Geschrieben von tatimaus, 39. SSW am 18.01.2006, 9:38 Uhr |
Darf man jetzt theoretisch noch arbeiten gehen?
Hallo,
ich habe am 30.01.06 ET und bin seit 19.12. im Mutterschutz.
Meine Kollegin hat mir gerade erzählt, dass sie am Montag im Büro wegen Krankheit und Urlaub einen totalen Engpass haben. Jetzt habe ich mal so für mich überlegt, dass mir zu Hause im Moment ja eigentlich ziemlich langweilig ist und ich mich auch sonst noch super fühle und ja eigentlich am Montag mal für 3-4h hinfahren könnte um ein bißchen auszuhelfen. (natürlich nur falls die Kleine muss bis dahin nicht auf die Welt kommen möchte)
Ist das eigentlich offiziell möglich jetzt noch ein paar Stunden zu arbeiten, oder wird es per Gesetz verboten?
Da ich in einer sehr grossen Firma arbeite geht es halt nur wenn es auch offiziiell möglich ist.
Wäre lieb, wenn Ihr mir eine Info geben könntet.
Danke und Grüsse
Tati
Re: Darf man jetzt theoretisch noch arbeiten gehen?
Antwort von tapeten, 19. SSW am 18.01.2006, 9:40 Uhr
Hallo,
vor der Geburt darfst Du auf eigenen Wunsch solange arbeiten gehen wie Du möchtest.
Nach der Geburt darf dein Arbeitgeber Dich aber nciht arbeiten lassen, auch wenn Du es gerne möchtest.
LG
Re: Darf man jetzt theoretisch noch arbeiten gehen?
Antwort von huehnchen69 am 18.01.2006, 9:48 Uhr
Hallo Tati,
Vor der Geburt darf man auf eigenen Wunsch praktisch bis zur Geburt arbeiten, braucht aber meines Wissens eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FA (ich hatte mir so eine ausstellen lassen, das hat er wohl nicht so haeufig). Nach der Geburt, wie meine Vorschreiberin schon sagte, geht das selbst auf eigenen Wunsch nicht.
Viel Spass beim Schaffen,
Sabine
Re: Darf man jetzt theoretisch noch arbeiten gehen?
Antwort von toertel0, 38. SSW am 18.01.2006, 13:33 Uhr
Nein, darfst Du nicht, auch darf DIch der Arbeitgeber nicht beschäftigen (Mutterschutzgesetzt).
LG Heike
Doch, darfst Du
Antwort von mayaa, 20. SSW am 18.01.2006, 14:18 Uhr
§3, Satz 2 MuSchG:
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Re: Doch, darfst Du
Antwort von ati80, 27. SSW am 18.01.2006, 18:23 Uhr
..und Du darfst dann aber auch jederzeit wieder aufhören, solltest Du also merken, daß es nicht so gut läuft oder Du Dich schlecht fühlst, kannst Du alles stehen und liegen lassen und gehen. (oder Dich irgendwo hinlegen..)
ALso wenn Du Dich gut fühlst und langweilst - ich würds machen. Verkürzt die Wartezeit :-)