bei deinem FA holen, da steht alles drauf.

LG

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Re: Elterngeld als Selbständige

Antwort von semmerl, 12. SSW am 04.08.2008, 15:59 Uhr

Vielen lieben Dank!
Das macht mir Hoffnung, dass wir uns mal viele schöne Sachen für das Baby leisten können und nicht so sparen müssen wie ich mir das anfangs gedacht habe.
Ab wann muss ich das Geld denn beantragen?

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Re: Elterngeld als Selbständige

Antwort von milan2803 am 04.08.2008, 21:16 Uhr

hallo--bei mir war das so, dass der einkommsbescheid des vorjahres als berechnungsgrundlage genommen wurde (nich wie im gesetz die 12 monate vor geburt des kindes). ich habe weiter gearbeitet (allerdings ca 20 std-woche) und habe mir dafür 2 eingestellt. dadurch war ich hauptberuflich wieter selbständing, habe dann )kind im märz geb) im okt eine nachzahlung über die 300basiselterngeld bekommen (meine kv kostet schon 309!)und jetzt im mai erst den rest. da das amt ganz sicher gehen wollte,mir nicht zuviel zu bezahlen brauchten sie die gesamten abrechnungen (nein nicht von mir.---es musste unbedingt von einem steuerberater sein!!!! da rechnet der taschenrechner wohl anders ;) also musste ich arbeiten um nicht das jahr über zu verhungern!!!(bin alleinverdienerin , meinen mann habe ich eingestellt, da meine firma halt zu gut läuft--toitoitoi)!!!!! jetzt bin ich ca 8 woche mit dem nächsten kind---.. naja, nehme dann halt mein jahresurlaub (2 wochen) wieder als wochenbett!) ich rate dir::: sparen sparen sparen und denn gewinn bloß hochhalten, während der elternzeit nichts zu verdienen--material kaufen us usf.... viel glück,k.

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Re: Elterngeld als Selbständige

Antwort von Lena_1977 am 04.08.2008, 23:02 Uhr

Kannst du erst nach der Geburt mit der Geburtsurkunde beantragen.

Am besten letzte Steuererklärung und GuV einreichen - gibt dann ungefähr 60-67 % - ganz normal wie bei allen anderen auch.

Du darfst 30 Stunden arbeiten - allerdings bekommst du nur das EG auf die Differenz.

z.B. Nettoeinkommen pro Monat vorher 2000 € - nach der Geburt n ur noch 500 € monatlich - dann würdest du nur 67 % von den fehlenden 1.500 bekommen.

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Re: Elterngeld als Selbständige

Antwort von semmerl, 12. SSW am 05.08.2008, 13:41 Uhr

Danke Milan und Lena!

Ja, sparen tu ich eh schon und ich lerne auch gerade Mitarbeiter an, die ich dann in der Elternzeit nur vermittle, damit ich zu Hause bleiben kann. Ich habe vor, die ersten zwei Monate gar nicht zu arbeiten und danach halt am Wochenende oder wenn ein supertoller Auftrag rein kommt und meine Mama Lust zum Babysitten hat.
Meine Firma habe ich mit meiner Schwester zusammen, aber die arbeitet momentan auch nur Teilzeit, weil die auch zwei kleine Kinder hat.

Ich muss halt darauf achten, dass mir sowohl der gute Ruf als auch die Kunden, die ich mir zwei Jahre aufgebaut habe, in meiner Elternzeit nicht verloren geht. Wäre schade drum!

Das Kind kommt Ende Februar, also wird wohl die nächste Steuererklärung dann die Grundlage sein. Ich muss halt bis mind. Dezember noch voll durch zu arbeiten.

KV zahle ich 325 Euro, weil ich noch Krankengeld ab em 43.Tag dazu genommen habe, um Mutterschaftsgeld zu bekommen.

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