Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von LittlePupser am 09.03.2012, 13:46 Uhr

Dringende Frage

Hallo. Ich bin derzeit in der 31. Ssw und habe seit letztes Jahr Dezember Beschäftigungsverbot aufgrund meiner Vorgeschichte. Nun habe ich aber noch Resturlaub von 12 Tagen vom Vorjahr und für dieses laufende Jahr 27 Tage, also insgesamt noch bis Ende des Jahres 39 Tage Urlaub. Was passiert damit? Kann ich mir das auszahlen lassen? Mutterschutz würde am 2.4. Beginnen. ET ist der 15.5. Weiß da jemand bescheid?

 
3 Antworten:

Re: Dringende Frage

Antwort von Anna203, 14. SSW am 09.03.2012, 13:52 Uhr

Hatte letztes Jahr auch Berufsverbot und jetzt auch wieder.
Arbeite als Altenpflegerin.
Wollte mir den letztes Jahr auszahlen lassen. das ging auch.
Hatte aber dann eine Fehlgeburt und habe den restlichen Urlaub aber dann genommen.
Sprech doch mal mit deinem Arbeitgeber drüber.
Habe ja jetzt auch wieder Berufsverbot und mein Vertrag läuft bis Ende September ET habe ich am 08.09.
Habe dieses Jahr auch noch keinen Urlaub genommen und werde auch wieder fragen ob ich den ausgezahlt bekommen.


LG Anna203

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Dringende Frage

Antwort von sternenfee75 am 09.03.2012, 14:03 Uhr

Urlaub für dieses Jahr bekommst du anteilig bis zum Ende des Mutterschutzes, wenn du danach in EZ gehst.
Du kannst den Urlaub auch noch nach der Elternzeit nehmen. Es lohnt sich nur nicht, nah dem MS erst Urlaub zu nehmen und dann EZ, dann verlierst du Elterngeld.
Auszahlen sollte auch gehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Dringende Frage

Antwort von Mami_RLP, 13. SSW am 09.03.2012, 14:56 Uhr

Bei uns ist es so, dass man den Urlaub des laufenden Jahres mitnehmen kann, also auch noch nach 2-3 Jahren Elternzeit wäre dieser noch da.
Für den Resturlaub des Vorjahres gilt dies jedoch nicht, diesen müsste man sich ausbezahlen lassen, bevor er verfällt.
Ich denke jedoch, dass es in jedem Betrieb etwas anders gehalten wird, evtl. durftest du den Resturlaub arbeitsbedingt auch gar nicht im Vorjahr nehmen, dann sieht die Sache wieder anders aus.
Am besten du telefonierst einfach mit eurer Personalabteilung und fragst dort nach - wenn du den Urlaub mitnehmen darfst - prima, ansonsten ausbezahlen lassen!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.