Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von larifari456 am 05.06.2016, 18:20 Uhr

Das leidige Thema Elterngeld.....

Hallo,


Ich steige einfach nicht durch....

Ursprünglich wollte mein Partner keine Elternzeit nehmen, da die finanziellen Einbußen für uns schwer zu bewältigen wären.

Jetzt kurz vor Geburt möchte er aber doch ganz gern. Verstehe ich auch sehr gut.

Wenn ich bei meinem AG 12 Monate Elternzeit beantrage, beginnt die dann ab Geburt oder mit Ende der Mutterschutz frist?
Denn eigentlich kann mein Freund doch seine zwei Partnerschaftsmonate nur nach meinen zwölf Monaten nehmen, oder? Denn wenn er beispielsweise Monat 1 und Monat 5 nach Geburt nehmen möchte, bin ich ja auch in Elternzeit. Und wir bekommen doch nicht parallel Geld, oder? Aber ich kann bei meinem AG ja auch nicht sagen ich komme in Monat 5 nach Geburt wieder und ab Monat 6 bleib ich wieder zu Hause. Ich muss meine Zeit schon am Stück nehmen.

Kann mein Partner aber Monat 1 und 2 nehmen und ich meine Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnen lassen?

Dann wären wir ja beide daheim und würden aber beide unser Geld bekommen, ich Mutterschaft Geld und er Elterngeld.

Ich hoffe irgendwer steigt bei meinem Geschreibsel durch und kann mir helfen.

LG Lari

 
7 Antworten:

Re: Das leidige Thema Elterngeld.....

Antwort von Stef12 am 05.06.2016, 18:31 Uhr

Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Also eigentlich sind es nur 10 Monate und keine 12, das ist etwas verwirrend.
Doch, du und dein Mann könnt gleichzeitig Elternzeit nehmen. Das ist auch üblich weil die meisten Väter ja die erste Zeit mit dem Baby verbringen möchten. Dein Mann muss die beiden Monate nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen. Mein Mann nimmt zum Beispiel einen Monat nach der Geburt und einen um den ersten Geburtstag.
Bei meinem Sohn haben wir sogar beide gleichzeitig 6 Monate genommen, das war auch kein Problem. Allerdings waren das keine Partnermonate, sondern wir haben die Elternzeit halbiert. Die Gestaltung ist eigentlich sehr flexibel.
Das Elterngeld bekommt ihr dann gleichzeitig ausbezahlt, allerdings in 2 getrennten Überweisungen.

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Re: Das leidige Thema Elterngeld.....

Antwort von tini80 am 05.06.2016, 20:07 Uhr

Deine Elternzeit beginnt, sofern du sie für direkt nach der Geburt beantragst, nach dem Mutterschutz.
Dein Freund kann die Elternzeit während deiner nehmen und würde dann in den ersten 12 Monaten auch sein Elterngeld erhalten. Oder er nimmt im 13-14. Lebensmonat des Kindes, falls du da schon wieder arbeitest. Da würde er auch noch das Geld bekommen.
Natürlich könntet ihr euch das auch ganz oder teilweise in Elterngeld Plus umwandeln, das hieße dann, dass du 1 Monat Elterngeld Basis in 2 Monate Elterngeld Plus umwandelst. Das hat Vorteile, wenn man in dieser Zeit arbeiten möchte. Je nach dem was man dabei verdient, bekommt man dann ggf beim Elterngeld Plus keine Abzüge. Da müsste man sich dann aber genau für seinen Fall erkundigen.

Meine Meinung ist mittlerweile, dass der Partner, wenn es irgendwie geht, schon seine 2 Monate nehmen sollte. Mein Partner weiß leider noch nicht, wann er die Monate nehmen wird, aber DASS er sie nimmt, ist klar.
Klar - hätte man in diesen 2 Monaten mehr Geld, hätte man das Gehalt des Partners. ABER man verschenkt dabei ja auch das Elterngeld, das der Staat zahlt - der Mann ist dann schließlich 2 Monate "bezahlt" daheim. Das

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Re: Das leidige Thema Elterngeld.....

