von lapa4ka00, 31. SSW am 14.01.2014, 16:43 Uhr |
Elterngeld/Elternzeit
Hey,
ich brauche eure Hilfe.
Ich habe am 19.März ET und mein Mann möchte für 2 Monate in Elternzeit gehen. Aber ab März ziehen wir in das Haus meiner Eltern und dachten uns das mein Mann schon ab dem 3. März in Elternzeit geht, da es ja jeden Moment los gehen könnte.
Geht das? Wie habt ihr das beantragt?
LG
Re: Elterngeld/Elternzeit
Antwort von Jolina´sMama am 14.01.2014, 17:16 Uhr
Ich denke nicht das er schon zu Mutterschutz Zeiten in Elternteil gehen kann. :/
Re: Elterngeld/Elternzeit
Antwort von Maja86, 28. SSW am 14.01.2014, 18:11 Uhr
In Elternzeit kann man erst nach der Geburt gehen...
Lg
Re: Elterngeld/Elternzeit
Antwort von Melli2901 am 14.01.2014, 19:17 Uhr
Hallo!
Die Elternzeit des Mannes beginnt erst, wenn das Kind auf der Welt ist.
Es muss sieben Wochen vor ET eingereicht werden, wann der Mann in Vaterzeit gehen möchte. Angegeben wird der voraussichtliche ET und Beginn ist ab Geburt.
LG
Re: Elterngeld/Elternzeit
Antwort von daliluccia am 14.01.2014, 19:18 Uhr
Für den Mann beginngt die Elternzeit ab dem Geburtstag des Kindes. Bei der Frau nach den acht Wochen Mutterschutz.
Während die Frau im Mutterschutz ist, kann der Mann die zwei Monate Elternzeit nehmen, das macht mein Mann auch so. Musst nur bedenken, dass er zwischen der 7. und 8. Woche vor der Geburt den Antrag abgibt, wegen Kündigungsschutz.
Dein Mann kann also nicht schon vor der Geburt in Elternzeit gehen
Re: Elterngeld/Elternzeit
Antwort von lapa4ka00 am 14.01.2014, 19:54 Uhr
ok.
und wenn ich die Elternzeit ab der Geburt beantragen will, wo muss ich das machen?
Lg
Re: Elterngeld/Elternzeit
Antwort von M.S. am 14.01.2014, 20:16 Uhr
Das müsst ihr bei euren Arbeitgebern "einreichen".
Du reichst es spätestens eine Woche nach der Geburt ein und dein Mann (wie schon oben geschrieben) sieben Wochen vor ET
Re: Elterngeld/Elternzeit
Antwort von Xeniachan am 14.01.2014, 22:47 Uhr
Bei AG musst dein Mann die Elternzeit beantragen und darauf auch beim Elterngeldstelle da er ab geburt 2 Monate Elternzeit nimmt den nicht arbeitsgeber bezahlt die Elternzeit sondern die Elterngeldstelle (oft ist die beim jugendamt mit drin) ist aber nicht das volle gehalt sondern nur 60% was er davor verdient hat ^^ du musst auch fur 10 Monate Elterngeld beantragen (2 monate ist Mutterschaftgeld)
Noch eine rest schwangerschaft^^