Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von matheamami am 14.10.2013, 10:45 Uhr

Eltenzeit

Hallo,
also ich steh grad ein bisschen auf dem Schlauch und brauch eure Hilfe. Es geht um die Elternzeit. Wahrscheinlich wurde diese Frage auch schon 1000mal gestellt, aber ich brauch grad mal ein Beispiel...
Also: Meine Tochter is am 4.10. geboren (ET war der 7.10.) Wie lang geht da jetzt der Mutterschutz und ab wann beginnt dann die Elternzeit, wenn ich sie gleich im Anschluss nehme. wird das Wochenende mitgerechnet, obwohl ich Wochenende normalerweise nicht arbeite? Also ich denk mir´´s so, dass der 29.11. mein letzter Tag Mutterschutz ist (richtig?) und dann ab 30.11. die Elternzeit beginnt (auch richtig?) Schreib ich dann in den Antrag Beginn der Elternzeit 30.11. obwohl das ein Samstag ist und ich da eigentlich nicht arbeite? Und welches Datum ist dann mein erster Arbeitstag. Der erste (bzw zweite) Geburtstag des Kindes? Ein Tag vorher oder nachher?
Danke für eure Antworten. Normalerweise hab ich gedacht ich weiß das alles(komm mir auch grad ein bisschen dumm vor *schäm*). Hm... Stilldemenz
LG

 
8 Antworten:

Re: Eltenzeit

Antwort von mf4 am 14.10.2013, 10:50 Uhr

Mutterschutz nach der Geburt: 8 Wochen (mit WE natürlich) ab Tag der Geburt.
bis 29.11. wenn ich nicht irre
Elternzeit dann ab 30.11.
Elternzeit gilt bis zum Geburtstag und endet dann am 4.10.2014 (bzw. eben 1 Jahr später) also Arbeit ab 5.10.2014/15.

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Re: Eltenzeit (Nachtrag)

Antwort von matheamami am 14.10.2013, 11:06 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Gut, so hab ich´s mir ja auch gedacht. Nun kommt mir allerdings in den Sinn, dass wenn ich schreibe Beginn der Elternzeit ist der 30.11.2013 und dann weiter, dass ich nach einer 24-monatigen Auszeit wieder zur Verfügung stehe, wäre das ja der 30.11. 2015 und nicht 4.10.2015 Völliger Quatsch, oder? Ich glaub ich formulier das alles noch ein bisschen anders....
Danke nochmal und LG

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Re: Eltenzeit

Antwort von sternenfee75 am 14.10.2013, 11:19 Uhr

EZ startet mit der Geburt rechnerisch, auch wenn man erst im Mutterschutz ist.
Möchtest du genau 1 Jahr nehmen, ist der 1. Arbeitstag der 1. Geburtstag. Genauso bei 2 Jahren. Du kannst aber auch individuell sagen, dass du EZ bis zu einem bestimmten Termin nehmen möchtest.
Legst du dich nicht für die ersten 2 Jahre fest, muss der AH einer Verlängerung im Nachhinein nicht zustimmen.

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Re: Eltenzeit (Nachtrag)

Antwort von mf4 am 14.10.2013, 11:19 Uhr

Ja der 30.11.2015.
Das liegt daran, dass es erst in(8) Wochen gerechnet wird und 1 volles Jahr eben ein Jahr ist.

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Re: Eltenzeit

Antwort von Melli1980 am 14.10.2013, 11:20 Uhr

Hallo,

also Elternzeit geht direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist (auch Wochenende, Feiertag,...
Die formelle Elternzeit (im Elterngeld-Antrag an den Arbeitgeber) muss es lauten in Elternzeit bis 03.10.2014/15
Da ja eigentlich 1 Jahr auch vom 01.01.-31.12. geht
Also vom 04.10.-03.10.

LG

Melli

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Re: Eltenzeit

Antwort von mf4 am 14.10.2013, 11:20 Uhr

Jetzt stand ich auf dem Schlauch jaaaaaaaaaaaa... Elternzeit zählt mit in die 8 Wochen und ist nicht am Anschluss... erinnere mich grad zurück. Kind awr am 16.2. geboren und am 16.2. 2 Jahre später war Ende... sorry.

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Falsch

Antwort von Fuchsina am 14.10.2013, 14:53 Uhr

Sorry aber in diesem Beitrag sind drei Fehler:

ElternGELD wird nicht beim AG sondern bei der jeweiligen Elterngeldstelle beantragt.

ElternZEIT zeigt man den AG lediglich an und beantragt dies nicht (da der AG auch nicht die Möglichkeit hat den Elternzeit abzulehnen.

Die ElternZEIT beginnt ab Geburt, sprich hier am 04.10. und ende am 03.10. eines jeweiligen Jahres entweder nach 1,2 oder 3 Jahren.

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Re: Falsch

Antwort von mf4 am 14.10.2013, 15:25 Uhr

DAS war auch mein Deckfehler. E-Zeit beginnt ab Geburt und nicht nach Mutterschutz.

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