Antwort von Hubbeldubbel am 05.06.2016, 21:34 Uhr

Stimmt, so zahlt der Staat 14 x 65% Lohn und ohne Partner für die Mutter nur 12 x 65 % Lohn (abzgl. Mutterschaftsleistungen).
Außer man ist Alleinerziehend. Da dieser Personenkreis natürlich nicht benachteiligt werden darf, erhält da eine Person 14 x 65%.

Begründung für diese Vorschreiberei der Aufteilung durch den Staat und Eingriff ins Grundrecht ist...

Die Akzeptanz in der Gesellschaft von Männern in Auszeit zu fördern. Mir schmeckt die Ermessensauslegung durch das BGH überhaupt nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber eben so. In wenigen Jahren ist das Gesetz so hoffentlich nicht mehr haltbar und Familien dürfen wieder selbst entscheiden, wie sie ihr Familienleben gestalten möchten und alle erhalten gleich viel Geld. Ich bin der Meinung, dass eine solche Steuerung durch Gesetz, bereits heute überflüssig und unverhältnismäßig ist. Die zwei Monate mehr, gibt es tatsächlich nur, um die Akzeptanz von Männern zu fördern und nicht weil man Familien oder Alleinerziehenden was Gutes tun will. Vielen ist das so nicht bewusst. Wir haben überlegt dagegen vorzugehen aber im Moment gibt es da keine Chance. Haben schon viele vor uns versucht. Der Eingriff in die Grundrechte ist unstrittig aber eben die Ermessensauslegung - Steuerungselement.

Naja, mein Mann kann leider beruflich nicht, nützt ja nix, wenn er für 65% trotzdem die ganze Arbeit machen muss :-) Da kann er auch 100 % Lohn nehmen. Zum Glück kann er bis auf wenige Termine sehr flexibel arbeiten. Arbeit muss halt nur komplett erl. werden.

Wir mögen unabhängig davon aber auch die klassische Variante. Wenn es für alle 12 oder 14 Monate gäbe, wäre unsere Wahl immer, dass ich die Auszeit nehme. Also ganz ehrlich, ich fühle mich benachteiligt nur 12 x 65% zu erhalten, wo andere 2 Monate mehr Geld bekommen. Sehr gern würde ich noch zwei Monate dran hängen... aber so ist das Leben eben :-) Gesetz ist Gesetz :-)

Passt zwar nicht ganz zum Thema aber ich wollte das jetzt mal los werden :-D

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Re: Das leidige Thema Elterngeld.....

Antwort von Maiglück2015 am 05.06.2016, 21:36 Uhr

Hi.

Die 2 Monate Mutterschutz zählen schon zur Elternzeit mit. Da bekommst du halt nur kein Elterngeld, sondern noch deinen Lohn. Verwirrend, aber ist leider so. Mein Mann hat beim Großen auch direkt nach der Geburt 1 Monat und zum 1. Geburtstag nochmal 1 Monat genommen. War kein Problem, dass wir zusammen Elternzeit hatten. Das machen viele so. Ihr solltet nur daran denken, dass der Elternzeitantrag 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG vorliegen muss und ab da besteht auch Kündigungsschutz.

LG

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Re: Das leidige Thema Elterngeld.....

Antwort von Hubbeldubbel am 05.06.2016, 21:45 Uhr

Und daran denken, dass dann parallel nur 2 x 65% eingehen. Bei manchen Paaren kommt es finanziell darauf an, dass mind. ein Gehalt 100% ist. Da nehmen dann die Männer erst im 13 und 14 Monat Elterngeld, weil da die Frau wieder das Geld nach Hause bringt :-)

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Re: Das leidige Thema Elterngeld.....

Antwort von Hubbeldubbel am 05.06.2016, 21:48 Uhr

Möglichkeit zwei, wenn die Frau sich noch im Mutterschutz befindet. Da bekommt sie ja auch volles Geld.

Im 11 und 12 Lebensmonat z.B. muss man dann halt schauen, ob man das als Familie gestemmt bekommt, mit nur 2 x 65 %.

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Re: Das leidige Thema Elterngeld.....

Antwort von Hubbeldubbel am 05.06.2016, 21:51 Uhr

Frag mal bei Frau Bader. Ich vermute rein rechtlich darf Dich keiner zwingen, die Zeit am Stück zu nehmen und Du kannst in Lebensmonat 5 auf Arbeit gehen. Bin mir aber nicht sicher.

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