Geschrieben von ChoCoCat, 24. SSW am 06.01.2013, 17:49 Uhr |
Bundesstiftung
Wer von euch hat den Zuschuss für die Erstlingsausstattung beantragt und wieviel habt ihr gekriegt?
Derzeit sind es wohl angeblich 800 Euro Höchstbetrag.
Dienstag hab ich den Termin bei der Diakonie zum Antrag stellen. Bin echt mal gespannt ob und wieviel ich krieg. ...
Ich bin Teilzeit Berufstätig, , allerdings hab ich seit April ne Pfändung durch meine Großmutter (Familienstreit) auf mein Gehalt für den pfändbaren Anteil und die Verbraucherinsolvenz ist seit Dezember durch.Bin alleinerziehend und der Papa bezieht Alg 2 und mein Arbeitsvertrag endet im März im Mutterschutz. ...und es ist mein erstes Kind daher hab ich keine Sachen von Geschwistern oder so
Re: Bundesstiftung
Antwort von khadi, 16. SSW am 06.01.2013, 18:57 Uhr
Hi,
ich würde neben der Stiftung auch mal beim Jobcenter anklopfen wegen Erstausstattung, da man dort auch als Geringverdiener Unterstützung bekommen kann, selbst dann wenn man sonst kein ALGII bezieht.
lg
Khadi
Re: Bundesstiftung
Antwort von ChoCoCat am 06.01.2013, 19:00 Uhr
bin halt kein geringverdiener und ne Pfändung bzw Inso zählt da ja nicht zu. müsste höchstens ma gucken wies ab April ist aber da ich ja im Mutterschutz bin kann ich auch keine Leistungen vom Amt beziehen. ...
Re: Bundesstiftung
Antwort von Natzii, 20. SSW am 06.01.2013, 20:08 Uhr
hallo ihr lieben :) weiß jemand zufällig bis zu welcher einkommensgrenze man anspruch auf erstkindsausstattung hat ca.? und wann man das etwa beantragen sollte? lieben gruß
Re: natzii
Antwort von ChoCoCat, 24. SSW am 06.01.2013, 20:40 Uhr
du probieren kann mans immer . mehr als ablehnen Könnens es nicht. aber wenn beide zusammen leben und berufstätig sind siehts wohl schlecht aus.denke als alleinerziehende sind die Chancen wohl ganz gut.
Den Antrag kannst du nur über eine Beratungsstelle wie Caritas, Diakonie oder Pro Familia stellen. Ausgezahlt wird das Geld meist frühstens 8 Wochen vor ET. Das ist sber immer anders. Und beantragen sollte man es schon bis zur 27.ssw etwa...später geht aber natürlich auch.
wieviel und ob du was bekommst entscheiden die dort individuell bei der Bundesstiftung da die Beratungsstellen noch einen Bericht über deine Situation schreiben. ...
Re: Bundesstiftung
Antwort von khadi, 16. SSW am 07.01.2013, 9:17 Uhr
Ich würde trotzdem einfach beides probieren. Mehr als absagen können die ja nicht.
Im Mutterschutz kriegst du ja das Geld sowieso von der Krankenkasse weiter, aber vielleicht kannst du da schon für die Elternzeit dann beantragen.
lg
Khadi