Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nic55, 18. SSW am 08.01.2006, 13:11 Uhr

Einkommensgrenze Erziehungsgeld

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie die Einkommensgrenze fürs Erziehungsgeld ist?
Ist der Grenzbetrag das Jahresbrutto- oder Jahresnettogehalt?

DANKE

 
7 Antworten:

Re: Einkommensgrenze Erziehungsgeld

Antwort von k74, 30. SSW am 08.01.2006, 13:28 Uhr

Das bundesländer-unterschiedlich. Ruf doch morgen mal beim Versorgungsamt deines Wohnortes an, die können ganz konkrete Auskünfte geben.
Katy

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Re: Einkommensgrenze Erziehungsgeld

Antwort von Nicole-Mami, 28. SSW am 08.01.2006, 13:28 Uhr

Das JahresBRUTTOgehalt.

Es macht sich aber immer gut, den letzten Einkommensteuerbescheid mitzuschicken, dann kann man in der Regel höhere Werbungskosten absetzen.

Wir haben auf diese Art und Weise bei unserem 1. Kind immerhin statt 0,- Euro noch 18 Monate lang 134,- Euro bekommen.

Einen Versuch ist es allemal wert.

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Re: Einkommensgrenze Erziehungsgeld

Antwort von EmEl am 08.01.2006, 16:48 Uhr

Hallo!Das Jahresbruttogehalt deines Partners von 2005 ist relevant.
Gruß Conny

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auch ne Frage dazu

Antwort von carmen.1979, 35+2. SSW am 08.01.2006, 17:05 Uhr

Hallo,

wenn man das Jahresbruttogehalt nehmen muss, dann kriegt doch kaum jemand ab dem 7. Monat noch Erziehungsgeld oder? Da die Grenze da nur noch bei 16500 Euro liegt. Oder hab ich das falsch verstanden???

LG
Carmen

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Re: auch ne Frage dazu

Antwort von Nicole-Mami, 28. SSW am 08.01.2006, 17:23 Uhr

Von dem Jahresbruttogehalt werden noch diverse Ausgaben abgezogen - entweder Pauschalen oder aber eben höhere Kosten, wenn ein Nachweis dazu erbracht wird (wie z.B. Steuerbescheid).

Damit fällt man dann zwar nicht unbedingt unter die Einkommensgrenze, aber mit ein bisschen Glück in die Übergangsgelder und bekommt wenigstens ein bisschen was.

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Re: auch ne Frage dazu

Antwort von EmEl am 08.01.2006, 17:46 Uhr

Hallo Carmen!Ich würde mich mal ans DRK, Pro-Famila oder eine andere Soziale Einrichtung wenden,die beraten einen sehr gut.Sie geben einen auch ein paar Tips,was man noch beantragen könnte.(z.b.kann man eben auch als Arbeitnehmer Alg.II beantragen,und wenn das abgelehnt wird,evtl. einen Kinderzuschlag).Aber eben nur in dieser Reihenfolge.Haben zwar selber nichts bekommen,weil die Einkommensgrenzen dann so niedrig sein müssen,das man ein absoluter Sozialfall ist.Man hat es aber trotzdem Versucht.Na dann, alles Gute weiterhin!Lg Conny

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Nicole-Mami hat recht

Antwort von k102de, ET+2. SSW am 08.01.2006, 19:18 Uhr

Eine Frage - tausend Antworten.... Ich hab berufsbedingt damit ein bisschen Erfahrung und auch im Internet kann man sich relativ gut darüber informieren - es gibt sogar Webseiten, die rechnen dir genau aus, was du für Erziehungsgeld bekommst oder eben auch nicht - vorausgesetzt du hast alle Unterlagen (Steuerbescheid) parat.

Also diese Grenze ist weder Brutto noch Netto. Es wird vom Bruttogehalt gewisse pauschalen abgezogen und du kannst zusätzlich auch noch Werbungskosten geltend machen. Also in etwa kannst du schon das Nettogehalt als Richtwert nehmen (ein bisschen mehr ist es meistens) - aber daran kannst du dich schon orientieren.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen - die Idee mit Pro Familia ist übrigens nicht schlecht, die geben einem gute Tipps.

LG Kerstin

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