Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schnipsolina, nix mehr seit 06.01.07 am 09.02.2007, 13:24 Uhr

Elterngeld - Verrechnung mit Prämie?

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand ja damit aus. Ich bin noch im Mutterschutz und werde danach Elternzeit nehmen. Von meinem AG kommt in diesem Jahr noch eine finanzielle Prämie.

Meine Frage: Wird diese Sonderzahlung mit dem Elterngeld verrechnet? Muss ich dann ggf. im kommenden Jahr das Elterngeld anteilig zurückzahlen? Dann wäre das ja eine Nullrunde für mich! :-(

Hab im Net leider nix gefunden dazu.

Danke schonmal und liebe Grüsse

Mona mit Matea *06.01.07

 
7 Antworten:

Elterngeld - Verrechnung mit Prämie?

Antwort von Cidi78, 24. SSW am 09.02.2007, 13:32 Uhr

Hallo

kannst mal hier auf der Seite gucken. www.bmfsfj.de

Gruß

Cidi

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Re: Elterngeld - Verrechnung mit Prämie?

Antwort von Leta am 09.02.2007, 13:36 Uhr

Mir geht es ganz ähnlich. Ich erhalte Provisionen für Neukunden und bin mir auch unsicher, ob ich dieses Geld während des Elterngeldbezugs überhaupt kassieren darf.
Selbst in unserem Buchhaltungsbüro konnte man uns jedoch keine eindeutige Antwort geben :(

Allerdings geht die Buchhaltung stark davon aus, dass Prämien KEIN Problem darstellen. Überhaupt geht es beim Thema "Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs" ja nur um eine maximale Wochenstundenzahl, die du arbeiten darfst. Wie viel du mit diesen maximal 30 Wochenstunden verdienst, ist den Elterngeldstellen egal. Insofern dürften die sich auch kaum für Prämien interessieren?! Ich würde meine Hand dafür jetzt nicht ins Feuer legen, aber ich persönlich werde meine Prämien beziehen...

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Re: Elterngeld - Verrechnung mit Prämie?

Antwort von Schnipsolina, nix mehr seit 06.01.07 am 09.02.2007, 13:37 Uhr

Hi Cidi,

da war ich auch schon und habe leider nix dazu gefunden!

Aber trotzdem danke!

LG Mona

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Re: Leta - stimmt nicht ganz!

Antwort von Schnipsolina, nix mehr seit 06.01.07 am 09.02.2007, 13:44 Uhr

Hi Leta,

schade dass nicht mal die Buchhaltung sich damit auskennt, ist in meinem Betrieb übrigens genauso!

Aber was Du schreibst mit den 30 Wochenstunden ist nicht ganz richtig.

Look:

"Wenn im Bezugszeitraum eine erlaubte Teilzeitbeschäftigung (bis zu 30 Wochenstunden) ausgeübt wird, verringert sich der Einkommensausfall, der erstattet wird. Das Elterngeld berechnet sich in diesem Fall aus der Differenz des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen (Netto)Erwerbseinkommens und des im Bezugszeitraum erzielten (Netto)Erwerbseinkommens. Der Prozentsatz zur Berechnung des Elterngeldes bestimmt sich dabei nach dem Einkommen vor der Geburt.
Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit wird immer auf das zustehende Elterngeld angerechnet."

Bei mir ist es ja ausserdem so, dass ich NICHT arbeiten werde in diesem Jahr und dass die Prämie also ohne aktives Arbeitsverhältnis ausgezahlt würde.

LG Mona

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Re: Leta - stimmt nicht ganz!

Antwort von schweiz, 36. SSW am 09.02.2007, 15:45 Uhr

Hallo, ich denke wenn du nicht arbeiten gehtst dann dürfte dieses Geld nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Ich habe ein ähnliches problem, mir steht auch noch eine Bonuszahlung für 2006 zu. Ich werde diese mir aber vor Ablauf des Mutterschutzes auszahlen lassen um diese Problematik möglichst zu umgehen.

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Re: @schweiz

Antwort von Schnipsolina, nix mehr seit 06.01.07 am 09.02.2007, 16:33 Uhr

Hi! Wenn ich meine Prämie für 2006 noch innerhalb des MuSchu gezahlt bekomme wird es nicht aufs Elterngeld angerechnet, hab ich das richtig verstanden? Wobei das Mutterschaftsgeld ja wiederum ins Elterngeld einfliesst und man während des Mutterschutzes gar nicht beschäftigt werden darf!

Wäre ja klasse wenn das ginge!

LG Mona

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Re: @Schnipsolina

Antwort von schweiz, 37. SSW am 09.02.2007, 17:10 Uhr

Wenn die Prämie in die Mutterschutzzeit fällt wird sie meines Wissens nicht als Einkommen für die danachfolgenden Monate, in denen man Elterngeld bezieht, berechnet. D.h. das Elterngeld dürfen sie dann nicht mindern. Vermindert wird es nur, wenn man Einkommen aus Teilzeitarbeit gleichzeitig zum Elterngeldbezug hat.
Den Elterngeldanspruch dürfte sie auch nicht erhöhen, da hier das maßgelbiche Einkommen des Jahres vor Geburt des Kindes zählt.
Das Problem ist, dass sich die Ämter wahrscheinlich selbst noch nicht genug damit auskennen. Ich werde relativ früh wieder Teilzeit arbeiten gehen und mir graut schon vor dem Ärger mit dem Amt, ich weiß auch nicht, was die mit dem Weihnachtsgeld machen, welches mir ja dann auch zusteht.
Ich kümmere mich aber jetzt gerade darum und wenn ich noch was rausfinde, stelle ich es ins Forum.
Lg beatrice

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