Geschrieben von xCelinax, 10+5. SSW am 15.12.2005, 12:48 Uhr |
Eingeschränktes Sorgerecht
Hallo,
kann man das gem. Sogerecht auch einschränken z.B. wenn man sich, sage mal im Falle einer Trennung nicht einig wird, der eine sagt ja der andere nein, dass dann z.B. die Mutter die Vollmacht hat im Streitfall die Entscheidung zu treffen? Wahrscheinlich nicht, oder? In so einem Fall, wer trifft dann die Entscheidung? Thema z.B. Taufe.
LGR
Celina
Re: Eingeschränktes Sorgerecht
Antwort von toertel0, 33. SSW am 15.12.2005, 12:54 Uhr
Hallo,
seid Ihr verheiratet????? Wenn nicht, hast eh Du das alleinige Sorgerecht. Solltet Ihr verheiratet sein, solltest Du mal einen Anwalt für Familienrecht fragen (ich glaube, hier gibt es auch einen, den man im Forum fragen kann)
LG Heike
Nachtrag
Antwort von toertel0, 33. SSW am 15.12.2005, 12:57 Uhr
Also im Forum von Frau Schuster (Dips. Psychologin) würde ich mal fragen, die hat evtl. Ahnung davon, ein Anwalt ist leider nicht vertreten.
LG Heike
Sorgerecht bei Unverheirateten
Antwort von mamafürvier am 15.12.2005, 13:00 Uhr
Es ist nicht so, daß bei unverheirateten Eltern immer nur die Mama das Sorgerecht hat. Automatisch ist es so aber man kann auch beide als sorgeberechtigt bei Jugendamt eintragen.
Kerstin
Re: Eingeschränktes Sorgerecht
Antwort von Kerstin & Jan, 35. SSW am 15.12.2005, 13:22 Uhr
Hallo Celina,
wir waren bei unserem ersten Sohn nicht verheiratet und haben beim Jugendamt gleich nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Ich wurde damals aufgeklärt, daß die Entscheidung nur vor dem Familiengericht rückgängig gemacht werden kann und das auch nicht völlig problemlos. D.h. auch nach einer Trennung müßte der Ex-Partner bei vielen Entscheidungen, Artz, Kindergartenanmeldung, Taufe etc. mit entscheiden u. unterschreiben. Denn nur in seltenen und schwerwiegenden Fällen bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht wieder.
Ist aber der Stand von 2001.
LG Kerstin